Zitat:
Zitat von Microsash
Der große Unterschied wird sein, ob der Hr. Kienle mit dem neuen tollen Superprotobike an den Start kommt oder ein Allerweltsteilnehmer, der sich selbst ein schönen Carbonabweiser gebastelt hat.......
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Das wird es leider sein. Grundsätzlich sind derartige Verkleidungen schlicht verboten
Unproblematischer wäre sicher wenn das Ding ein fester Teil des Rahmens ist, das weiss ich in dem Fall nicht ob es "zusätzlich" dh. abnehmbar ist
In der Sportordnung steht:
G.2 Ausrüstung
...
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad (ausgenommen Hinterrä-
der) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.
......
b) Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.
........
f) Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wett-
kampfgerichtes ungenehmigt.
.......
g) Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese Nummer soll
deutlich von links lesbar sein.
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen
verschlossen oder gebrückt sein.
Könnte es sein dass der Zauber als Lenkeranbauteil durchgeht?- wohl eher nicht
g) und h) habe ich nur mal zur allgemeinen Erinnerung dazu gepackt...
GENAU!!!
Rohrenden zu!
Startnummer links!
Ihr glaubt nicht wie das nervt, wenn man als Kari am Check-In steht und gestandene Wettkämpfer einen ansehen wie eine Kuh wenn es blitzt,
wenn man sie so nicht reinlässt. (So bin ich schon immer gestartet... )
p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.