Zitat:
Zitat von crazy
Bei so was solltest Du aber jederzeit außerordentliches Kündigungsrecht haben (einseitige Vertragsänderung) und die ganze Kohle wiederbekommen.
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Wenn ich "Hochwasser Ingolstadt" bei Google eingebe, dann kommen Treffer wie: "Gesundheitsamt verhängt Badeverbote - Hochwasser in Ingolstadt geht zurück – jedoch Rückstau im Kanalnetz" (Quelle: Donaukurier, 7. Juni)
Bist Du mit Deinem "außerordentlichen Kündigungsrecht" sicher, oder könnte Dich der Veranstalter vielleicht einfach im Regen stehen lassen?
Außerdem:
Der Veranstalter scheint eine Lösung anzubieten - ich kenne sie aber nicht:
"Auch für diejenigen von euch, die am neuen Termin leider nicht starten können, haben wir eine flexible Lösung gefunden – Infos dazu haben wir per E-Mail an alle unsere gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer versendet."