Ich fahr Strasse auch nur noch am WE und früh.
Da ist es auch hier erträglich.
Im FA-Verkehr schon fast lebensmüde, daher fahr ich zu den Zeiten nur noch Crosser auf Autofreien Strassen.
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Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Ich fahr meist auf allen Straßen so 80cm bis 1m vom Fahrbahnrand entfernt. Hat sich einfach bewährt!
Bei uns kann man fast eine Berechnungsformel zu zum Abstand beim Überholen aufstellen. Abstand zum Fahrbahnrand x 2 ist der Abstand des Überholers. Auf großen Straßen, wo des öfteren etwas schneller als erlaubt gefahren wird, mache ich auch manchmal eine kleinen Schlenker wenn ich merke es kommt jemand von hinten an mich heran. Da wird dann meist gleich die Geschwindigkeit etwas reduziert!
Radwege sind ein Fall für sich. Leider werden diese meist ohne Plan in die Welt gesetzt und als Benutzungspflichtig ausgewiesen. Radwege auf der rechten Seite benutze ich fast immer. Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben. Dann gibt es noch zwei Faktoren die ich an Radwegen hasse: 1. Auffahrten haben fast immer eine kleine Stufe (2-3cm) und einen Abschluss mit Granit oder Pflastersteinen. 2. Teilweise dürfen bei uns Landwirte auch die Radwege benutzen um zum Feld zu kommen, was meist damit endet dass diese eher einem Feldweg als einer geteerten Straße ähneln. Hab erst am Wochenende wieder mal an die Nachbargemeinde geschrieben und mich über einen bestimmten Abschnitt beschwert. Ich hab auch speziell darauf hingewiesen, dass ich nicht erwarte dass die Gemeinde Radwege reinigt, sondern dass die Landwirte dazu aufgefordert werden dies zu tun. Auch wenn der letzte Teil OT war, musste es mal raus!
..... Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben.....
Zu linksseitigen Radwegen sagt die Verwaltungsvorschrift StVO: "....
II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
..."
Die "sichere Querungsmöglichkeit" ist aber nur selten vorhanden. Sie kann eine Mittelinsel mit 3,50 m (mindestens aber 2,50 m) Breite, eine LSA oder eine Einengung sein. Viele blaue Schilder "verstoßen" gegen die hier relevante Verwaltungsvorschrift. Ich kann aus Erfahrung sagen: Schreibt die Behörden an.
Nö, Gehwegfahren ist in unserem noch nicht wieder gestattet und ist auch Rücksichtslos gegenüber den Fußgängern.
... in unserem ??
Wer redet von Gehweg? Ein Gehweg müsste ja durch'n blaues Schild ausgewiesen sein, wenn er nicht parallel zur Straße mit Bordstein abgetrennt verläuft. Ich will nicht verschweigen, dass ich manchmal zur Abkürzung auch nen Gehweg mit dem Rad nutze, aber dann fahr ich Schritt usw., denn das ist nicht "mein" Weg. Genauso ist ja auch praktisch nix dagegen zu sagen, wenn jemand mit'm Auto auf'm Radweg fährt, um ein paar Sachen zur Gartenlaube zu bringen. Dann aber bitte mit der gebotenen Rücksichtnahme, Vorsicht usw..
Zu linksseitigen Radwegen sagt die Verwaltungsvorschrift StVO:
[i]"....
II. [b]Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)"
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO ist aber eben nur eine Verwaltungsvorschrift. Und solange du die Schilder nicht erfolgreich weggeklagt hast müssen sie befolgt werden.
Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten. Kombiniert man es aber mit Zeichen 237 etc., dann wäre der Weg ja schon wieder benutzungspflichtig. Wir haben hier in D so viele Schilder und Regeln und doch gibt es keine einwandfrei Lösung für das Problem.
Benutzungsplicht abschaffen, blaues Schild aufstellen und gut wär's.
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Hard to accept, but I'm older than my vintage bike
Wennst was machst, mach's gern. Machen mußt 'es eh!
(Dem Fritz Engelhardt seine Mutter)
... Auf großen Straßen, wo des öfteren etwas schneller als erlaubt gefahren wird, mache ich auch manchmal eine kleinen Schlenker wenn ich merke es kommt jemand von hinten an mich heran. Da wird dann meist gleich die Geschwindigkeit etwas reduziert!
Das meine ich mit Pendeln, auch meine Erfahrung.
Zitat:
Zitat von hanse987
Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben.
Und Querstraßen und Ausfahrten sind sehr viel gefährlicher, weil die Fahrer automatisch nach links und nicht nach rechts gucken. Meine Frau ist so vor einem Jahr angefahren worden und geht Ende der Woche wieder ins Krankenhaus, um die Platten vom Handbruch raus zu bekommen. Wir hoffen, dass die Schmerzen, die sie jetzt seit einem Jahr hat, damit weg sind.
Wenn's dunkel ist, sieht man durch das asymetrische Licht der Autos nix.
Ich fahr nie links auf'm Radweg, wenn's nicht grad mehrere KM einmündungsfrei ist.
Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten.
Ein blaues Fußgängerschild mit Zusatz!
Als Radfahrer haste dann allerdings die ...karte gezogen, denn die Fußgänger haben praktisch Vorrang usw. Wenn Du Dir die Urteile zu solchen Unfällen Fußgänger - Radfahrer ansiehst, fährste da sicher nur noch mit dem Klapprad.
Nö, ein Fußweg ist es ja nicht. In der "richtigen" Richtung ist es ja ein vollwertiger Radweg - und es kommen Radfahrer mit normaler Rad-Geschwindigkeit entgegen.
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Wennst was machst, mach's gern. Machen mußt 'es eh!
(Dem Fritz Engelhardt seine Mutter)