Bevor jetzt Fragen kommen, ob man den Startplatz überhaupt weitergeben darf, hier der Auszug aus der Ausschreibung:
Zitat:
Rücktrittsregelung
Für einen Rücktritt vom Startrecht unabhängig davon, ob aus Krankheit oder sonstigen Gründen, gilt folgende Regelung:
Bei einem Rücktritt bis zum 28.02.2010 erhält der Teilnehmer sein gezahltes Startgeld zurück überwiesen.
Bei einem Rücktritt bis zum 30.04.2010 erhält der Teilnehmer die Hälfte seines Startgeldes zurück überwiesen.
Danach kann der Starter kostenfrei einen Ersatzstarter stellen, der für ihn antritt.
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Im Gegensatz zu den "großen" Langdistanzen eine wirklich großzügige Regelung. Danke Peter!