Da hast Du völlig recht. Vielleicht findet sich das Zitat, um das es mir ging, auch in besseren Quellen. Die meisten Fakten stehen ja in vielen Zeitungen parallel.
Lidl, genauso wie Du würde ich gerne diese UV-Behandlung als versuchtes Doping werten. Nachdem das oberste Sportgericht CAS jedoch klargestellt hat, dass es sich bis 2011 dabei nicht um Doping handelt, gibt es in diesem Punkt wohl kein Zurück. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber nach meiner Kenntnis kann man nicht rückwirkend bei Regeländerungen Sanktionen aussprechen. Ist das richtig (1)?
Es geht nicht um eine rückwirkende Regeländerung. Die darf es selbstverständlich nicht geben.
Es geht darum, ob die UV-Methode unter das bereits damals bestehende Verbot des Blutdopings fällt. Das hat zwar das CAS verneint, aber wenn die Methode tatsächlich das Blut leistungssteigernd verändern sollte und vielleicht auch noch in genau dieser Absicht eingesetzt worden wäre, wäre die CAS-Urteil einfach falsch. Und dass man falsche CAS-Urteile kippen kann, hat Pechstein ja gerade selbst bewiesen.
Folglich wären unter diesen Voraussetzungen die Fragen 2 und 3 zu verneinen.
Da hast Du völlig recht. Vielleicht findet sich das Zitat, um das es mir ging, auch in besseren Quellen. Die meisten Fakten stehen ja in vielen Zeitungen parallel.
Schön, dass wir uns mal wieder einig sind.
Und ja, dass Zitat findet sich auch in neutralen Artikeln.
Es geht nicht um eine rückwirkende Regeländerung. Die darf es selbstverständlich nicht geben.
Es geht darum, ob die UV-Methode unter das bereits damals bestehende Verbot des Blutdopings fällt.
"Ich habe von Anfang an gesagt, der schwache Hinweis ist kein Beweis und kein Nachweis. Die Sperre war völlig unberechtigt." Der Molekularbiologe wirft den Ermittlern eine unsaubere Untersuchung des Falles Pechstein vor: "Hätte man damals gleich sauber gearbeitet, hätte man unter Umständen etwas finden können. Denn der Eisschnelllauf in der DDR, aus der Pechstein ja kommt, war eine der versautesten Disziplinen überhaupt. Gerade bei Frauen gab es schwere Fälle."
Dr. Gassmann diskutiert das ausführlich unter der Überschrift
"Diskrepanz zwischen dem CAS-Urteil 2002/A/389 etc. gegen
ein Ski-Langlauf-Team und den WADA-Regeln von 2011". https://www.marienkrankenhaus.com/fi...tgutachten.pdf
"Ich habe von Anfang an gesagt, der schwache Hinweis ist kein Beweis und kein Nachweis. Die Sperre war völlig unberechtigt." Der Molekularbiologe wirft den Ermittlern eine unsaubere Untersuchung des Falles Pechstein vor: "Hätte man damals gleich sauber gearbeitet, hätte man unter Umständen etwas finden können. Denn der Eisschnelllauf in der DDR, aus der Pechstein ja kommt, war eine der versautesten Disziplinen überhaupt. Gerade bei Frauen gab es schwere Fälle."
wie ich schon schrieb: Der Eisschnelllauftrainer der DDR von C.P.,, der in der geheimen Doping Forschungsgruppe der DDR mitarbeitete, wurde Bundestrainer und erhielt das Bundesverdienstkreuz in der BRD.
Die statistisch erfassten Doping Kontrollen in den 90zigern beim Eisschnellauf kommen mir sehr niedrig vor. Sie liegen bei den Grössenordnungen der Taucher, des Alpenvereins, des Aeroclubs. http://www.dopinginfo.de/rubriken/07...stat.html#beta
-... Bleibt die Behauptung, andere Eisschnellläuferinnen hätten ähnlich ungewöhnliche Blutwerte. Ist das bewiesen? Oder handelt es sich um eine Fehlinterpretation wie bei der Behauptung, Pechsteins Werte hätten stets zu Hauptwettkämpfen verrückt gespielt?
..
Zitat:
Zitat von LidlRacer
...
Gute Frage. Irgendwo hab ich jedenfalls ein oder zwei Namen dazu gelesen. Muss ich noch mal suchen ...
Prof. Weber schreibt in einem auf claudiapechstein.de verlinkten Text (ich habe ihn schon mal verlinkt, aber langsam wird es hier etwas unübersichtlich) als Argument zur beabsichtigten Entlastung Pechsteins dass zwei andere Eisschnelläuferinnen dieselben auffällig hohen Erythrozytenwerte aufgewiesen hatten wie CP, aber nur gegen Pechstein eine unmittelbare Sperre ausgesprochen worde. Er habe bei einer dieser zwei anderen Sportler so wie bei CP ebenfalls eine Blutanomalie belegt.
Ich hatte dazu schon angemerkt, dass das Vorkommen gleich zweier Eisschnelläuferinnen mit der genannten Anomalie (milde Sphärozytose) in einer einzigen Trainingsgruppe rechnerisch bei 1:250000 liegt.
Pechstein wird somit mitnichten durch diesen Aspekt entlastet sondern eher das gesamte Erfurter Eisschnellaufzentrum inklusive Trainer, Betreuer und Ärzten dadurch belastet (selbst wenn es ein fragwürdiges Licht auf die ISU wirft, dass möglicherweise bei der Analyse von auffälligen Retikulozytenwerten in Blutpässen mit zweierlei Maß gemessen wurde. Ich kann mir schon vorstellen, dass Funktionäre lieber einen ganz großen Fisch zur Strecke bringen als einen indirekten Beweis, der ja damals Präzedenzcharakter haben sollte an sportlich zweitklassigen, eher unbekannten Läuferinnen zu führen- ohne dass ich solche ein Vorgehen für gut halte, denn Justitia sollte -auch im Sportrecht- blind sein)