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Zitat von sandmen
Nachdem ja sehr vieles dafür spricht, dass sich Kollege unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, dürfte sich der Verkehrsrechtsschutz der ARAG wohl erledigt haben, da eine Inanspruchnahme bei vorsätzlichem Handeln sicherlich nicht in Betracht kommt.
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Unfallflucht ist Vorsatztat und wird daher nicht von ner Rechtschutzversicherung übernommen, mal abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob die hier bestehende Strafrechtschutz überhaupt abdeckt. Aber wegen der Körperverletzung, die ja auch fahrlässig möglich ist, würde die natürlich greifen. Wenn sie nicht nur Zivil- sondern auch Strafrecht umfasst. Was dann zu der seltsamen Konstellation führt, dass die verletzte Athletin die Rechtschutzversicherung ebenfalls in Anspruch nehmen könnte.
Es gibt Rechtschutzversicherungen, die die Abwehr von SE-Ansprüchen ausgeschossen haben, weil das Sache der Haftpflicht wäre. Das könnten sogar alle sein. Dann wäre "der Däne" raus. Er selbst ist ja nicht geschädigt.