Die Diskussion hat bis zum jetzigen Zeitpunkt nach meiner Meinung durchaus etwas gebracht. Denn sie hat gezeigt, dass die Regeln unzureichend formuliert sind. Selbst die Kampfrichter sind sind sich uneins darüber, wie ein Überholvorgang zu erfolgen hat. Zudem bringen sie offenbar Phantomregeln zur Anwendung, die nicht existieren. Das ist doch ein bemerkenswertes Ergebnis dieser Diskussion!
Nicht nur das, sicher auch angeregt durch diese Diskussion/en fangen immer mehr Veranstalter an dieses Thema ernster zu nehmen und Organisatorisch etwas bei zu tragen, z.B. gibt es bei KIMA heuer erst malig einen Wellenstart.
Ich glaube wie Arne auch das es nicht notwendig ist komplett neue Regeln zu schaffen sondern einfach genauer zu formulieren und definieren.
Kannst du nicht einfach einräumen, dass selbst du, als Kampfrichterin, nicht zuverlässig weißt, wie ein simpler Überholvorgang auszusehen hat?
Substanzlos oder nicht, das ist ein Unding.
Ich habe nichts einzuräumen.
Selbstverständlich weiß ich, wie ein simpler Überholvorgang auszusehen hat. Mehrere 1000 Mal gesehen.
Unterlasse bitte Deine Unterstellungen, so lange Du mich nicht persönlich kennst.
Die Diskussion hat bis zum jetzigen Zeitpunkt nach meiner Meinung durchaus etwas gebracht. Denn sie hat gezeigt, dass die Regeln unzureichend formuliert sind. Selbst die Kampfrichter sind sind sich uneins darüber, wie ein Überholvorgang zu erfolgen hat. Zudem bringen sie offenbar Phantomregeln zur Anwendung, die nicht existieren. Das ist doch ein bemerkenswertes Ergebnis dieser Diskussion!
Man müsste meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht das komplette Regelwerk über Bord werfen, um die wenigen fraglichen Punkte deutlicher zu formulieren. Ein Entwurf ließe sich ohne Probleme über’s Wochenende erstellen.
Eine „Sackgasse“ kann ich darin nicht erkennen, wenn man unscharfe und missverständliche Formulierungen durch bessere ersetzt. Die jetzige Situation ist doch eine Zumutung für Kampfrichter und Sportler! Man sollte doch erwarten dürfen, dass sich die Verantwortlichen schnellstmöglich zusammensetzen, um das Problem noch vor der neuen Saison aus der Welt zu schaffen. Der internationale Verband steht da sicher nicht im Weg, das halte ich für eine Nebelkerze.
Deine Meinung ist Dir unbenommen.
Das was ich hier als "bessere" Formulierung gesehen habe, ist für einen Neuling oder jemand der sich nicht täglich mit Regelwerken beschäftigt, schlicht unverständlich.
Meinst Du ernsthaft, daß das TS-Forum die erste Gruppe Menschen ist, die sich mit dem Problem beschäftigt?
Das sich die Verantwortlichen (wer auch immer damit gemeint ist) zusammensetzen, bedeutet zunächst einma,l dass sie dem Problem die gleiche Bedeutung zumessen. Tun sie das? Gibt es dafür sichere Anzeichen?
Und wenn Du der Meinung bist, daß eine Regelwerküberarbeitung an einem Wochenende zu schaffen ist, dann frisch ans Werk. Mein Respekt ist Dir sicher, ganz ironiefrei.
Ich habe nichts einzuräumen. Selbstverständlich weiß ich, wie ein simpler Überholvorgang auszusehen hat. Mehrere 1000 Mal gesehen.
In der Sportordnung steht wörtlich:
"Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren."
Beim Überholen hat der von hinten auffahrende Sportler also die Windschattenzone des Vordermanns zu durchqueren. Wie passt das zu Deiner Überzeugung, dass bei genau diesem Verhalten ein Regelverstoß vorläge? Ich wäre Dir für eine Erklärung dankbar, denn aus meiner Froschperspektive scheint es, dass Kampfrichter heute teilweise nach Regeln schiedsen, die nicht existieren. Hat sich da ein "Gebrauchsrecht" etabliert, das nicht schriftlich fixiert ist?
Und wenn Du der Meinung bist, daß eine Regelwerküberarbeitung an einem Wochenende zu schaffen ist, dann frisch ans Werk. Mein Respekt ist Dir sicher, ganz ironiefrei.
Naja, das sind alles in allem 9 Sätze, die sich zum Teil gegenseitig widersprechen. Ich sehe da überhaupt kein Problem, sie in einer Stunde zu überarbeiten. Es muss nichts neu erfunden werden; lediglich ein paar Unklarheiten gehören präzise formuliert.
Ich kann gerne einen Vorschlag machen, halte jedoch andere für weitaus berufener als mich.
"Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren."
Beim Überholen hat der von hinten auffahrende Sportler also die Windschattenzone des Vordermanns zu durchqueren. Wie passt das zu Deiner Überzeugung, dass bei genau diesem Verhalten ein Regelverstoß vorläge? Ich wäre Dir für eine Erklärung dankbar, denn aus meiner Froschperspektive scheint es, dass Kampfrichter heute teilweise nach Regeln schiedsen, die nicht existieren. Hat sich da ein "Gebrauchsrecht" etabliert, das nicht schriftlich fixiert ist?
Ich stelle dem noch mal die damalige Äußerung von DasOe gegenüber:
Zitat:
Zitat von DasOe
Wenn Du Dich so verhältst, daß Du erstmal auf 5m an einen vor Dir fahrenden Athleten auffährst, dann sieht das für einen KR zunächst wie Windschatten fahren aus. Was es ja auch erstmal ist. Dass Du vielleicht 10sek. später ausscheren willst, weiß der KR nicht. Er gibt Dir direkt eine rote Karte (es wird ja immer wieder gefordert die KR sollen schneller agieren und nicht "ewig" nebenher fahren und nichts unternehmen). Dann hat der KR faktisch richtig gehandelt.
Wenn ich bei Athleten so ein Verhalten 2-3x beobachtet habe, dann haben sie erstmal eine schwarze Karte bekommen und im Wiederholungsfall eine rote.
Das scheint zunächst mal der Sportordnung zu widersprechen. Und wenn es tatsächlich bedeuten sollte, dass man auf keinen Fall beim Überholen in die Windschattenzone des Vordermann einfahren darf, wäre das wohl wirklich ein klarer Widerspruch.
Aber mir scheint, der Knackpunkt ist das "so schnell wie möglich zu durchqueren".
Das ist leider stark interpretationsfähig und -bedürftig.
Es kann nicht ganz wörtlich gemeint sein, sonst müsste man ja beim Überholen einen all-out-Sprint hinlegen.
Ich denke, man müsste es so interpretieren, dass man
1. nur dann in die Windschattenbox einfährt, wenn man es aus Platzgründen kaum vermeiden kann,
und dass man dann
2. möglichst wenig vom Windschatten ausnutzt, also zügig und frühzeitig nach links schwenkt.
Das ist zwar etwas schwammig, aber ich denke, in den meisten Fällen kann man klar erkennen, ob der Überholende möglichst viel Windschatten ausnutzen will, oder ob er sich bemüht, weitgehend windschattenfrei zu fahren, auch wenn er kurzfristig regelkonform in die Winschattenbox eindringt.
@DasOe
Hab ich das so richtig und in Deinem Sinne verstanden?
Aber mir scheint, der Knackpunkt ist das "so schnell wie möglich zu durchqueren".
Das wird in der Sportordnung gleich im nächsten Satz präzisiert. Hier beide Sätze zusammen:
Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren. Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
Zu beachten ist noch das Rechtsfahrgebot. Es schreibt vor, so lange wie möglich rechts zu bleiben. Man kann also nicht, um guten Willen zu zeigen, bereits früher als nötig auf die Überholspur ausscheren.
Das wird in der Sportordnung gleich im nächsten Satz präzisiert. Hier beide Sätze zusammen:
Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren. Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
Zu beachten ist noch das Rechtsfahrgebot. Es schreibt vor, so lange wie möglich rechts zu bleiben. Man kann also nicht, um guten Willen zu zeigen, bereits früher als nötig auf die Überholspur ausscheren.
Wenn allein diese konkreten Sekundenangaben ausschlaggebend wären (was ich zugegebenermaßen bisher auch dachte), wäre der "so schnell wie möglich" Satz überflüssig und sinnlos.
Wenn wir davon ausgehen, dass in unserer geliebten Sportordnung nichts überflüssiges und sinnloses steht, folgt daraus, dass die genannten zeitlichen Obergrenzen nicht ausgeschöpft werden sollen, wenn es auch schneller geht.
Und das mit dem Rechtsfahrgebot ist in diesem Zusammenhang Unfug. Es steht "nur" in der StVO, nicht in der Sportordnung.
Und da hat natürlich ein vernünftiger Sicherheitsabstand Vorrang vor übertriebenem Rechtsfahren. Und es ist nicht ganz unüblich, diesen Sicherheitsabstand mit der Fahrtstrecke in einer Sekunde anzusetzen, was bei 36 km/h 10 m ergäbe.
Da hätten wir einen weiteren Grund für meine schon x-mal vorgeschlagene 1-Sekunden-Abstandsregel.