Ich habe eine Frage an die Kampfrichter unter uns. Ich würde heute bei einem "Volkstriathlon" über die Sprintdistanz beim Rad-Checkin gefragt, ob mein Radcomputer (Wahoo Elemnt) internetfähig ist, also per WLAN kommunizieren kann. Dann wäre er so wie der Garmin Edge 1000 seit diesem Jahr im Wettkampf nicht mehr erlaubt! Man hat dann mal noch ein Auge zugedrückt... Hab ich irgendwas verpasst? Ich dachte das gilt nur für Handys bzw. MP3-Player?
Danke!
IN NRW wurde das auf der alljährlichen Kampfrichter-Fortbildung eindeutig kommuniziert.
- Nicht nur die Benutzung, auch die Mitnahme von MP3-Player, Handys und ähnlichen Geräten ist verboten, es kann in der Wechselzone noch abgestellt werden, aber auf der Strecke führt es zur Disqualifikation.
- Dies gilt nicht für Tachos und Uhren wie Garmin 920 XT, Fenix 3, Edge, Polar usw. die zwar Bluetooth-fähig sind und W-LAN-Funktionen besitzen, aber ihr originärer Zweck ist Stoppuhr/Tacho.
Und so lang kein Depp auf die Idee kommt das irgendwie zu missbrauchen, wird das auch weiterhin so gelten. Jede Regel die wir haben, gibt es nur, weil irgendwelche Idioten irgendwann mal Scheiße gebaut haben und eine Regelung nötig gemacht haben.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
Was habe ich von einer WLAN-Fähigkeit, wenn auf der Radstrecke kein WLAN angeboten wird? Als nächstes will man dann einen Funktacho oder einen ANT+-fähigen Leistungsmesser verbieten. So ein Unsinn ...
In welchem Bundesland passierte das? Da könnte der zuständige Kampfrichterobmann schon mal Schulungsbedarf erkennen, falls er hier mitliest.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Kann jemand etwas näher erläutern, warum offiziell(!) keine Handys oder WLAN fähigen Geräte erlaubt sind? Ein Handy hat ja einen gewissen Sicherheitsaspekt, zB. bei Sturz oder Defekt kommunizieren zu können.
Du sollst dich selbst während des Wettkampfes nicht ablenken, indem du Selfies machst, Mp3s hörst oder den Lieben daheim Zwischenwettkampfberichte per Whattsapp oder sonstigen Messenger schickst bzw. telefonierst.
Das ist der Hintergrund des Verbotes von Smartphones und ähnlichem.
Dass sowas wie ein Edge 1000 verboten wird ist sicher seitens des Kampfrichters übers Ziel hinausgeschossen.
Dass sowas wie ein Edge 1000 verboten wird ist sicher seitens des Kampfrichters übers Ziel hinausgeschossen.
Diplomatische Formulierung für Ahnungslosigkeit .
Es geht nur um "das Mitführen oder Benutzen von elektronischen Abspielgeräten und Mobiltelefonen" (§12.3 SpO).
WLAN, Übertragung, blablabla - alles völlig unerheblich.
Der mündige und regelkundige Triathlet fragt den Kampfrichter in so einem Fall höflich, gegen welche Regel er denn verstoßen würde und der qualifizierte Kampfrichter kann dem Athleten das dann auch sofort in seinem mitgeführten Regelwerk zeigen. Wenn nicht, ist doch alles ok oder man wählt das gleiche Verfahren bei der Eskalationsinstanz namens Einsatzleiter.
Ich erinnere mich noch an das ETU-HB-Männchen vor einigen Jahren in Roth, der die Leute mit nicht waagerecht eingestelltem Sattel nicht reingelassen hat. Das wäre spaßig geworden, wenn ich nicht eh in der Nebenschlange gestanden hätte und mein Sattel sowieso waagerecht war .
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