Zitat:
Zitat von dude
Das ist schon so, aber solange es sich um eine Person des oeffentlichen Lebens handelt, ist es eine Meinungsaeusserung.
Ich lass' mich gerne korrigieren von jemandem der mehr als nur mein Halbwissen hat.
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hmmmm, laut wikipedia, hat es nichts mit der stellung der person zu tun:
"Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die (zumindest theoretisch) dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können. Dagegen ist ein Fakt / eine Tatsache im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand.
In Abgrenzung dazu ist eine Meinungsäußerung oder eine sonstige Wertung oder Prognose eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung, die rechtlich anders eingeordnet wird."
man unterscheidet also nur, ob eine aussage bestätigt/wiederlegt werden kann, oder ob es nicht verifizierbar ist.
"XYZ ist ein doper" ist demnach eine tatsachenbehauptung, die im zweifelsfall (zb vor gericht) bewiesen werden muss. und man muss selbst beweisen, dass man mit dieser aussage recht hat, nicht die gegenseite muss das gegenteil beweisen.
eine meinungsäußerung wäre vll "XYZ sieht aus wie ein doper". das ist eine subjektive, nicht verifizierbare Einschätzung, die sich aufs aussehen bezieht, nicht auf eine tatsache.
so könnt ichs mir denken......