Ich bin Sachverständiger für PSA gegen Absturz, und wenn mir wer nicht einwandfrei nachweisen kann, dass die Aufkleber am Helm entweder absolut lösemittelfrei oder vom Hersteller genehmigt sind so bin ich gezwungen, den Helm auszusondern.
Die Löse- und sonstigen Mittel können in negativem Sinne mit dem Helmmaterial interagieren und zu einem akuten Bruch unter Last führen.
(im übrigen auch bei jedem WK spannend, was man sich da auf den Helm kleben soll)
Wenn's nicht sein muss, lass es.
Oder wasserbasierter Kleber, aber wie lange der hält...?
Alternativ Giro fragen, was sie Dir offiziell 'erlauben', um den Helm zu individualisieren. Aber da das schnell rechtlich dünnes Eis werden wird, wahrscheinlich nix.
Zitat:
Zitat von der Website der DGUV
Dürfen Industrieschutzhelme mit Aufklebern versehen, farblich gekennzeichnet oder sogar umlackiert werden?
Nein, auf den Kopfschutz dürfen keine Anstrichstoffe, Lösemittel, Klebemittel oder selbstklebende Etiketten aufgebracht werden. Klebeetiketten können insbesondere bei Helmschalen aus Polycarbonat (PC) oder Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) zu Materialschäden führen.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Hersteller ausdrücklich erklärt, dass eine Beeinträchtigung der Schutzwirkung durch Anstrichstoffe, Klebeetiketten etc, nicht zu erwarten ist.
|
Und der Aerohead besteht aus PC mit EPS-Kern.
Rechtlich kann's im Radsport anders ausschauen, aber ob das Sinn macht?
