Ein Vorteil eines Gesetzes wäre, dass vom Sport unabhängige Ermittler solche Fälle bearbeiten und es nicht zu Interssenkonflikten käme, ein Nachteil, dass der zusätzliche Peronalbedarf mit Sicherheit nicht gedeckt würde.
Eine Möglichkeit, die Wahrscheinlichkeit des Erwischtwerdens zu erhöhen wäre, mehr Proben zu nehmen als tatsächlich getestet werden.
Also z.Bsp die ersten 3 eines WK, dazu aber noch 20 weitere zufällig gewählte, von denen 3 oder 5 Proben untersucht werden. So können sich die Getesteten nie sicher sein, ob nicht doch ihre Probe in die Untersuchung einbezogen wird. Deponiert man dann alle Proben, hätte man sogar die Möglichkeit, im Nachhinein bei einem weiteren Verdacht gezielt deren Proben zu untersuchen.
Bezüglich der Effizienz und Effektivität von Kontrollen sehe ich keine große Chance.
Ich würde vermuten, dass hier die Kontrollen immer den aktuellen Praktiken hinterher hängen. Hinzu kommen die komplexen juristischen Verfahren die sich teils Jahre hinziehen.
Am Beispiel Contador kann man da ja fast keine Strafe mehr erkennen. Er gilt 1,5 Jahre als Toursieger und erhält dadurch Sponsoren, Ruhm, etc.
Dann wird er verurteilt, die Titel aberkannt und kann nach 6 Monaten wieder starten. Da hat er vermutlich sogar noch alle seine Sponsoren
Vermutlich ist der ganze Sumpf einfach zu groß um Ihn trocken zu legen und irgendwie ist man ja sogar Auslöser.
Man will erfolgreiche Heimsportler sehen anstelle sich zu freuen, dass sie ggf. hinterherrennen aber dafür sauber sind.
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Wer schon nicht überzeugen kann soll wenigstens für Verwirrung sorgen.
Aber genau das wäre doch dann Betrug (oder liege ich wieder falsch?) und damit strafrelevant. Die Gegner gehen davon aus, der Athlet bereitet sich sauber vor und genau das tut er nicht.
Jaja, Betrug wäre es.
Ich meinte aber im Rahmen eines (neuen) Antidopinggesetzes, das, sagen wir mal vorsichtig, die Teilnahme an Sportveranstaltungen in (engem) zeitlichem Zusammenhang mit der Einnahme von Dopingmitteln unter Strafe stellt.
Dann stellt sich nämlich die Frage, wie eng der zeitliche Zusammenhang sein muss.
Die Einnahme von Dopingmitteln selbst würde man von verfassungsrechtlicher Seite aus wohl kaum immer und in jedem Fall unter Strafe stellen können. Eben nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wettkämpfen.
Jetzt stellt sich aber das Problem, dass Doping ja auch im Training im Vorfeld von Wettkämpfen wirksam ist.
Und genau darin steckt das Dilemma der zeitlichen Zuordnung im Strafrecht.
Krasses Beispiel: Wenn ich immer nur für mich laufen will und niemals an einem Wettkampf teilnehmen will und mir trotzdem Dopingmittel reinpfeife, weil ich den Ehrgeiz habe, meine Strecke, die ich immer nur allein laufe, immer schneller zu laufen, dann müsste das auf jeden Fall straffrei sein. Denn damit schädige ich nur mich selbst.
Die Frage, die sich stellt, ist dann aber: Wann überschreite ich die Grenze der Straflosigkeit?
...Die Frage, die sich stellt, ist dann aber: Wann überschreite ich die Grenze der Straflosigkeit?
Man muss das Rad nicht neu erfinden, sondern nur sich andere Länder ansehen, die bereits ein Anti-Doping-Gesetz haben.
Österreich z.B. hat mittlerweile auch eins. Anwendung findet es in der Rechtspraxis nur bei Profi- und Kadersportlern, d.h. Hobby-Bodybuilder, die Steroide konsumieren werden nicht verfolgt (soonst müsste man auch Alkoholiker und Nikotinsüchtige bestrafen), wohl aber eventuelle Dealer.
mit einem Anti-doping-Gesetz löst man das Dopingproblem nicht, aber man gibt den Ermittlungsbehörden ganz andere Möglichkeiten, weil diese sich dann eben nicht immer nur auf Urin- oder Blutproben konzentrieren müssen, sondern im verdachtsfall auch mal eine Festplatte durchsuchen, ein Postpäckchen mit verdächtigem Absender öffnen oder eine Person überwachen dürfen.
Die Frage, die sich stellt, ist dann aber: Wann überschreite ich die Grenze der Straflosigkeit?
Nein, Doping im Training ist eher kein Betrug.
Die Grenze ist die Beendigung der straflosen Vorbereitungshandlung. Da wird es lustig, ist es der Beginn des Wettkampfes? Eher das durchs Ziel laufen, weil bis dahin wohl noch kein Versuch vorliegt. Könnten die Juristen bestimmt ganze Bücher drüber schreiben. Alles Bullshit, der Konsument kann Doping ausreichend bekämpfen. Die Hersteller von Sportartikeln könnten ja an Umsatzzahlen ablesen ob es sich lohnt Doper zu unterstützen oder nicht. Betrachten wir mal die NFL, dort ist Doping ein offenes Geheimnis und es interessiert keine Sau. Im übrigen gibt es dort auch genug Eltern die ihre Kinder nur zu gern in der NFL sehen würden.
Ich fürchte der Anti-Doping Kampf ist nicht ganz so einfach.
Krasses Beispiel: Wenn ich immer nur für mich laufen will und niemals an einem Wettkampf teilnehmen will und mir trotzdem Dopingmittel reinpfeife, weil ich den Ehrgeiz habe, meine Strecke, die ich immer nur allein laufe, immer schneller zu laufen, dann müsste das auf jeden Fall straffrei sein. Denn damit schädige ich nur mich selbst.
Die Frage, die sich stellt, ist dann aber: Wann überschreite ich die Grenze der Straflosigkeit?
Interessante Fragestellungen hier. Ne Antwort hab ich dazu auch nicht parat, zeigt aber wieder mal, wie schwierig der Sache wohl beizukommen sein wird (wenn überhaupt).
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Krasses Beispiel: Wenn ich immer nur für mich laufen will und niemals an einem Wettkampf teilnehmen will und mir trotzdem Dopingmittel reinpfeife, weil ich den Ehrgeiz habe, meine Strecke, die ich immer nur allein laufe, immer schneller zu laufen, dann müsste das auf jeden Fall straffrei sein. Denn damit schädige ich nur mich selbst.
Das schon. Die Frage ist, warum es straffrei sein sollte, dieses Zeug überhaupt zu besitzen.
Österreich z.B. hat mittlerweile auch eins. Anwendung findet es in der Rechtspraxis nur bei Profi- und Kadersportlern, d.h. Hobby-Bodybuilder, die Steroide konsumieren werden nicht verfolgt (soonst müsste man auch Alkoholiker und Nikotinsüchtige bestrafen), wohl aber eventuelle Dealer.
Ich hab mal beim zitieren die entscheidenden Worte dick gemacht
Genau das wäre mir jetzt zu viel des Guten. Und man sieht hierbei, wo das Problem steckt.
Das Gesetz (dessen Wortlaut ich leider nicht finden konnte ) scheint demnach das Dopen allgemein unter Strafe zu stellen.
Dann scheint es in der Rechtspraxis in den Händen der Staatsanwaltschaft zu liegen, ob im Einzelfall verfolgt wird oder nicht.
Würde mich jetzt nicht ungemein glücklich machen, eine solche Lösung.
Im Prinzip nicht so schlecht. Aber leider genau in den entscheidenden Punkten halt nicht so toll.
Anstatt immer von "Doping im Sport" zu reden, sollte man besser von "Doping zur Steigerung der Leistungsfähigkeit für sportliche Wettkämpfe" oder so ähnlich reden.
Denn genau bei Doping im Sport wäre die Einnahme von Dopingmitteln durch den immer alleinlaufenden Sportler ja auch verboten, da auch er Sport betreibt.
Dass aber die Definition schwierig ist, zeigt die unfreiwillige Komik in § 1 Abs. 5:
"(5) Als sportlicher Wettkampf im Sinne dieses Gesetzes gilt ein sportlicher Wettkampf, an dem Sportler ihres Vermögensvorteils wegen teilnehmen."