Unser kleiner Verein mit ca. 60 Mitglieder bekam dieser Tage ein Einschreiben von einem Kartenverlag mit einem Bußgeld von ca. 870 Euro. Grund ist, weil auf unser Homepage ein Auszug eines Stadtplans war und wir so Copyright Rechte verletzen. Klar waren wir zu blauäugig und hätten so etwas ahnen sollen, aber der Student, der damals die Homepage aufbaute, verliess sich auf den Hinweis für nicht private Nutzung nicht erlaubt, folglich für private Nutzung erlaubt.
Dies ist jetzt ein Knackpunkt. Im Gegensatz zu unserem Forum hier verirren sich selten Besucher auf unsere Homepage. Müssen wir das Bußgeld als zudem teueres Lehrgeld akzeptieren oder sieht jemand eine Chance auf Einspruch oder Einigung. Danke vorab.
Unser kleiner Verein mit ca. 60 Mitglieder bekam dieser Tage ein Einschreiben von einem Kartenverlag mit einem Bußgeld von ca. 870 Euro. Grund ist, weil auf unser Homepage ein Auszug eines Stadtplans war und wir so Copyright Rechte verletzen. Klar waren wir zu blauäugig und hätten so etwas ahnen sollen, aber der Student, der damals die Homepage aufbaute, verliess sich auf den Hinweis für nicht private Nutzung nicht erlaubt, folglich für private Nutzung erlaubt.
Dies ist jetzt ein Knackpunkt. Im Gegensatz zu unserem Forum hier verirren sich selten Besucher auf unsere Homepage. Müssen wir das Bußgeld als zudem teueres Lehrgeld akzeptieren oder sieht jemand eine Chance auf Einspruch oder Einigung. Danke vorab.
Matthias
na erstmal würde ich das nicht akzeptieren. Das ganze einem Rechtsanwalt auf jeden Fall vorlegen und dann abwarten was der sagt.
Zahlen ohne lange nachdenken, würde ich nicht.
Ne Homepage ist doch mehr oder weniger private Nutzung und ihr habt damit ja kein Geld verdient, oder?
Das ist so typisches Sesselfurzertum!
Sowas braucht kein Mensch!
Ne Homepage ist doch mehr oder weniger private Nutzung und ihr habt damit ja kein Geld verdient, oder?
ich glaube so einfach ist das leider nicht, bin zwar kein jurist aber in der rechtsvorlesung die ich mal besucht habe hat der prof genau so ein beispiel gebracht. Soweit ich das noch in erinnerung habe geht es immer um das "öffentlich zu gänglich machen", was hier ja eindeutig der fall ist.
Wenn er beweisen kann, dass die HP nicht stark frequentiert ist hat er vielleicht chancen. Prinzipiell geb ich dir aber recht, so einfach bezahlen würd ich auch nicht ungbedingt.
Vermutlich ist es aber kein "Bußgeld", was ihr erhalten habt (http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld) sondern ein euch sehr hoch erscheinender Betrag, den sie von euch haben wollen und der sich aus verschiedenen Dingen zusammensetzt.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Unser kleiner Verein mit ca. 60 Mitglieder bekam dieser Tage ein Einschreiben von einem Kartenverlag mit einem Bußgeld von ca. 870 Euro. Grund ist, weil auf unser Homepage ein Auszug eines Stadtplans war und wir so Copyright Rechte verletzen. Klar waren wir zu blauäugig und hätten so etwas ahnen sollen, aber der Student, der damals die Homepage aufbaute, verliess sich auf den Hinweis für nicht private Nutzung nicht erlaubt, folglich für private Nutzung erlaubt.
Dies ist jetzt ein Knackpunkt. Im Gegensatz zu unserem Forum hier verirren sich selten Besucher auf unsere Homepage. Müssen wir das Bußgeld als zudem teueres Lehrgeld akzeptieren oder sieht jemand eine Chance auf Einspruch oder Einigung. Danke vorab.
Matthias
Es gibt angeblich Juristen, die sich auf sowas "spezialisiert" haben und systematisch das Internet danach durchforsten!
Ehrlich gesagt tun die mir echt leid, dass die auf diese Weise sich ein paar Kröten verdienen müssen!
Ich würde es auch nicht einfach so bezahlen. Zunächst kostet es den Kläger ja nix, wenn du aber deinerseits (berechtigt) einen Juristen damit beauftragst, könnte es (bei Niederlage) dann recht teuer für ihn werden...
Vermutlich ist es aber kein "Bußgeld", was ihr erhalten habt (http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld) sondern ein euch sehr hoch erscheinender Betrag, den sie von euch haben wollen und der sich aus verschiedenen Dingen zusammensetzt.
Genau ausgedrückt ist es ein Ausgleich des Schadensersatzbetrags aus entgangenen Lizengebühren plus einer Bearbeitungsgebühr. Die Karte haben wir inzwischen entfernt.
Nach jetztigem Stand würden wir den Verlag anschreiben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wollen wir nur, wenn wir auf der sicheren Seite wären, sonst könnte es richtig teuer werden.
Danke schon mal für Eure ersten Meldungen
Genau ausgedrückt ist es ein Ausgleich des Schadensersatzbetrags aus entgangenen Lizengebühren plus einer Bearbeitungsgebühr. Die Karte haben wir inzwischen entfernt.
Nach jetztigem Stand würden wir den Verlag anschreiben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wollen wir nur, wenn wir auf der sicheren Seite wären, sonst könnte es richtig teuer werden.
Danke schon mal für Eure ersten Meldungen
Matthias
Hallo Matthias,
sehr bitter und in eurem Fall etwas überzogen. Aber bevor du fast die gleiche Summe einem Advokaten für die Vertretung "eurer Intererssen" auf den Tisch legst (mit immer ungewissem Ausgang am Ende), würde ich versuchen ein "normales Mensch zu Mensch Gespräch" mit dem Leiter des Verlages zu suchen. Vielleicht kannst du dabei die Summe etwas reduzieren?