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Alt 27.09.2016, 16:53   #9
jannjazz
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Benutzerbild von jannjazz
 
Registriert seit: 10.08.2011
Ort: Metropolregion Hamburg, auf dem Dorf
Beiträge: 6.176
Ich bin kein Anwalt, aber wenn es so ist wie Du sagst ist die Sache eindeutig - für Dich.
__________________
Funkateers lend me your ears!
Maria Callas "Vissi d´arte"
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Alt 27.09.2016, 17:07   #10
Frieder
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.11.2006
Beiträge: 685
Wie es auf dem Bild aussieht ist der Übergang über die Straße ein Zebrastreifen.
Als Radfahrer darfst du diesen nicht benutzen und bist gezwungen das Rad zu schieben.

Das hat mit Radweg doch nichts zu tun!
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Alt 27.09.2016, 17:12   #11
Ator
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Registriert seit: 15.06.2015
Ort: Rhein-Ruhr
Beiträge: 649
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, dürfte es m.E. unerheblich sein, ob Du auf dem Radweg warst oder (evtl. zu Unrecht) auf der Straße, wenn sowohl Radweg als auch Straße gegenüber dem Unfallgegner vorfahrtsberechtigt sind.
Sehe ich genauso!

Was sagt denn Dein Anwalt (hoffentlich "Anwalt für Verkehrsrecht") dazu?

Im Übrigen folgende Anmerkung:
Ich hatte vor x-Jahren mal einen kleinen Auffahrunfall mit dem Auto, weil das Auto vor mir sich nicht an die StVO gehalten hat, womit ich nicht gerechnet habe und deswegen bin ich ihm leicht an die Stoßstange gedengelt. Kleiner Bagatellschaden. Dennoch, die Polizei kam hinzu. Ich weiß noch heute, was der Polizist mir gesagt hat: "Sie müssen immer so fahren, dass ihr Fahrzeug jederzeit rechtzeitig zum Stillstand kommen kann. Dabei ist es egal, ob ein Anderer einen Fehler gemacht hat oder nicht!".
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Alt 27.09.2016, 17:13   #12
DerElch
Szenekenner
 
Benutzerbild von DerElch
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 293
Zitat:
Zitat von waden Beitrag anzeigen
Ich würde sagen, dass der Weg keinesfalls breit genug ist für eine Radbenutzungspflicht (gemeinsam mit Fussgängern!).
Du hast prinzipiell Recht. Allerdings geht es bei den Verwaltungsvorschriften darum, ob ein Radweg mit den entsprechenden Schildern zu einem benutzungspflichtigen Radweg gemacht werden darf. Solange das Schild allerdings da steht, solange herscht hier erst mal Benutzungspflicht und du darfst nicht eigenmächtig entscheiden, dass der Weg zu schmal ist.

Deswegen brauchen wir hier andere Gründe, warum die Benutzung der Straße zulässig ist. Ist der Radweg z.B. am Zebrastreifen unterbrochen (weil Radfahrer ja am Fußgängerüberweg kein Vorfahrtsrecht genießen) dann würde ich ihn nicht als straßenbegleitend einschätzen. Allerdings kann das ein Richter natürlich anders sehen.
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Hard to accept, but I'm older than my vintage bike

Wennst was machst, mach's gern. Machen mußt 'es eh!
(Dem Fritz Engelhardt seine Mutter)
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Alt 27.09.2016, 17:32   #13
AndiQ2.0
Szenekenner
 
Benutzerbild von AndiQ2.0
 
Registriert seit: 29.12.2015
Beiträge: 566
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.

Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.

Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.

Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)
__________________


Halbmarathon: 1:28:47 (PB); Marathon: 3:19 (PB) - Langdistanz 9:51 (PB)

Up to date:
Du meinst die, die immer nur dann kommen, wenn sie was wollen, etwas brauchen oder es was kostenlos zum abgreifen gibt!!! klickklick
AndiQ2.0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2016, 18:32   #14
Thomas912
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 14.06.2016
Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von AndiQ2.0 Beitrag anzeigen
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.

Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.

Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.

Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)
Genauso ist es. Die gegnerische Versicherung beziffert meine Teilschuld auf 30%. 70% des Materialschadens habe ich schon ersetzte bekommen. Jetzt geht es halt um die restlichen 30% + Schmerzensgeld (3 abgebrochene Schneidezähne).

PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...
Thomas912 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2016, 18:49   #15
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.762
Zitat:
Zitat von Thomas912 Beitrag anzeigen
PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...
Das spielt ja auch keine Rolle was sie da so erzählt. Natürlich bist Du ihr sicherlich auch ausgewichen. Wie kann sie denn beurteilen ob Du Dich ungeschickt verhalten hast oder nicht? Da fällt mir ein, Angriff ist die beste Verteidigung. Wenn sie etwas besser aufgepasst hätte, hätte sie Dir ohne weiteres ausweichen können. Die Frage ist halt immer ob Du für die 30% das Prozeßrisiko in Kauf nimmst. Wenn Du gut Rechtschutzversichert bist ist das doch kein Problem. Wenn es sich für die Summe lohnt nur zu.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M


2022
08.05. 1:40:09 St. Wendel HM
31.07 Dresden MD cancelled
21.08 5:16:59 Breisgau Triathlon MD
02.10 12:57:47 Elbaman LD
tandem65 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2016, 19:17   #16
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Die auf deinem Bild von links kommende Straße muss vermutlich die Vorfahrt gewähren, oder (mal so aus dem ersten Eindruck geschlossen)? Wo steht dann das Vorfahrt-gewähren-Schild? Wenn es erst an der Straße steht und nicht schon den Radweg mit einschließt, wäre der Radweg nicht straßenbegleitend, da für dich andere Vorfahrtsregeln als für die Verkehrsteilnehmer auf der Straße gelten würden. Damit wäre er nicht benutzungspflichtig (siehe auch oben im Link zu Sluka).
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
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