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Alt 17.06.2014, 19:54   #9
popolski
Szenekenner
 
Registriert seit: 01.12.2012
Beiträge: 334
Zitat:
Zitat von Microsash Beitrag anzeigen
Der große Unterschied wird sein, ob der Hr. Kienle mit dem neuen tollen Superprotobike an den Start kommt oder ein Allerweltsteilnehmer, der sich selbst ein schönen Carbonabweiser gebastelt hat.......
Das wird es leider sein. Grundsätzlich sind derartige Verkleidungen schlicht verboten
Unproblematischer wäre sicher wenn das Ding ein fester Teil des Rahmens ist, das weiss ich in dem Fall nicht ob es "zusätzlich" dh. abnehmbar ist

In der Sportordnung steht:

G.2 Ausrüstung
...
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad (ausgenommen Hinterrä-
der) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.

......
b) Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.
........
f) Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wett-
kampfgerichtes ungenehmigt.

.......



g) Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese Nummer soll
deutlich von links lesbar sein.
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen
verschlossen oder gebrückt sein.

Könnte es sein dass der Zauber als Lenkeranbauteil durchgeht?- wohl eher nicht

g) und h) habe ich nur mal zur allgemeinen Erinnerung dazu gepackt...

GENAU!!!

Rohrenden zu!
Startnummer links!

Ihr glaubt nicht wie das nervt, wenn man als Kari am Check-In steht und gestandene Wettkämpfer einen ansehen wie eine Kuh wenn es blitzt,
wenn man sie so nicht reinlässt. (So bin ich schon immer gestartet... )

p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.
popolski ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2014, 20:34   #10
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 38.481
Zitat:
Zitat von popolski Beitrag anzeigen
p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.
Warum sollte der nicht zugelassen sein???
Hat er irgendein internes Kampfrichter-Betriebsfestigkeits-Gutachten versiebt?

Zu Sebis Nase: nen Strohhalm rein, am Renntag nen Schluck Apfelschorle dazu, fertig.
Andere integrieren ja auch die Trinkflasche aerodynamisch in den Rahmen.
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
sybenwurz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2014, 20:45   #11
Weißer Hirsch
Szenekenner
 
Benutzerbild von Weißer Hirsch
 
Registriert seit: 22.09.2010
Beiträge: 1.616
Zitat:
Zitat von sybenwurz Beitrag anzeigen
Warum sollte der nicht zugelassen sein???
Hat er irgendein internes Kampfrichter-Betriebsfestigkeits-Gutachten versiebt?
Die Grade oben sind ja geschützt. Sehe ich auch unkritisch.

Zitat:
Zitat von sybenwurz Beitrag anzeigen
Zu Sebis Nase: nen Strohhalm rein, am Renntag nen Schluck Apfelschorle dazu, fertig.
Andere integrieren ja auch die Trinkflasche aerodynamisch in den Rahmen.
Eben. Der Timo Bracht hat sich doch auch mal so eine Verkleidung für seinen Aerotrink basteln lassen und das war kein Thema.
Weißer Hirsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2014, 20:56   #12
Weißer Hirsch
Szenekenner
 
Benutzerbild von Weißer Hirsch
 
Registriert seit: 22.09.2010
Beiträge: 1.616
Hier sieht das irgendwie so aus, als ob das ne richtige Verkleidung wäre:

http://ttbikefit.com/blog/wp-content...timobottle.jpg
Weißer Hirsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2014, 22:02   #13
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von popolski Beitrag anzeigen
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen
verschlossen oder gebrückt sein.

Ihr glaubt nicht wie das nervt, wenn man als Kari am Check-In steht und gestandene Wettkämpfer einen ansehen wie eine Kuh wenn es blitzt,
wenn man sie so nicht reinlässt. (So bin ich schon immer gestartet... )

p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.
Sollte für einen KR, der sich mit seiner Materie auch ein wenig beschäftigt, eigentlich schon vor "inzwischen" klar sein.

Wenn die Herrschaften der Technischen Kommission gemeint hätten, dass alles, was rund ist, verschlossen sein muss, hätten sie das auch so reingeschrieben und sich nicht die Mühe gemacht, das explizit darauf einzugrenzen.

In den Enden des Rennlenkers brauchst du übrigens auch keine Stopfen drin zu haben.

wie vor kurzem schon mal geschrieben: Wenn man keine Regel benennen kann, gegen die der Athlet verstoßen hat, hat er auch gegen keine verstoßen. "Gefühlte" Regelverstöße sind für KR fehl am Platz.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2014, 22:34   #14
läuVer
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.08.2011
Beiträge: 122
Zitat:
Zitat von Weißer Hirsch Beitrag anzeigen
Die Grade oben sind ja geschützt. Sehe ich auch unkritisch.
Ich wurde dieses Jahr in Rheinfelden nur mit einem Korken in dem Loch in die Wechselzone gelassen...
läuVer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2014, 23:40   #15
hanse987
Szenekenner
 
Benutzerbild von hanse987
 
Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 2.771
Zitat:
Zitat von CatchMeIfYouCanBLN Beitrag anzeigen
Solange du nicht mit sowas ankommst dürfte es wohl erlaubt sein:


Interessant wäre sicherlich wo Kampfrichter hier die Linie ziehen. Anyone there?

Gruß

Ray
Mit diesem Bike wird man nicht am Kampfrichter vorbeikommen!

Ein Prototyp ist aus meiner Sicht genau das Gleiche als ein einzelner extra angefertigter Maßrahmen und somit erlaubt. Es gibt aber grundlegende Bauvorschriften der ITU für das Rad, welche in der DTU Sportordnung komplett fehlen. Diese findet man in den ITU Rules und auch in den Reglementen unserer europäischen Nachbarn (Österreich, Schweiz, UK). Was mich einfach aufregt, das jedes Land wieder seine eigene "Sportordnungssuppe" kocht obwohl es eine übergeordnete ITU Richtlinie gibt. (Die WTC Rules gibt es ja auch noch!) Wer mal im Ausland startet sollte auf jeden Fall mal die lokal gültige Sportordnung durchschauen!

Jetzt zur Nase vom Kienle Bike. Wenn man nach Sybenwurz`s Definition geht, dann ist erlaubt wenn es noch eine zusätzliche Funktion hat. Da ist aus meiner Sicht die Grauzone. Man könnte ja auch über den "Kofferraum" des Trek Speed Concepts diskutieren. Wenn man es leer lässt ist es nur eine Verkleidung. Wird ja sogar von Trek zur Verbesserung der Gesamtaerodynamik beworben! Was ist mit diesem Teil?

Noch kurz zu den offen Rohrenden. Da kocht die DTU auch sein eigenes Süppchen. In allen anderen mir bekannten Reglementen sind alle Rohrenden zu schließen!
hanse987 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2014, 23:53   #16
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.467
Meiner Meinung nach könnte man eine ganze Reihe an DTU- oder ITU-Regeln, die das Bike oder die Bekleidung betreffen, ersatzlos streichen. Auch die alberne technische Kontrolle der Bikes beim Checkin gehört abgeschafft. Triathlon ist im Hinblick auf seine Regelungswut definitiv die Spießersportart Nummer eins, nur noch übertroffen von der traditionellen chinesischen Peking-Oper.
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
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