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Alt 05.05.2010, 17:30   #1
TriVet
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Ort: Kraichgau
Beiträge: 6.035
Aufforderung zum Betrug?! Reiserücktritt

Hier sind doch soviele Juristen, und mein Anwalt ist erst morgen wieder da. Es interessiert mich aber doch.
Folgender Sachverhalt:
Ferienwohnung gebucht, 7.6. bis 18.6., Anzahlung von 253,60 schon lange überwiesen.
Heute Mail von mir, dass wir wg. Krankheit unserer neugeborenen Tochter nicht reisen können und Buchung stornieren.
Jetzt schreibt er mir folgendes zurück:


Das tut uns leid und wir bedanken uns für die frühzeitige Information.
Denn ganz so einfach zurück überweisen können wir leider nicht. Es gibt einen gültigen Mietvertrag, den auch Sie zu erfüllen haben. Das heißt, dass Sie auch 30 Tage vor Urlaubsantritt, also bis zum 7.5. Euro 1014,40 zu bezahlen haben.
Die Kosten für den aus Krankheitsgründen nicht angetretenen Urlaub sollte dann Ihre Reiserücktrittsversicherung problemlos übernehmen, deren Abschluss wir bei Vertragsabschluss immer empfehlen. Sollten Sie noch keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, so ist dies noch möglich. Einige Versicherungen bieten Last-Minute-Schutz bis ca. 28 Tage (!) vor Reiseantritt an. Für diesen Fall sollten Sie sich direkt darum bemühen. Im Test immer gut ist die HanseMerkur-Versicherung http://www.hansemerkur.de/produkte/r...tsversicherung
Bitte informieren Sie Ihre Reiserücktrittskostenversicherung schon jetzt. Gerne senden wir Ihnen dafür auch die erforderlichen Unterlagen zu, wenn Sie wissen, was Sie dort einreichen müssen.
Mit der Bitte um Verstädnnis, freundlichen Grüßen und natürlich den besten Wünschen für die Genesung Ihres Kindes,


Ist sowas normal?

Ich meine so eine Reiserücktrittsversicherung kostet wenig, bisher habe ich aber noch nie eine gebraucht.
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Alt 05.05.2010, 18:01   #2
Hafu
 
Beiträge: n/a
Ich würde mir sehr genau überlegen, ob du auf dieses "unmoralisches Angebot" eingehst. Du wärst dann auch gezwungen, dir von deinem Arzt ein falsches Attest ausstellen zu lassen, denn Krankheiten, die beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung schon bestehen, sind normalerweise in den allgemeinen Versicherungsbedingungen als Reiserücktrittsgrund ausgeschlossen, so dass du riskierst, dass sich die Versicherung querstellt.

Nachdem du ja die letzten 30 Tage mit deiner Stornierung noch nicht erreicht hast, solltest du im Normalfall mit 20% des Mietpreises als Stornokosten auskommen, hängt aber letztendlich von deinem individuellen Vertrag ab.

Interessant fand ich diese Info einer Verbraucherschutzzentrale:
"Allerdings darf der Anbieter nicht gleichzeitig hohe Stornogebühr verlangen und das Zimmer oder die Wohnung an einen anderen Urlauber vermieten. Deshalb rät die Verbraucherzentrale in diesen Fällen, zum abgesagten Termin eine Kontrollanfrage an den Vermieter zu richten, ob noch was frei wäre. Wenn alles ausgebucht ist, darf nur eine Verwaltungsgebühr und nicht beispielsweise 80% der Miete in Rechnung gestellt werden."

Wenn sie für die Wohnung Ersatzgäste finden (und dazu ist ja noch über ein Monat Zeit), dürfen sie auch keine hohen Stornokosten verlangen!
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Alt 05.05.2010, 18:22   #3
dude
Bunte-Tussi des Triathlon
 
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Strafrechtslaie: Anstiftung zum Versicherungsbetrug (oder heisst das noch immer "Versicherungsmissbrauch"? Oder faellt das da ueberhaupt drunter?). Mit Anzeige drohen und angemessenen Betrag zahlen. Voller Preis scheint zu viel, da Neuvermietung moeglich.
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Alt 05.05.2010, 18:27   #4
TriVet
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Also die Versicherung quasi nachträglich bzw. bei schon bestehendem Bedarf abzuschließen kommt nicht in Frage, sorry falls das nicht klar wurde.
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Alt 05.05.2010, 18:31   #5
dude
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Nein, kommt nicht in Frage. Ausser Du legst die Lage offen, aber dann zahlen sie nicht.
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Alt 05.05.2010, 18:33   #6
TriVet
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Ich drücke mich wohl wirklich schlecht aus.
Das "nicht in Frage kommen" war eine Feststellung, keine Frage!
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Alt 06.05.2010, 01:08   #7
dude
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Alt 06.05.2010, 08:40   #8
TriBlade
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Beiträge: 1.082
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Strafrechtslaie: Anstiftung zum Versicherungsbetrug (oder heisst das noch immer "Versicherungsmissbrauch"? Oder faellt das da ueberhaupt drunter?). Mit Anzeige drohen und angemessenen Betrag zahlen. Voller Preis scheint zu viel, da Neuvermietung moeglich.
Anstiftung zum Betrug, (Versicherungsbetrug aus §263 Abs. 3 Nr. 5 StGB trifft nicht zu)

Versicherungsmissbrauch ist so eine strafrechtliche Totgeburt, die auch nur die wenigsten Juristen richtig anzuwenden wissen. Strafrechtlich praktisch ohne Bedeutung.

In jedem Fall ist es Betrug, jetzt noch eine Versicherung abzuschließen in der Absicht, dass die dann die Stornokosten übernimmt.
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