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Claudia Pechstein des Dopings überführt? - Seite 49 - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 28.01.2015, 15:09   #385
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 38.520
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Die geforderten 4 Millionen Euro sind nach Pechsteins Auskunft ihre konkreter finanzieller Schaden (Verdienstausfälle etc.) ...
Ääh, ich dachte, Frau Pechstein wär bei der Bundespolizei angestellt/verbeamtet.
Kriegt man da, wenn man als Sportler gesperrt wird, parallel das Salär gestrichen?
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
sybenwurz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 15:23   #386
Duafüxin
Szenekenner
 
Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 7.100
Sie meinte bestimmt Sponsorengelder ... Preisgelder. .. Gibts auch Antrittsgelder?
__________________
Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Duafüxin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 15:31   #387
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von sybenwurz Beitrag anzeigen
Ääh, ich dachte, Frau Pechstein wär bei der Bundespolizei angestellt/verbeamtet.
Kriegt man da, wenn man als Sportler gesperrt wird, parallel das Salär gestrichen?
Sie hat natürlich ihre Bezüge weiter erhalten, hat aber vorübergehend ihre Kaderstatus und damit auch ihre Sonderrechte verloren und hätte -man stelle sich das vor- während ihrer Dopingsperre- Innendienst als Polizeibeamtin leisten sollen. Da dies natürlich für eine gesperrte ehemalige Leistungssportlerin undenkbar ist, hat sie sich zwei Jahre lang für die komplette Dauer ihrer Sperre krank schreiben lassen.
Auch als sie dann bereits wieder an Wettkämpfen und am Trainingsbetrieb in Erfurt teilnehmen durfte, hat sie sich weiter krank schreiben lassen, solange, bis sie die Kadernormen wieder nachgewiesen hatte und wieder ihren Sonderstatus zurückerlangt hatte.

Streng genommen hat sie das Schmerzensgeld (mehr als zwei Jahre lang Beamtenbezüge ohne jede Gegenleistung und offensichtlich ohne Vorliegen einer begründbaren Erkrankung) bereits vom Steuerzahler erhalten.

Bei jedem normalen Arbeitnehmer (ohne Beamtenstatus), unabhängig von der Frage ob sie jetzt gedopt hat oder nicht, hätte ein solches Verhalten längst eine Kündigung und im Falle einer nachweisbaren Diagnose die zwangsweise Einleitung eines Rentenverfahrens zur Folge gehabt.
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Alt 28.01.2015, 15:33   #388
captain hook
 
Beiträge: n/a
Sie wird das bestimmt anhand von Daten aus den Vorjahren belegen können. Sie macht das ja schon ne Weile. Wusste bislang garnicht, dass beim Eisschnelllauf soviel verdient wird. 3,6 Mio müssten ja entgangener Verdienst sein. Nicht schlecht für 2 Jahre, oder?!

Sollte sie unschuldig sein, finde ich 400.000€ nicht besonders viel, wenn man sich mal überlegt, wie man sie öffentlich über den Marktplatz geschliffen hat. Ganz zu schweigen vom Reputationsverlust einer in der Vergangenheit seeeeehr erfolgreichen Wintersportlerin.

Sollte das Gericht feststellen, dass sie ungerechtfertigter Weise gesperrt war, wird das mit der Kohle eh das kleinste Problem sein vermute ich.
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Alt 28.01.2015, 18:56   #389
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.556
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Streng genommen hat sie das Schmerzensgeld … bereits vom Steuerzahler erhalten.
Was ebenfalls zur Wahrheit gehört: Es gab ein Disziplinarverfahren gegen Pechstein. Es wurde eingestellt, weil sich nach Ansicht der Bundespolizeiakademie das zur Last gelegte Blutdoping nicht zweifelsfrei nachweisen ließ.

Es wurde in der Begründung darauf hingewiesen, dass das erforderliche Beweismaß in einem Disziplinarverfahren höher liege, als es in der Sportgerichtsbarkeit der Fall sei. Mit anderen Worten: Die Argumente, die zur einer Verurteilung im Sport genügen, reichen für ein Disziplinarverfahren nicht aus. (Quelle hier)

Speziell heißt es in der Begründung der Verfahrensniederlegung:

„Insgesamt ist festzuhalten, dass sämtliche in diesem Vorgang bereits ergangenen sportrechtlichen Entscheidungen … ein Beweismaß anwendeten, bzw. akzeptieren, das nicht den Anforderungen eines staatlichen Disziplinarverfahrens nach deutschem Recht genügt … Die Tatsache, dass eine sportgerichtliche Verurteilung wegen Dopings möglich ist, während eine disziplinarrechtliche Verurteilung scheitert, wirft ihrerseits Zweifel an der Angemessenheit des sportrechtlichen Beweismaßes auf.“
(Ralf Röger, Professor an der Fachhochschule des Bundes in Lübeck, zitiert aus der FAZ)
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 19:05   #390
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.852
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Die geforderten 4 Millionen Euro sind nach Pechsteins Auskunft ihre konkreter finanzieller Schaden (Verdienstausfälle etc.) plus EUR 400.000 Schmerzensgeld.
Zur Höhe des geforderten Schadensersatzes tragen vermutlich auch Verträge bei, die angeblich wegen des Dopingfalls nicht abgeschlossen wurden:
Zitat:
"Der Schaden, der auf sie zukommt, ist in einer olympischen Saison sicher siebenstellig", sagte ihr Manager Ralf Grengel der "Sport Bild". Grund ist ihre Verurteilung durch den Weltverband ISU zu einer zweijährigen Sperre wegen Blutdopings. Die Rekord-Winterolympionikin hatte sich vor Bekanntwerden des Doping-Falles angeblich in Gesprächen mit mehreren Sponsoren befunden.

Dabei soll es um Werbung auf ihrer Wettkampfkleidung sowie um die werbliche Nutzung ihrer Persönlichkeitsrechte gegangen sein.

"Diese Gespräche waren schon sehr weit und konnten jetzt nicht zum Abschluss gebracht werden", sagte Grengel.
http://www.t-online.de/sport/id_1943...nverluste.html (2010)

Weiß nicht, ob das auch bei Maischberger thematisiert wurde, hab's noch nicht gesehen ...
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 19:20   #391
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
...Speziell heißt es in der Begründung der Verfahrensniederlegung (?):

„Insgesamt ist festzuhalten, dass sämtliche in diesem Vorgang bereits ergangenen sportrechtlichen Entscheidungen … ein Beweismaß anwendeten, bzw. akzeptieren, das nicht den Anforderungen eines staatlichen Disziplinarverfahrens nach deutschem Recht genügt … Die Tatsache, dass eine sportgerichtliche Verurteilung wegen Dopings möglich ist, während eine disziplinarrechtliche Verurteilung scheitert, wirft ihrerseits Zweifel an der Angemessenheit des sportrechtlichen Beweismaßes auf.“
(Ralf Röger, Professor an der Fachhochschule des Bundes in Lübeck, zitiert aus der FAZ)
Das was du zitierst ist nicht die Urteilsbegründung, sondern die Interpretation der beiden Verfahren durch einen am Disziplinarverfahren unbeteiligten Juristen.

Dass sich bei Pechstein sehr viele sog. Fachleute (juristische und medizinische) einmischen und auf die eine oder andere Seite schlagen ist ja hinreichend bekannt.

Dass in Dopingverfahren , in herkömmlichen Zivilverfahren, sowie wie in klassischen Stafverfahren unterschiedliche Maßstäbe gelten (z.B. kein "in dubio pro reo" in Dopingverfahren) haben wir an anderer Stelle schon seitenweise erörtert.

(OJ Smpson z.B. ist seinerzeit im Strafverfahren ("in dubio pro reo") ´vom Geschworenengericht freigesprochen worden und anschließend im Zivilverfahren zu Schadensersatz zu zahlen an die Angehörigen des Opfers verurteilt worden, weil eben insgesamt mehr für seine Schuld ls für seine Unschuld gesprochen hat, trotz Freispruchs im Strafverfahren.)
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Alt 28.01.2015, 21:56   #392
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.556
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Das was du zitierst ist nicht die Urteilsbegründung, sondern die Interpretation der bei den Verfahren durch einen am Disziplinarverfahren unbeteiligten Juristen.
Du hast gesehen, dass ich direkt die Begründung zur Verfahrenseinstellung auf der Website des Bundesministeriums des Innern verlinkt habe? Dort steht genau dasselbe: Nämlich dass die gegen Pechstein vorliegenden Beweise für ein Disziplinarverfahren nicht ausreichend sind.

Ich verstehe im Moment noch nicht, warum Du offenbar dagegen bist, dass das gegen Claudia Pechstein gefällte Urteil von einem ordentlichen Gericht überprüft wird. Der Verband hat dort alle Rechte und Möglichkeiten, den Beweis zu führen, dass Claudia Pechstein zurecht gesperrt worden ist.

Wenn er das kann, ist doch alles gut.

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Dass in Dopingverfahren , in herkömmlichen Zivilverfahren, sowie wie in klassischen Stafverfahren unterschiedliche Maßstäbe gelten (z.B. kein "in dubio pro reo" in Dopingverfahren) haben wir an anderer Stelle schon seitenweise erörtert.
Da hast Du recht. Jetzt müssen wir halt mal schauen, ob diese Maßstäbe etwas zu unterschiedlich geworden sind.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
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