Zitat:
Zitat von captain hook
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Einfach das hier als Vorlage nehmen und mit der "Suchen und Ersetzen"-Funktion den Namen austauchen ;-)
Stellungnahme von André Bour zur positiven Dopingprobe.
"Ich bin am 5.6.2004 beim Powerman Italien gestartet und wurde anschließend zur Dopingprobe gebeten. Nach zwei Monaten bekam ich die Nachricht, dass ich in Italien positiv auf Ephedrin getestet wurde. Als ich das Schreiben las, fiel ich aus allen Wolken, da ich dieses Mittel nicht zu mir genommen hatte. Danach habe ich noch einmal überlegt und alles durchgesehen, was ich vor dem Wettkampf zu mir genommen hatte und mir fiel ein, dass ich wegen einer Erkältung Wick Medinait genommen hatte, um trotz Erkältung besser schlafen zu können. Als ich die Packungsbeilage las, musste ich zu meiner Überraschung feststellen, dass dieses Produkt Ephedrin enthält. Mir ist als Leistungssportler völlig klar, dass in Schnupfen- und Hustenmitteln Substanzen enthalten sein können, die auf der Dopingliste stehen. Aber dass in Wick Medinait, einem Mittel, das man als nicht-verschreibungspflichtiges Medikament überall (und nicht nur in der Apotheke) erhalten kann und das sogar Kinder zu sich nehmen, eine Dopingsubstanz enthalten ist, habe ich nicht geahnt. Mir ist natürlich klar, dass ich versäumt habe, das zu kontrollieren. Aber ich hoffe auch, dass man mir glaubt, dass ich Wick Medinait nur wegen meiner Erkältung genommen habe um besser schlafen zu können und nicht um meine Leistung zu steigern. Ich hätte eher erwartet, dass ich wegen der Erkältung oder wegen eines Mittels, bei dem die Werbung einen besseren Schlaf bei einer Erkältung verspricht, eine schlechtere Leistung zu erwarten habe. Ich habe nach Erhalt des Schreibens sofort bei einem Apotheker und bei Wick nachgefragt (Antwortschreiben siehe unten), die zu meinem Leid bestätigten, dass man bei der in der Packungsbeilage empfohlenen Dosis durchaus über den Grenzwert von 10µg/ml kommen kann. Ich erkenne an, dass ich fahrlässig und unvorsichtig gehandelt habe und bin bereit alle Sachverhalte offen zu legen und habe bei der DTU um eine milde Strafe gebeten, da keine böse Absicht, sondern Fahrlässigkeit und Unvorsichtigkeit hinter meinem Handeln steckte. Mir ist klar, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber ich hoffe dass nicht auch noch mit Anfeindungen in der Öffentlichkeit für eine Sache bestraft werden, die ich wirklich nicht mit Absicht getan habe."
André Bour