Nein, haben sie nicht, und ich habe den Irrtum in wenigen Postings weiter oben klargestellt.
Vicky ist in einem eigenen Posting bereits ausführlich und kompetent darauf eingegangen und hat präzise erläutert, um was es in dem Verfahren ging und was genau entschieden wurde.
Nein, haben sie nicht, und ich habe den Irrtum in wenigen Postings weiter oben klargestellt.
Vicky ist in einem eigenen Posting bereits ausführlich und kompetent darauf eingegangen und hat präzise erläutert, um was es in dem Verfahren ging und was genau entschieden wurde.
Es ging um die Annulierung einer Homo Ehe, weil die Homosexuellen vor den EGMR gezogen sind um auf Grundlage Homo Ehe gleich Menschenrecht die Annulierung des Staates Frankreich für nichtig zu erklären.
Das wurde abgeschmettert.
Bitte halte dich an die Fakten und erfinde keine fadenscheinigen Begründungen
Es besteht ein Recht jeder natürlichen Person, dass der Staat an der Eheschließung mitwirkt.
Der Artikel 6 Abs 1 GG schützt grundsätzlich das Institut der Ehe. Der Staat muss also handeln und an der Eheschließung mitwirken (Standesamt). Er kann nicht ablehnen, weil ihm einer der Partner nicht passt. Eine rein kirchliche Heirat ist unwirksam.
Die Ehe definiert das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen:
Die Ehe ist diesem zufolge eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Übereinstimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird (BVerfGE 105, 313 (345)).
Du siehst, dass hier gleichgeschlechtliche Paare nicht mit eingeschlossen sind. Das heißt, dass sie keine Ehe schließen können. Sie können sich nur auf Art. 3 Abs 1 GG berufen (Ungleichbehandlung). Das ist durchaus erheblich. Ersatzweise hat der Staat das Institut der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gebastelt. Das ist jedoch nicht durch das GG geschützt und kann jederzeit wieder abgeschafft werden. Ziemlich riskant, finde ich.
Zitat:
Zitat von Willi
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. kund getan, es verstoße gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn ein Staat homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkennt.
Ergo wurde z.B. Italien (als eins der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt waren) aufgefordert, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften anzuerkennen (Az. 18766/11 und 36030/11). https://www.tagesschau.de/ausland/italien-159.html
Zitat:
Zitat von Willi
Sexuelle Neigungen interessieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte relativ wenig, ob Du Blümchensex oder eher die harte Art bevorzugst bleibt völlig Dir überlassen.
Bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dagegen lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Staaten wenig "Regelungssache". Eine staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist gemäß Richterspruch wegen des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens unverzichtbar (Az. 18766/11 und 36030/11).
Zitat aus dem Urteil:
In Ermangelung der Ehe ist die Option einer nichtehelichen oder eingetragenen Partnerschaft der angemessenste Weg für gleichgeschlechtliche Paare wie die Beschwerdeführer, damit ihre Beziehung legal anerkannt wird
Da es sich bei dem Urteil um keine sonderlich grundlegende Entscheidung handelte, die folglich auch lediglich in französischer Sprache publiziert wurde und in der seriösen Presse auf keinerlei Rezeption stieß, die Erläuterung:
Auch in dem von Dir aus den Publikationen der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der rechtspopulistischen AfD Beatrix von Storch und ihrem Mann zitierten, wenngleich dort verfälscht wiedergegeben Urteil war dies nicht anders. Zwei Männer hatten gegen die Annulierung ihrer 2004 in Bégles bei Bourdeaux bewusst gegen die damals geltenden Rechtsauffassungen geschlossene Ehe durch ein französischen Gericht vor dem EGMR geklagt. Das EGMR hat die Klage dieses Paars deshalb zurückgewiesen, weil diese im Gegensatz zu den o.g. Fällen in Griechenland und Italien die Möglichkeit hatten, einen damals im französischen Recht vorhandenen "pacte civil de solidarité" abschließen zu können. Der hätte ihnen 2004 ähnliche Rechte gesichert.
Nebenbei: 2010 hatte der EGMR bereits eine ähnliche Klage eines Paares aus Östereich abgewiesen (30141/04). Trotzdem hatte auch dort der EGMR aber klar festgestellt: "Da homosexuelle Paare in gleicher Weise fähig sind, eine dauerhafte Beziehung einzugehen wie heterosexuelle Paare, sind sie grundsätzlich in einer ähnlichen Situation wie letztere hinsichtlich ihres Bedürfnisses, ihre Partnerschaft rechtlich anerkennen und schützen zu lassen." Genauso äußerte der Gerichtshof die "Meinung, dass ein gleichgeschlechtliches Paar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt und eine stabile de facto-Beziehung führt, genauso unter den Begriff der Familie fällt, wie dies ein verschiedengeschlechtliches Paar tun würde." Auch hier verweist das EPMG in der Urteilsbegründung auf das in Österreich Ende 2009 verabschiedete Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG).
Ergo, um auf Deine Frage zu antworten:
Es ist menschenrechtlich diskriminierend, gleichgeschlechtlichen Paaren und Familien die staatliche Anerkennung zu verweigern.
Zitat:
Zitat von Vicky
Mit Art. 6 Abs 1 GG ist der Staat angehalten, etwas (im BGB) zu schaffen, das rechtsiwrksam nach außen zeigt, dass zwei Menschen zusammen leben. Dies soll auch vom Staat gefördert werden (= z.B. Steuererleichterungen). Das Konstrukt heißt bei uns "EHE".
Exkurs: Darüber hinaus schützt der Art. 6 Abs. 1 GG auch die Familie. Dieser Schutz geht viel weiter, denn er schließt ganz konkret auch das Kind mit ein. Kinder sind schutzwürdig.
Die FAMILIE definiert dabei das Grundgesetz auch mit zwei Frauen + Kind, zwei Männer +Kind... Der Familienbegriff ist nicht an Geschlechter gebunden. Deshalb ist Familie auch ein Homopaar mit Kindern...
Das BVerfG hat entschieden, dass Gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt werden müssen. Das steht in Art. 3. GG. Deshalb MUSS der Staat ein Rechtsinstitut schaffen (Lebenspartnerschaftsgesetz), dass der Ehe ähnelt (ein Aliud). Es ist also indirekt sehr wohl ein Grundrecht, dass Schwule und Lesben zusammen leben dürfen und sich verpartnern dürfen. Nur heißt das begrifflich nicht Ehe und ist durch Art. 6 GG geschützt, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft" und ergibt sich aus Art. 3 GG und ganz nebenbei auch aus Art. 2 GG, in welchem jeder das Recht auf freie Entfaltung hat.
Der Gesetzgeber hat einfach nur die Definition der Ehe in Art. 6 GG nicht erweitert. Auch das Bundesverfassungsgericht tat dies (NOCH!!!) nicht, denn es fand eine andere Begründung (Art. 3 GG Gleichheitssatz), weshalb die Rechte der Homosexuellen Paare verletzt waren. Hier findet aber aktuell eine Entwicklung statt hin zum Ehebegriff für Homosexuelle Paare.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Jörn, du hast irgendwelche Behauptungen aufgestellt. Das ist ein riesen Unterschied zu dem Punkt etwas klarzustellen.
Also bitte, liefer doch mal Beweise für deine Behauptungen.
Wenn du möchtest, schicke ich dir das Urteil des EGMR, oder das Urteil der Annulierung der Homo Ehe in Frankreich auf Grundlage dieses Urteils.
Du hast bisher gar nichts gebracht, schade eigentlich, so lastet der Schatten eines dogmatischen Rechthabers auf deiner Argumentationslinie
Ich denke, ich habe genügend Argumente gebracht, um meinen Standpunkt zu untermauern.
Das Urteil des EGMR sagt, dass die Menschenrechte auf unterschiedliche Weise gewährt werden können, und dass hier ein Gestaltungsspielraum für die Staaten besteht. Manche Staaten werden einfach die Ehe für alle öffnen; andere Staaten werden eine "eingetragene Partnerschaft" einführen. Solange die Menschenrechte gewahrt bleiben (und nur dann), ist es egal, wie es heißt.
Das EGMR sagt also NICHT, dass bestimmte Gruppen weniger Rechte hätten als andere. Es sagt stattdessen, dass die Verwirklichung dieser Rechte einen Spielraum für die Staaten bietet, wie (nicht ob) sie diese erfüllen. Das EGMR sagt also ausdrücklich, dass die Menschenrechte gewahrt werden müssen, und zwar für jeden.
Bitte ausschliesslich auf das Urteil des EGMR von Juni 16 eingehen.
Ich hatte dir ne simple Frage gestellt, de sich NUR auf das Urteil bezieht
Schade.
Das ist ja absurd. Vicky hat EXAKT die Postings zitiert, die mit dem Urteil des EGMR vom 16. Juni zusammenhängen (und einige weitere, die den Kontext beleuchten).
Irgendwie ermüdend ... ich schau dann mal wieder auf Seite 123 rein, ich bin fest davon überzeugt, dazwischen sind (fast nur) Zitate und Kopien von Seiten zwischen 1 und 63...