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Alt 22.10.2016, 08:07   #457
Vicky
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Zitat:
Ein (Neben) Argument (Frauenwahlrecht), welches sachlich objektiv richtig ist (und für jeden rational nachvollziehbar als Grundlage genommen um der eigentlichen Behauptung (Homo Ehe = Menschenrecht) den Eindruck der Richtigkeit zu vermitteln.
Du hast den Grundrechtsschutz der Ehe noch immer nicht verstanden.

Mit Art. 6 Abs 1 GG ist der Staat angehalten, etwas (im BGB) zu schaffen, das rechtsiwrksam nach außen zeigt, dass zwei Menschen zusammen leben. Dies soll auch vom Staat gefördert werden (= z.B. Steuererleichterungen). Das Konstrukt heißt bei uns "EHE".

Exkurs: Darüber hinaus schützt der Art. 6 Abs. 1 GG auch die Familie. Dieser Schutz geht viel weiter, denn er schließt ganz konkret auch das Kind mit ein. Kinder sind schutzwürdig.
Die FAMILIE definiert dabei das Grundgesetz auch mit zwei Frauen + Kind, zwei Männer +Kind... Der Familienbegriff ist nicht an Geschlechter gebunden. Deshalb ist Familie auch ein Homopaar mit Kindern...

Das BVerfG hat entschieden, dass Gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt werden müssen. Das steht in Art. 3. GG. Deshalb MUSS der Staat ein Rechtsinstitut schaffen (Lebenspartnerschaftsgesetz), dass der Ehe ähnelt (ein Aliud). Es ist also indirekt sehr wohl ein Grundrecht, dass Schwule und Lesben zusammen leben dürfen und sich verpartnern dürfen. Nur heißt das begrifflich nicht Ehe und ist durch Art. 6 GG geschützt, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft" und ergibt sich aus Art. 3 GG und ganz nebenbei auch aus Art. 2 GG, in welchem jeder das Recht auf freie Entfaltung hat.

Der Gesetzgeber hat einfach nur die Definition der Ehe in Art. 6 GG nicht erweitert. Auch das Bundesverfassungsgericht tat dies nicht, denn es fand eine andere Begründung (Art. 3 GG Gleichheitssatz), weshalb die Rechte der Homosexuellen Paare verletzt waren. Hier findet aber aktuell eine Entwicklung statt hin zum Ehebegriff für Homosexuelle Paare.
__________________
Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.

Geändert von Vicky (22.10.2016 um 08:23 Uhr).
Vicky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2016, 08:18   #458
Vicky
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Beiträge: 6.673
Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Homosexuelle können sich untereinander nicht fortpflanzen. Sie sind unfruchtbar.
Das stimmt nicht. Mit nichten sind Homosexuelle unfruchtbar. Sie können sich sehr wohl fortpflanzen durch:

1. Samenspende und Leihmutterschaft
2. Samenspende durch andere und eigene Mutterschaft bei Frauen
3. Sie könnten den Geschlechtsakt "über sich ergehen lassen" (was wohl am kostengünstigsten wäre, aber moralisch für diese Personen mehr als fragwürdig sind.)

Alle drei Fortpflanungsformen werden übrigens praktiziert.

Die Fortpflanzug auf den reinen Akt zu beschränken ist etwas knapp, denn auch heterosexuelle Paare nutzen die obigen drei Möglichkeiten, wenn einer der Partner tatsächlich biologisch unfruchtbar ist.
__________________
Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Vicky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2016, 08:23   #459
Triasven
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
Du hast den Grundrechtsschutz der Ehe noch immer nicht verstanden.

Mit Art. 6 Abs 1 GG ist der Staat angehalten, etwas (im BGB) zu schaffen, das rechtsiwrksam nach außen zeigt, dass zwei Menschen zusammen leben. Dies soll auch vom Staat gefördert werden (= z.B. Steuererleichterungen). Das Konstrukt heißt bei uns "EHE".

Exkurs: Darüber hinaus schützt der Art. 6 GG auch die Familie. Dieser Schutz geht viel weiter, denn er schließt ganz konkret auch das Kind mit ein. Kinder sind schutzwürdig.
Die FAMILIE definiert dabei das Grundgesetz auch mit zwei Frauen + Kind, zwei Männer +Kind... Der Familienbegriff ist nicht an Geschlechter gebunden. Deshalb ist Familie auch ein Homopaar mit Kindern...

Das BVerfG hat entschieden, dass Gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt werden müssen. Das steht in Art. 3. GG. Deshalb MUSS der Staat ein Rechtsinstitut schaffen (Lebenspartnerschaftsgesetz), dass der Ehe ähnelt (ein Aliud). Es ist also indirekt sehr wohl ein Grundrecht, dass Schwule und Lesben zusammen leben dürfen und sich verpartnern dürfen. Nur heißt das begrifflich nicht Ehe und ist durch Art. 6 GG geschützt, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft" und ergibt sich aus Art. 3 GG und ganz nebenbei auch aus Art. 2 GG, in welchem jeder das Recht auf freie Entfaltung hat.

Der Gesetzgeber hat einfach nur die Definition der Ehe in Art. 6 GG nicht erweitert. Auch das Bundesverfassungsgericht tat dies nicht, denn es fand eine andere Begründung (Art. 3 GG Gleichheitssatz), weshalb die Rechte der Homosexuellen Paare verletzt waren. Hier findet aber aktuell eine Entwicklung statt hin zum Ehebegriff für Homosexuelle Paare.
Was soll das?

Bevor du weiter seitenlang am Thema vorbeidiskustierst und andere unterschwellig beleidigst indem du ihne vorwirfst sie hätten etwas nicht verstanden, lies dir doch bitte noch mal unvoreingenommen Arnes Post durch.

Arne redet nicht vom GRUNDRECHT (Deutschlands) was der Gesetzgeber ändern könnte, sondern vom MENSCHENRECHT, was unverhandelbar ist.

Und er redet auch nicht von Familie oder Partnerschaft sondern wörtlich von EHE.

Deine Argumentationen zum Grundrecht auf Familie und Partnerschaft mögen viell. alle stimmen, bei dem Post von Arne (auf den ich mich bezog) ging es aber nicht darum.
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Alt 22.10.2016, 08:29   #460
Vicky
Szenekenner
 
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Registriert seit: 11.03.2011
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Beiträge: 6.673
Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
Was soll das?

Bevor du weiter seitenlang am Thema vorbeidiskustierst und andere unterschwellig beleidigst indem du ihne vorwirfst sie hätten etwas nicht verstanden, lies dir doch bitte noch mal unvoreingenommen Arnes Post durch.

Arne redet nicht vom GRUNDRECHT (Deutschlands) was der Gesetzgeber ändern könnte, sondern vom MENSCHENRECHT, was unverhandelbar ist.

Und er redet auch nicht von Familie oder Partnerschaft sondern wörtlich von EHE.

Deine Argumentationen zum Grundrecht auf Familie und Partnerschaft mögen viell. alle stimmen, bei dem Post von Arne (auf den ich mich bezog) ging es aber nicht darum.
Ich wurde vielfach aufgefordert, genau diese Frage zu untermauern, ob die Ehe nun ein Grundrecht ist für Gleichgeschlechtliche Paare. Das habe ich hier erneut dargelegt, dass man das indirekt über Art. 3 GG begründen kann.

Wir haben es hier mit Begrifflichkeiten zu tun, die eben ziemlich dogmatisch sind und deren Begründung dogmatisch sind.

Im Übrigen war es kein Vorwurf, denn die Thematik ist schwer verständlich. Das geht sehr vielen Menschen so, dass es etwas Zeit braucht, um die Begriffe außereinander zu halten.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Vicky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2016, 08:37   #461
Triasven
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
Ich wurde vielfach aufgefordert, genau diese Frage zu untermauern, ob die Ehe nun ein Grundrecht ist für Gleichgeschlechtliche Paare. Das habe ich hier erneut dargelegt, dass man das indirekt über Art. 3 GG begründen kann.

Wir haben es hier mit Begrifflichkeiten zu tun, die eben ziemlich dogmatisch sind und deren Begründung dogmatisch sind.

Im Übrigen war es kein Vorwurf, denn die Thematik ist schwer verständlich. Das geht sehr vielen Menschen so, dass es etwas Zeit braucht, um die Begriffe außereinander zu halten.
Du beziehst dich auf einen Post von mir! Und behauptest ich verstünde etwas nicht. Wer dich auffordert etwas anderes zu erläutern spielt dabei nichts zur Sache.

Und, ja es gibt tatsächlich die klar abgegrenzten Begriffe des MENSCHENRECHTS und des GRUNDRECHTS, du magst es dogmatisch nennen, es bleiben trotzdem zwei unterschiedliche Rechtsbegriffe.

Damit du also nicht weiter an Arnes Aussagen (auf die ich mich bezog) vorbeidiskustierst, informiere dich bitte über die richtigen Begrifflichkeiten
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Alt 22.10.2016, 08:44   #462
Vicky
Szenekenner
 
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Registriert seit: 11.03.2011
Ort: Sankt Augustin
Beiträge: 6.673
Sehr gerne:

Das Grundgesetz garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unververletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.
__________________
Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Vicky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2016, 08:53   #463
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.838
Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht. Mit nichten sind Homosexuelle unfruchtbar. Sie können sich sehr wohl fortpflanzen durch:

1. Samenspende und Leihmutterschaft
2. Samenspende durch andere und eigene Mutterschaft bei Frauen
3. Sie könnten den Geschlechtsakt "über sich ergehen lassen" (was wohl am kostengünstigsten wäre, aber moralisch für diese Personen mehr als fragwürdig sind.)

Alle drei Fortpflanungsformen werden übrigens praktiziert.

Die Fortpflanzug auf den reinen Akt zu beschränken ist etwas knapp, denn auch heterosexuelle Paare nutzen die obigen drei Möglichkeiten, wenn einer der Partner tatsächlich biologisch unfruchtbar ist.
Das ist schon richtig, liebe Vicky.

Also noch einmal: gehst du damit konform, dass die Pariser Bevölkerung, u.a. gegen das von dir beschriebe, künstliche und damit finanziell kostspielige Prozedere demonstrieren darf?

Dürfen die Leute gegen die "Homo-Ehe" sein?

Man könnte das Geld zum Beispiel auch für die Bekämpfung der Armut und des Hungers verwenden. In einem anderen Thread wurde bereits angedeutet, dass Leben nicht gegen Leben abgewogen werden soll. Allerdings reden wir hier a) von ungeborenem und damit nicht existentem Leben und b) von Geld.

Bitte spreche den Menschen nicht ihr Grundrecht ab für ihre Werte und Wertvorstellungen einzutreten und auf die Straße zu gehen.
by the way: Warum hat es eigentlich keine Gegendemo gegeben? Oh je, hat es ja. Die Aktivisten der Gruppe Femen wurden verhaftet.

Wie ein Vorredner bereits bemerkt hat wird es wohl noch ein langer Weg werden. (...)*


*Wobei wir ja nicht wissen können, ob das Ziel jemals erreicht wird. Ein Gammastrahlenblitz könnte jederzeit sämtliches Leben auf der Erde auslöschen zB.

Geändert von Trimichi (22.10.2016 um 08:58 Uhr).
Trimichi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2016, 08:53   #464
Triasven
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
Sehr gerne:

Das Grundgesetz garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unververletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.

Sehr schön, dass du es endlich selbst erkannt hast. Die MEISTEN Grundrechte sind Menschenrechte. Das der EHE (was Arne behauptet hat) eben nicht.

Damit würde ich es gern belassen, denn es war bereits ausdikutiert.

Mein jüngstes Beispiel dazu (auf das du dich nun doch wieder beziehst) diente eigentlich nur dazu die Diskussionsmethodik in diesem Fred aufzuzeigen (Ein objektiv richtiges Argument zur Untermauerung zu verwenden, um einer subjektiv streitbaren Behauptung denselben Status des objektiv richtigen Arguments zu verleihen.)

Dafür lieferst du übrigens gerade sehr schön den Beweis

Eigentlich ging es um Dumme und die Gesellschaft. Zu den anderen Themen gibts hier nicht nehr viel neues
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