Habe letztens nicht aufgepasst und beim Rangieren ein anderes Auto leicht touchiert. Der Besitzer war damit in der Werkstatt zum Check:
- Nummernschildhalter (2 Euro Kunstoffteil) ist gebrochen
- Stoßstange/Kunstoffschürze hat keinen Schaden
- Aufhängung untendrunter hat keinen Schaden
- Schaumstofffüllung der Stoßstange/Schürze ist gebrochen bzw. kleine Teile rausgebrochen, eine Reparatur aber nicht notwendig laut Werkstatt, (Foto habe ich davon nicht gesehen, von aussen ist auch nichts zu sehen)
Er fragt nun bei mir an wegen Ausgleich Wertminderung bei evtl. Wiederverkauf. hat aber keine Preisvorstellung bisher.
Pragmatisch würde ich sagen ich drücke ihm 50 Euro in die Hand und gut ist, (habe ich aber noch nicht vorgeschlagen).
Gibt es Erfahrungen bei euch dazu?
Ist sein Auto jetzt ein Unfallwagen?
Meinungen?
Belastbare Aussagen (zB von Versicherungsexperten unter Euch?)
Meiner Versicherung habe ich das bisher nicht gemeldet, mein Auto hat auch nichts.
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Grüße
Tri-K
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Immerhin billig davongekommen bisher.
Hatte vor anderthalb Jahren nen ähnlichen Fall, mitm Kugelkopf der AHK ins Nummernschild getitscht. Minimale Beule, konnt gut dahinterfassen, nix kaputt, gebrochen oder gerissen.
Weils n Leasingwagen war und aufn Schwiegervater zugelassen, wolltense aber lieber dochmal in der Werkstatt gucken lassen.
Frag nicht...
Klär das am besten mit deiner Versicherung, was die dazu sagen. Die kennen sich ja prima damit aus.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Also als Unfallwagen geht das "beschädigte" Fahrzeug noch nicht durch. So viel ist sicher. (hatte den gleichen Fall vor 8 Jahren)
Wenn nichts zu machen ist, bist du ihm auch nichts schuldig - da nichts kaputt ist.
Du bekommst auch kein Schmerzensgeld wenn dir in der Disco jemand auf den Fuß tritt.
Wenn du dir aber unsicher sein solltest, am besten die gleiche Stelle noch mal mit viel Anlauf und ordentlich Tempo rammen. Danach lässt sich der Schaden auch problemlos über die Vollkasko abwickeln.
Genau, meine Meinung: wenn kein Schaden, dann kein Unfallwagen, dann keine Wertminderung. Obwohl, lieber warten, bis ein echter Verkehrsrechtsanwalt Dir per PN schreibt, was rechtlich Sache ist.
Bist Du verkehrsrechtsschutzversichert?
Gruss
Thomas
PS wichtig: wenn er mit 50€ zufrieden ist, lass Dir kurz schriftlich geben, dass er damit auf weitere spätere Forderungen verzichtet.
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Wie kleinkariert manche Menschen sind. Ich würde damit zu meiner Versicherung gehen, denen die Schadensregulierung übertragen und dann hinterher den Betrag aus eigener Tasche zahlen, um nicht hochgestuft zu werden.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Wie kleinkariert manche Menschen sind. Ich würde damit zu meiner Versicherung gehen, denen die Schadensregulierung übertragen und dann hinterher den Betrag aus eigener Tasche zahlen, um nicht hochgestuft zu werden.
So einen Fall hatte ich auch mal. Die Werkstatt baut eine neue Stoßstange ein. Gerade bei Vertragswerkstätten fackeln die nicht lange (insbesondere bei den sog. Premium-Marken). Kostet mindestens 1000€. Die willst Du lieber zahlen als die 50€?
@tridinski: Versicherungsrechtlich gibt es den Ausdruck "Unfallwagen" nicht. Gemeint ist jedoch ein Wagen mit wesentlichem (!) (repariertem) Schaden. Dem Alter und der Fahrleistung des Autos entsprechend sind kleinere Macken, Kratzer etc. normal und gehören zum Gebrauch dazu. Z.B. für ein 10 Jahre altes Auto mit 250Tkm auf der Uhr wäre das normal, was Du als Schaden beschreibst.
Mein Tipp: 50€ zahlen, bestätigen lassen, dass keine Forderungen kommen. Denn wenn der Typ ernst machen würde, geht er zu einer anderen Werkstatt (Markenwerkstatt) und lässt sich einen Kostenvoranschlag für eine neue Stoßstange holen (das machen die ohne mit der Wimper zu zucken) und streicht sich das Geld dann selber ein. Das geht nämlich auch!
. . . eine Wertminderung kann nur von einem Gutachter bestimmt werden. Da der Schaden sehr gering ist wird der Einsatz eines Gutachtens nicht notwendig sein.
Hast du den Schaden deiner Versicherung gemeldet ?
So einen Fall hatte ich auch mal. Die Werkstatt baut eine neue Stoßstange ein. Gerade bei Vertragswerkstätten fackeln die nicht lange (insbesondere bei den sog. Premium-Marken). Kostet mindestens 1000€. Die willst Du lieber zahlen als die 50€?
Nö, aber da ich dem Ausgangsposting entnehme, dass bereits ein entsprechender Werkstattbericht oder Kostenvoranschlag vorliegt, kann die Werkstatt nicht plötzlich den Austausch der Stoßstange fordern.
Also: Option 1 fragen, ob das mit der Wertminderung ein schlechter Scherz sein soll. Option 2 mit der Rechnung beim Versicherungsmann auflaufen mit der Bitte um Schadensregulierung und dann Ausgleich durch Eigenfinanzierung.
Ich kann dieses Geld schinden um jeden Preis von vielen Leuten nicht ab. Ihr glaubt gar nicht, was man da teilweise im Rahmen der Unfallaufnahme erlebt.
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