Bitte ausschliesslich auf das Urteil des EGMR von Juni 16 eingehen.
Ich hatte dir ne simple Frage gestellt, de sich NUR auf das Urteil bezieht
Schade.
An eine Frage an mich kann ich mich nicht erinnern. Ich habe versucht, jede Frage zu beantworten. Falls ich eine Frage übersehen habe... nun ja... sorry. Ich bin ja nicht rund um die Uhr im Forum. Da kann das schon mal passieren. Eine Homo-Ehe KANN in Deutschland nicht annuliert werden, weil es hier keine HOMO-EHE gibt. Das haben wir mehrfach festgestellt. Hier heißt das nicht Ehe, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft".
An sonsten sehe ich mich außer Stande Deine Fragen zu beantworten, denn meine Antworten sind ja auch ermüdend und nicht unbedingt das, was Du gern lesen möchtest.
Das tut mir echt leid.
Schade.
In diesem Sinne...
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Ich denke, ich habe genügend Argumente gebracht, um meinen Standpunkt zu untermauern.
Das Urteil des EGMR sagt, dass die Menschenrechte auf unterschiedliche Weise gewährt werden können, und dass hier ein Gestaltungsspielraum für die Staaten besteht. Manche Staaten werden einfach die Ehe für alle öffnen; andere Staaten werden eine "eingetragene Partnerschaft" einführen. Solange die Menschenrechte gewahrt bleiben (und nur dann), ist es egal, wie es heißt.
Das EGMR sagt also NICHT, dass bestimmte Gruppen weniger Rechte hätten als andere. Es sagt stattdessen, dass die Verwirklichung dieser Rechte einen Spielraum für die Staaten bietet, wie (nicht ob) sie diese erfüllen. Das EGMR sagt also ausdrücklich, dass die Menschenrechte gewahrt werden müssen, und zwar für jeden.
Die Annulierung der Ehe in Frankreich war also rechtswidrig?
Das Urteil ist eindeutig und unmissverständlich.
Zwei Schwule ziehen vor Gericht, weil sie Ihren Anspruch auf Ehe nach den Grundsätzen des Menschenrechts sehen.
Das wurde Ihnen verwehrt. Egal wie doll dir das nicht in den Kram passt und egal wie sehr du dich argumentativ windest. Daran kommst du nicht vorbei.
Wir können das noch den ganzen Tag machen. Ich werde dir das jedesmal vor Augen führen
An eine Frage an mich kann ich mich nicht erinnern. Ich habe versucht, jede Frage zu beantworten. Falls ich eine Frage übersehen habe... nun ja... sorry. Ich bin ja nicht rund um die Uhr im Forum. Da kann das schon mal passieren. Eine Homo-Ehe KANN in Deutschland nicht annuliert werden, weil es hier keine HOMO-EHE gibt. Das haben wir mehrfach festgestellt.
An sonsten sehe ich mich außer Stande Deine Fragen zu beantworten, denn meine Antworten sind ja auch ermüdend und nicht unbedingt das, was Du gern lesen möchtest.
Das tut mir echt leid
Schade.
In diesem Sinne...
Ich versteh das, ich überlese auch mal gern die Dinge, die mir nicht passen
Die Annulierung der Ehe in Frankreich war also rechtswidrig?
Das hatte das Gericht nicht zu entscheiden.
Zu entscheiden war, ob Frankreich die Menschenrechte verletzt, wenn es auf eine ganz bestimmte Gestaltung der Gesetze besteht. Das Gericht hat geurteilt, dass solange die Menschenrechte gewahrt bleiben, unterschiedliche Gesetze denkbar sind. Frankreich könnte entweder die Ehe für alle einführen oder eine Partnerschaft anbieten, oder einen dritten Weg beschreiten. Welcher Weg konkret bestritten wird, ist Sache des Staates und berührt per se nicht die Einhaltung der Menschenrechte -- sondern erst dann, wenn diese tatsächlich verletzt werden.
Das Paar in Frankreich konnte sich also nicht darauf berufen, dass nur ein ganz bestimmtes Gesetz ihre Rechte wahrt. Stattdessen sind unterschiedliche Gesetze denkbar und legal.
Dabei darf man den wichtigen Umstand nicht unterschlagen, dass dies ebenfalls bedeutet, dass ein Staat eine Rechtsform anbieten muss, die allen Menschen ihre Menschenrechte gewährt. Es bedeutet also nicht, dass man die Ehe einfach nur für Heteros anbietet und es dabei belässt. Das wäre gegen die Menschenrechte. Wenn man die Ehe den Heteros vorbehält, kann man das nur machen, wenn man gleichzeitig die Gesetze so gestaltet, dass auch alle anderen in den Genuss der Menschenrechte kommen, etwa durch Partnerschaftsgesetze, die in ihrem Inhalt identisch sein müssen, was Menschenrechte angeht.