für mich unverständlich, wie man bei einem Kinderschänder ( und nichts anderes ist man wenn man eine 13 Jährige mit Alk und Beruhigungsmittel gefügig macht) nur weil er unbestritten gute Filme machen kann, auf eine Betrafung verzichten sollte. Im Gegenteil, nachdem er den Sachverhalt ja sogar zugegeben hat, besteht keinerlei Grund zur Zurückhaltung der Justiz.
Ich könnte koxxxx wenn man manche Statements aus der Filmecke hört.
Die Frage was eine 13 jährige auch einer solchen Party macht ist sehr berechtigt, änder aber nichts an den Tatsachen.
ob das hier die richtige Plattform für dieses Thema ist
sein Selbstverständnis ist aber, dass er
a) damals ein anderer war (junger, geiler Sack anstatt alter, geiler Sack)
b) es zu "einvernehmlichem GV kam (wieviel Überzeugungskraft bedarf es denn bitte schön, eine nackte, besoffene 13jährige zu verführen)
c) Summe x an das Mädel&Eltern gefloßen ist (hat schon bei Jacko nicht wirklich gezogen)
Für mich gehört der Typ in den Knast
HCM
Geändert von HCM (04.10.2009 um 15:10 Uhr).
Grund: Unüberlegten Kommentar gelöscht
sein Selbstverständnis ist aber, dass er
a) damals ein anderer war (junger, geiler Sack anstatt alter, geiler Sack)
b) es zu "einvernehmlichem GV kam (wieviel Überzeugungskraft bedarf es denn bitte schön, eine nackte, besoffene 13jährige zu verführen)
c) Summe x an das Mädel&Eltern gefloßen ist (hat schon bei Jacko nicht wirklich gezogen)
Für mich gehört der Typ in den Knast - meinetwegen sogar in die Nachbarzelle von Charly Manson.
HCM
Ich hoffe Du bist Dir bewußt was Du da gerade geschrieben hast: Charles Manson und seine Crew haben die schwangere Frau von Polanski und weitere Freunde und Familie bestialisch getötet. Ich finde das nicht im mindesten vergleichbar.
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Spülkastenschwimmer
Zitat:
Wer aufgehört hat besser sein zu wollen, hat aufgehört gut zu sein!
Schwierige Frage. Herr Polanski hat 1977 ein schweres Verbrechen begangen, für er damals hätte bestraft werden müssen. Heute jedoch stellt sich IMO die Frage, welches geselschaftliches Interesse an seiner Bestrafung noch besteht. Insbesondere stellt sich diese Frage angesichts der Tatsache, dass sein Opfer ihm inzwischen vergeben und mehrfach die Einstellung des Verfahrens gefordert hat.
Wie gesagt - schwierige frage - und mir sind alle suspekt, die meinen hierauf eine einfache Antwort geben zu können. Dieses gilt sowohl für seine Künstlerkolegen als auch für die Autoren der ersten vier Posts dieses Freds.
Gruß Torsten
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Dies ist das Land, in dem man nicht versteht
Dass „Fremd“ kein Wort für „Feindlich“ ist
In dem Besucher nur geduldet sind
Wenn sie versprechen, dass sie bald wieder geh'n
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
Und irgendwann fällt es auch auf mich zurück
Er ist bei laufendem Verfahren nach Frankreich geflohen. Wegen franz. Staatsbürgerschaft keine Ausweisung nach USA. Warum keine Strafverfolgung in Frankreich stattfand weiß ich nicht.
Gruß Torsten
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Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
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