Matthias75 |
02.06.2015 17:08 |
Zitat:
Zitat von Michael Skjoldborg
(Beitrag 1136089)
Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.
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Ja klar, falsche Straßenseite. Aber wenn man das Video weiter anschaut, sieht man auch keine Absperrungen, Warnhinweise o.ä., die dem Autofahrer signalisieren, dass das ein Rennen läuft. Man sieht z.B. auf den Bildern auch ,dass kurz vorher rechts eine Straße weg geht. Der Fahrer hätte also genausogut die Straße queren können, um dort einzubiegen und wäre somit direkt auf die Strecke gekommen.
Zitat:
Zitat von Michael Skjoldborg
(Beitrag 1136089)
Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth passiert. Die Strafverfolgung läuft.
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Wenn die Dame ihm ins Hinterrad gecrasht ist und ein Race-Marshall das bezeugen kann, sollte sich der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung doch relativ schnell ausräumen lassen. Was bleibt ist die Fahrerflucht. Ich weiß nicht, wie es in Roth in, aber z.B. in Erlangen wird mehrsprachig darauf aufmerksam gemacht, dass man, wenn man in einen Unfall involviert ist, stehenzubleiben und auf die Polizei zu warten hat. Wäre sicher sinnvoll, dass bei allen Wettkämpfen in der Ausschreibung oder im Race-Book zu erwähnen und auch die Race-Marshalls entsprechend zu unterweisen.
M.
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