Grüße!*
Kennt sich jemand mit den rechtlichen Bestimmungen bzgl. Fotografieren aus?*
Ich konnte heute mit meiner Kamera ein paar Bilder von trainierenden machen
Da ich nun aber
Personen auf ihrem Sportgerät abgelichtet habe, greift zumindest theoretisch das UKG( Urheberkunstgesetz)*und die DSGVO.*
Wäre es erlaubt die Bilder*im eigenen Blog oder auf sozialen Medien zu veröffentlichen?*Für die Präsentation des eigenen fotografischen könnens?
Zunächst habe ich die Bilder nur für mich gemacht um die Einstellungen der Kamera zu testen und um evtl. Material für die Bildbearbeitung zu haben.*
Ich bin mir unschlüssig bzgl. der möglichen Verwendung, die Personen selbst sind nicht erkennbar, aber ihre Kleidung, Helme und das Fahrrad z.b eine Wiedererkennung durch bekannte ist also möglich und damit ist wiederum die Person erkennbar, was laut DSGVO ja dann ohne Zustimmung der abgebildeten nicht veröffentlicht werden dürfte.*
Kennt sich jemand aus?*