Ganz genau, nämlich auf das Gesetz auf Menschenrecht (ich glaub Nr. 16, Familie Ehe etc)
Eben gerade nicht. Es ging nicht darum, ob die Homo-Ehe ein Menschenrecht ist. Denn das zugrunde liegende Rechtsgut ist unstrittig und wurde auch vom französischen Staat nicht bestritten.
Es ging lediglich um die Frage, ob Frankreich ein bestimmtes Gesetz (und nur dieses) anbieten muss, oder ob auch zahlreiche andere Gesetze möglich wären, sofern sie den gleichen Effekt haben.
Das Gericht hat geurteilt, dass unterschiedliche Gesetze möglich sind, solange sie die Menschenrechte wahren -- jedenfalls wenn es um die Frage geht, ob Menschenrechte verletzt wurden. Es bejaht also ausdrücklich den Anspruch des Paares, dass ihre Menschenrechte gewahrt werden. Aber es verneint die Frage, ob dies nur über ein ganz bestimmtes Gesetz geschehen kann.
Ich würde gerne noch anmerken, dass die Spiegelfechterei hier für meine Begriffe recht betrüblich ist.
Die Wahrheit ist ziemlich simpel. Gleiche Rechte für alle. Das muss man weder einschränken, noch groß erklären. Gerade weil es so einfach ist, ist es so gut und so richtig.
Ich würde gerne noch anmerken, dass die Spiegelfechterei hier für meine Begriffe recht betrüblich ist.
Die Wahrheit ist ziemlich simpel. Gleiche Rechte für alle. Das muss man weder einschränken, noch groß erklären. Gerade weil es so einfach ist, ist es so gut und so richtig.
Wieder falsch. Die Richter haben keinesfalls entschieden, dass nicht alle die gleichen Rechte haben sollen.
Sondern sie haben entschieden, dass die gleichen Rechte durch eine Vielfalt an möglichen Gesetzen erreicht werden können. Entscheidend ist, dass sie erreicht werden.
Das EGMR sagt also genau das Gegenteil von dem was Du suggerierst. Du suggerierst, das EGMR würde sagen, dass nicht alle die gleichen Menschenrechte haben sollen. Die Wahrheit ist, dass das EMGR genau darauf besteht, aber es lässt offen, über welche Gesetze es geschieht.