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Alt 11.07.2014, 11:14   #297
Franco13
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 548
Zitat:
Zitat von binderth Beitrag anzeigen
Ansonsten gibt es ja auch Möglichkeiten eines geballten Marketings, ich z.B. bin jährlich wieder aufs neue auf der Suche nach geeigneten Triathlons - und der Triathlon-Kalender im BTV ist ...optimierungsbedürftig. Aber ich würde gern auch mal in anderen Bundesländern starten - auch die DTU hilft mir hier nicht weiter. Macht doch ein schönes Portal mit allen Landesverbänden zu diesem Thema.
http://www.dtu-info.de/wettkampfkalender/

Gleich auf der Hompage der DTU als Link zu erreichen.
(Nicht schön, aber macht was es soll)

In der TRI Time, die jedes Mitglied erhält, werden regelmässig Wettkämpfe vorgestellt.

Zitat:
Zitat von binderth Beitrag anzeigen
Bisher läuft das doch alles zentralisiert. Der BTV hat eine Meinung, alle Mitglieder müssen diese Meinung teilen. Der zitierte BTV-Brief des Threaderstellers, der wirklich ungeschickte (sic!) Brief der DTU und Deine durchaus dogmatischen Aussagen spiegeln genau diese Einstellung wieder.
Die Mitglieder des BTV sind gewählt worden und vertreten somit offiziell die Meinung der Mitglieder. Das dies bei einzelnen Themen nicht für jedes Mitglied gilt ist nun mal nicht zu vermeiden. (Aber das ist hier von mir ja gefühlte 1000 Mal geschrieben worden, aber scheinbar noch nicht von jedem gelesen worden )
Franco13 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2014, 11:19   #298
binderth
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 05.09.2012
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von Franco13 Beitrag anzeigen
http://www.dtu-info.de/wettkampfkalender/

Gleich auf der Hompage der DTU als Link zu erreichen.
(Nicht schön, aber macht was es soll)

In der TRI Time, die jedes Mitglied erhält, werden regelmässig Wettkämpfe vorgestellt.
den link und die TRITime-Übersicht kenn ich - aber ich möchte halt auch Filter setzen: Streckenlänge, Zeit, vielleicht auch Anmeldegebühr, etc.

Zitat:
Zitat von Franco13 Beitrag anzeigen
Die Mitglieder des BTV sind gewählt worden und vertreten somit offiziell die Meinung der Mitglieder. Das dies bei einzelnen Themen nicht für jedes Mitglied gilt ist nun mal nicht zu vermeiden. (Aber das ist hier von mir ja gefühlte 1000 Mal geschrieben worden, aber scheinbar noch nicht von jedem gelesen worden )
danke für die Wiederholung, aber auch das ist mir klar. Mir gehts ja auch um die Art der Kommunikation.
binderth ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2014, 11:49   #299
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.275
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Können die Verbands-Experten diese Frage eindeutig klären – das wäre für die weitere Diskussion sicher hilfreich:

Darf ein Veranstalter einen Triathlon ausrichten, ohne diese Veranstaltung vom Triathlonverband genehmigen zu lassen?

[x] Ja
[ ] Nein
Da sonst keiner antwortet, kreuze ich mal "ja" an.

Und das ist ja auch das Problem: Die Konkurrenz will man nicht (ja ich weiß, man will ein einheitliches Regelwerk für alle Wettkämpfe etc. die Gründe hatten wir schon....), kann aber nichts dagegen tun. Man wird nicht müde zu betonen, dass der eine Wettkampf nur ein Einzelfall ist und sowieso nicht die Gefahr besteht, dass sich viele Wettkämpfe diesem Vorbild anschließen, stört sich aber trotzdem massiv an dem einen kleinen Wettkampf, der sein eigenes Süppchen kochen will.

Mich würde mal der Ursprung dieser Regel interessieren. Wenn ich mich an die Anfangsjahre meiner Triathlonzeit erinnere, hat man doch damals mit den gleichen Mitteln versucht, die Athleten von der bösen Langdistanz fernzuhalten, oder hab' ich das falsch in Erinnerung.

Für mich ist die Lösung falls ich nochmal einem Verein beitreten sollte: Vereinsmitgliedschaft ohne Startpass. Ich kann als Vereinsmitglied die Geschicke des Verbandes mitgestalten, fördere auch den Nachwuchs/die Verbandsarbeit etc., habe aber sonst meine Freiheiten.

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2014, 11:50   #300
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Können die Verbands-Experten diese Frage eindeutig klären – das wäre für die weitere Diskussion sicher hilfreich:

Darf ein Veranstalter einen Triathlon ausrichten, ohne diese Veranstaltung vom Triathlonverband genehmigen zu lassen?

[ ] Ja
[X] Nein
Nach der DTU-Sportordnung darf er dies nicht, denn die DTU und die ihr unterstellten Landesverbände haben das Monopol zur Genehmigung von Triathlon-, Duathlon-, Wintertriathlon-, Crosstriathlon und Swimathlon-Wettkämpfen.

Gegen diese Monopolstellung des Verbandes hat der Veranstalter des Köln-Triathlon bereits in mehreren Instanzen in Nordrhein-Westfalen geklagt, da er sich auf der Basis des Kartellrechts in seinen wettbebewerbsrechtlichen Möglichkeiten durch die Veranstalterabgabe eingeschränkt sah. Die Klage wurde im April 2013 in allen Punkten vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen (http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf)

Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründuung daraufhin, dass (so wörtlich) die "Veranstalterabgabe der Förderung des Triathlonsportes diene" und "sämtliche Einnahmen nach Abzug der Unkosten in die Sportförderung fließen" von der jeder Veranstalter letztlich auch profitiert!
Die Veranstalterabgabe stelle keine "unbillige Behinderung" eines Veranstalters "im Sinne §20 Abs.1 GWB " dar.

Das OLG nahm letzlich eine Interessensabwägung vor und stellte fest, dass die aus der Veranstalterabgabe resultierende Wettbewerbsbeeinträchtigung als "äußerst gering zu veranschlagen ist", da die Veranstalterabgabe alle Veranstalter in gleichem Maße betrifft und vom Veranstalter in Form einer geringen Erhöhung der Startgebühren letzlich in vollem Umfang an die Sportler weitergegeben wird, so dass sie sich "für ihn nicht gewinnmindernd" auswirkt.

Bei der Interpretation dieses Urteils muss man auch noch wissen, dass die Veranstalterabgabe in NRW (damals 10% des Startgeldes) zum damaligen Zeitpunkt mehr als doppelt so hoch war, als die aktuelle Veranstalterabgabe in Bayern (2€ pro Kurzdistanz-Starter!).
Die rechtliche Situation ist mit diesem Urteil geklärt.

Allerdings eignet sich das Urteil nicht, um jetzt einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, die Veranstalterabgabe einzutreiben und da die Sportordnung der DTU kein Gesetz ist, ist es auch schwierig gegen einen solchen Veranstalter direkt juristisch vorzugehen. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwie verschiedene Dinge.

Im damaligen Streit NRV vs. Jeschke sind ja seinerzeit Startpassbesitzer gesperrt worden und dass solche Sperren durch den Verband unzulässig sind, dass wollte Jeschke seinerzeit durch seine Kartellrechtsklage gegen den NRWTV-Verband indirekt erreichen. Das ist ihm wie gezeigt nicht gelungen.

Mittlerweile (seit 2013) hat der Köln-Triathlon eine ordentliche sportrechtliche Genehmigung und funktioniert meines Wissens nach besser als je zuvor.

Ich bin mir sicher, dass die Auseinandersetzung um den Tegernseetriathlon letztlich genauso ausgehen wird, auch wenn noch ein bisschen Arbeit bevorsteht.

Geändert von Hafu (11.07.2014 um 11:56 Uhr).
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Alt 11.07.2014, 12:14   #301
gollrich
Szenekenner
 
Benutzerbild von gollrich
 
Registriert seit: 11.05.2010
Ort: Mannheim
Beiträge: 1.288
Ein Dorfgericht hat in einem Einzelfall eine Entscheidung getroffen, daraus resultiert keinerlei Gesetzmäßigkeit... das obliegt wenn dem Gesetzgeber ...
__________________
How to run a marathon
gollrich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2014, 12:23   #302
Mosh
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.01.2007
Beiträge: 1.096
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Nach der DTU-Sportordnung darf er dies nicht, denn die DTU und die ihr unterstellten Landesverbände haben das Monopol zur Genehmigung von Triathlon-, Duathlon-, Wintertriathlon-, Crosstriathlon und Swimathlon-Wettkämpfen.
Aber genau da ist doch der Punkt. Untersteht jeder Veranstalter der Gerichtsbarkeit des DTU? Nein. Das ein Mitglied des DTU keinen Triathlon veranstalten darf sehe ich ja ein, aber jeder andere sollte das doch können, oder?

Das Mitglieder des DTU/Startpassinhaber sanktioniert werden können ist natürlich dem DTU oder seinen Landesverbänden zuzustehen.

Mosh, Startpassinhaber und bereit Gebühren zu bezahlen. Unser Verein zahlt für seine Veranstaltung natürlich auch.
__________________
Don't Stop when you are tired.. Stop when you are done
Mosh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2014, 12:26   #303
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von binderth Beitrag anzeigen
Weisste selbst, dass Du immer wieder persönlich wirst, oder?
Sorry, wenn es falsch rüberkam. Meine letzte rhetorische Frage sollte nur eine ironische Zuspitzung sein und war wirklich nicht persönlich gemeint.

Die fettgedruckte Frage davor war aber ernst gemeint.

Zitat:
Zitat von binderth Beitrag anzeigen
Wobei: einen Versuch geb ich dem Thread noch. HaFus Frage war ja, was ich vorschlage. Hier meine Antwort:
  • Nehmt *alle* Veranstalter ernst
  • Nehmt Eure Athleten ernst
Mit diesem Mindset sollte der Rest relativ einfach sein:
  1. Schnürt ein Package für den Veranstalter
  2. bezieht die Athleten mit ein
Genau das machen wir eigentlich. Offensichtlich müssen wir aber noch an der Kommunikation nach außen arbeiten, wenn das nicht jeder der bei uns organisierten Athleten so erkennt. Man sollte aber auch bedenken, dass alle BTV-Funktionäre ihren Verbandsposten nur im Ehrenamt ausführen und daneben noch einen Vollzeit-Beruf ausüben und auch noch ein Privatleben haben.

Wir sind auch seit längerem am Überlegen, ob wir uns einen hauptamtlichen Geschäftsführer leisten sollten, der das Präsidium personell entlasten könnte und sich um manche Dinge mit mehr Nachdruck kümmern könnte, aber auch eine solche Stelle muss erstmal gegenfinanziert sein und wir versuchen natürlich Gebühren für Vereine/ Veranstalter und Sportler auf einem erträglichen Rahmen zu halten.

Jede zusätzliche Verbandsleistung erzeugt meist zusätzliche Kosten.

Zitat:
Zitat von binderth Beitrag anzeigen
Was geht Euch als Verband wirklich verloren, wenn ein Event nicht von Euch genehmigt ist?
im konkreten Fall sind es (Bundle aus Veranstalterabgaben und entgangenen Tageslizenzen für 2014 knapp 4000,-, für die drei Jahre seit den Tegernseetriathlon ein professioneller Veranstalter übernommen hat als überschlägig 12000,-€ und für den Kuhseetriathlon in Augsburg, der seit 10 Jahren ungenehmigt ausgerichtet wird (und um den sich das alte Präsidium nie gekümmert hat), sind es rund 15 000,-€ an Abgaben die vorenthalten worden sind und die letztlich von den ehrlichen Veranstaltern, den Vereinen und den Sportlern in Form sonst möglicherweise nicht notwendiger Gebührenerhöhungen getragen werden müssen.

Wenn du unseren Etat kennen würdest (die Zahlen werden auf jedem Verbandstag detailliert vorgestellt) , würdest du sehen dass derartige vier- bis fünfstellige Summen für unseren Etat sehr viel ausmachen.

Wenn wir weiterhin untätig bleiben, werden die Verluste natürlich in der Zukunft höher werden und wir kommen in Erklärungsnot gegenüber bislang "ehrlichen" Veranstaltern, warum sie abgabenpflichtig sind, während wir in unserem Verantwortungsbereich Ausnahmen zulassen.

Geändert von Hafu (11.07.2014 um 12:32 Uhr).
  Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2014, 12:27   #304
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.275
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Nach der DTU-Sportordnung darf er dies nicht, denn die DTU und die ihr unterstellten Landesverbände haben das Monopol zur Genehmigung von Triathlon-, Duathlon-, Wintertriathlon-, Crosstriathlon und Swimathlon-Wettkämpfen.
Die Sportordnung ist aber nur für Mitglieder des Verbandes maßgebend/bindend. Mir wäre nicht bekannt, dass diese auch für Nichtverbandsmitglieder gilt.

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
[b]Gegen diese Monopolstellung des Verbandes hat der Veranstalter des Köln-Triathlon bereits in mehreren Instanzen in Nordrhein-Westfalen geklagt, da er sich auf der Basis des Kartellrechts in seinen wettbebewerbsrechtlichen Möglichkeiten durch die Veranstalterabgabe eingeschränkt sah. Die Klage wurde im April 2013 in allen Punkten vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen (http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf)

Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründuung daraufhin, dass (so wörtlich) die "Veranstalterabgabe der Förderung des Triathlonsportes diene" und "sämtliche Einnahmen nach Abzug der Unkosten in die Sportförderung fließen" von der jeder Veranstalter letztlich auch profitiert!
Die Veranstalterabgabe stelle keine "unbillige Behinderung" eines Veranstalters "im Sinne §20 Abs.1 GWB " dar.

Das OLG nahm letzlich eine Interessensabwägung vor und stellte fest, dass die aus der Veranstalterabgabe resultierende Wettbewerbsbeeinträchtigung als "äußerst gering zu veranschlagen ist", da die Veranstalterabgabe alle Veranstalter in gleichem Maße betrifft und vom Veranstalter in Form einer geringen Erhöhung der Startgebühren letzlich in vollem Umfang an die Sportler weitergegeben wird, so dass sie sich "für ihn nicht gewinnmindernd" auswirkt.

Bei der Interpretation dieses Urteils muss man auch noch wissen, dass die Veranstalterabgabe in NRW (damals 10% des Startgeldes) zum damaligen Zeitpunkt mehr als doppelt so hoch war, als die aktuelle Veranstalterabgabe in Bayern (2€ pro Kurzdistanz-Starter!).
Die rechtliche Situation ist mit diesem Urteil geklärt.

Allerdings eignet sich das Urteil nicht, um jetzt einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, die Veranstalterabgabe einzutreiben und da die Sportordnung der DTU kein Gesetz ist, ist es auch schwierig gegen einen solchen Veranstalter direkt juristisch vorzugehen. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwie verschiedene Dinge.
Du interpretierst das Urteil also so, dass Veranstaltungsabgaben allein durch die Sportordnung legitimiert sind, auch wenn kein Vertrag zwischen den Parteien besteht?

Wenn ich also einen Wettkampf bestehend aus den drei Disziplinen organisiere, könnte nach deiner Interpretation einfach der Verband kommen und die Hand aufhalten, allein, weil sie in ihrer eigenen Satzung stehen haben, dass sie das Monopol haben?

Ich finde auf die Schnelle den genauen Ablauf zu Köln nicht im Netz, meine aber, dass die Situation etwas komplexer war. War z.B. der Wettkampf nicht bereits genehmigt und auch die entsprechenden Lizenzen von den Startern eingezogen worden? Siehe Seite 3, 2. Absatz des Urteils: Der Verfügungskläger verweigerte nach Ausrichtung des vom Verfügungsbeklagte genehmigten Wettkampfes..... Soweit ich es in Erinnerung habe, ging es auch darum, dass der Verband vorher auf seiner Homepages die Sperren angedroht hatte.

Allgemein aus dem Urteil eine allgemeine rechtliche Legitimation für Verbandsabgaben herzuleiten, ist IMHO nicht möglich. Wenn ein Vertrag/eine Vereinbarung zwischen Verband und Veranstalter besteht, sieht das sicher, wie ich irgendwo oben schon schrieb, sicher anders aus. Dann hätte man aber auch am Tegernsee keine Probleme gehabt, die Abgaben der letzten Jahre einzutreiben. Das war aber wohl ein Versäumnis des letzten Vorstandes.

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
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