Am letzten WoE hat das Präsidium der DTU die neue Sportordnung verabschiedet.
Die Änderungen ggü. dem Vorjahr sind nicht ganz so umfangreich wie 2016, einige Regelungen wurden an das Reglement der ITU angepasst.
Wichtig u.a.:
- Für die Mittel- und Langdistanz gilt bei den Altersklassen eine geänderte Regelung für die Benutzung des Neos:
14,0°-15,9° - muss
16,0°-24,5° - kann
> 24,5° - verboten
- Es wird bei den verbotenen Geräten nicht mehr zwischen auf die Art der Geräte Bezug genommen, sondern generell festgestellt: "Die Wettkampfteilnehmer haben dem Wettkampfgeschehen jederzeit ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist verboten, Geräte jeglicher Art zu benutzen, die von der Wahrnehmung der Umgebung ablenken."
"Die Wettkampfteilnehmer haben dem Wettkampfgeschehen jederzeit ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist verboten, Geräte jeglicher Art zu benutzen, die von der Wahrnehmung der Umgebung ablenken."
Und das entscheidet jeweils im Einzelfall der Kampfrichter?
Bei MP3 Player, Handy und ActionCam ist es eindeutig. GPS-Uhren werden vermutlich nicht betroffen sein, aber es wird vermutlich ständig diskutiert und in Frage gestellt werden.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
Eine Actioncam, die am Rad fest montiert ist und einfach nur mitläuft, lenkt sicher weniger ab als eine komplexe Garmin-Uhr mit ihren zahlreichen Funktionen. Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.
Und das entscheidet jeweils im Einzelfall der Kampfrichter?
Wahrscheinlich ist das so. Ich vermute mal, dass hinter der allgemeinen Formulierung die Sorge steckt, man könne bei einer konkreten Aufzählung aller möglichen Geräte evtl. eines der technischen Gimmicks übersehen... Zudem gibt es wohl Geräte mit Mehrfachnutzen, bei denen die Unterscheidung dann schwierig wird.
Grundsätzlich finde ich den Sicherheitsgedanken, der dahinter steckt, schon wichtiger als die abschließende Aufzählung der technischen Möglichkeiten, differenziert nach Einsatzbereich o.ä.
Wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, ob das ein ablenkendes Gerät ist, kann man sich halt zunächst die rote Karte einfangen und anschließend Einspruch dagegen einlegen. Man darf das Rennen ja zu Ende bringen. Natürlich nicht die besten Voraussetzungen für die Psyche, aber ich sehe es halt auch so, dass sich die Athleten sonst rausreden, dass ihr Gerät ja "nicht wirklich" ein Smartphone ist oder so.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Eine Actioncam, die am Rad fest montiert ist und einfach nur mitläuft, lenkt sicher weniger ab als eine komplexe Garmin-Uhr mit ihren zahlreichen Funktionen. Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.
Ich denke nicht, dass sie unter die in §7.3 gemeinten Geräte fallen dürfte, da sie in der Tat nicht ablenkt. Allerdings ist die Kamera am Rad nach §29.7 zunächst grundsätzlich verboten, wenn es nicht im Einzelfall durch den Einsatzleiter genehmigt wurde.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Ich präzisiere einmal so: Es gab ein Leben vor all diesen Geräten...
Aber das war doch kein Leben!
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)