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KUG oder das Recht am eigenen Bild - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 10.07.2007, 12:51   #1
DasOe
Szenekenner
 
Benutzerbild von DasOe
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: im Westerwald
Beiträge: 5.062
Ausrufezeichen KUG oder das Recht am eigenen Bild

Im Zusammenhang mit einigen Wettkämpfen z.B. IMG wurden wiederholt Fotos ins www gestellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Punkt hinweisen:

Zitat:
§ 22 KUG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Zitat:
Im Grundsatz versteht man darunter die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt. Unter den Begriff fallen also auch Abbildungen, die zwar nicht oder nicht ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charaktistische äußere Merkmale erscheinen lassen.
mehr dazu http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
oder http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html

Die Gefahr für den Diensteanbieter ist klar: Für die Veröffentlichung eines Fotos benötigt er die Einwilligung der abgebildeten Person nach dem KUG (Kunsturhebergesetz). Er muss beweisen, dass ihm diese Einwilligung vorliegt. Kann er dies nicht, besteht die Gefahr, von der abgebildeten Person auf Unterlassung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.

http://www.aufrecht.de/index.php?id=3708
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DasOe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2007, 13:04   #2
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.451
Soweit mir bekannt ist, gilt das nicht für Bilder, auf denen 3 oder mehr Personen abgebildet sind. Wie wollte man sonst Fotos in einem Fussballstadion machen?
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2007, 13:30   #3
jens
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.11.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.125
ausgeschlossen sind meines wissens (das ich vom rechtsanwalt der firma habe) aufnahmen, die bei öffentlichen veranstaltungen gemacht wurden und den betreffenden nicht in "beleidigender, verunglimpfender oder investigativer weise" darstellen. in diesen fällen wird die zustimmung zum kug vorausgesetzt

ein foto aus dem rennverlauf ist daher ok, genauso ein bild von zuschauern. nicht ok wäre es zb einen läufer beim "in die büsche kacken" zu fotografieren oder der zuschauerin mit dem tele in den ausschnitt zu gucken
__________________
Die schönste Zeit bei der Mitteldistanz sind die 5 Minuten zwischen
"Warum tue ich mir das nur an?"
und
"Wann ist das nächste Rennen?"
jens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2007, 13:43   #4
drullse
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von drullse
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 17.058
Zitat:
Zitat von jens Beitrag anzeigen
... nicht in "beleidigender, verunglimpfender oder investigativer weise" ...
Darüber liesse sich bei den Draftingbildern aber durchaus diskutieren...
__________________
„friendlyness in sport has changed into pure business“

Kenneth Gasque

Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":

"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
drullse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2007, 14:02   #5
macoio
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.10.2006
Ort: Dresden (Gauernitz)
Beiträge: 1.173
muss man nicht vorm WK immer so einen Haken unter einen Text setzen wo unter anderem dabei steht das man aufs exklusivrecht der eigenen Fotos verzichtet? (weiß jetzt nicht wie das richtig heißt)
macoio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2007, 14:06   #6
Danksta
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von Danksta
 
Registriert seit: 13.10.2006
Ort: LE
Beiträge: 4.178
Zitat:
Zitat von drullse Beitrag anzeigen
Darüber liesse sich bei den Draftingbildern aber durchaus diskutieren...
Nur zur persönlichen Fortbildung mal ein Beispiel:

a) hier sind ja mehrere Leute erkennbar drauf
b) es sind aber mehr als 3
c) je nach Standpunkt ist das Bild beleidigend (schon klar) oder ehrend (alles Ironmen)

Wie sieht's aus? Ist das rechtens, das Bild einzustellen?

__________________
Danksta ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2007, 14:15   #7
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Sind wohl Personen der Zeitgeschichte, da sie bei der Teilnahme am Wettkampf gezeigt werden, wenn auch mit Regelverstoß. Wenn sie hinter der Hecke verschwinden würden (oder auch das ganze vor der Hecke erledigen würden), würde das Recht der Dargestellten wohl das Recht auf Berichterstattung über den Wettkampf überwiegen. Also typische Juristenantwort: Es kommt drauf an. Im übrigen ist wohl richtig, was macoio sagt: Auf's Recht am eigenen Bild wird dem Veranstalter gegenüber verzichtet. Das gilt aber nicht für jeden anderen.
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2007, 17:51   #8
eifel-man
Szenekenner
 
Benutzerbild von eifel-man
 
Registriert seit: 16.11.2006
Beiträge: 527
...relative Personen der Zeitgeschichte ...!!!

zulässig

...sie geben ein "Gesamtbild einer Radfahrergruppe bei einem Ironman wieder"

ne Personengruppe auf ner Kirmes wäre auch so zu bewerten...

eifel-man ist offline   Mit Zitat antworten
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