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Die Reihenfolge müßte sein, erst mal gute Bedingungen für Arbeitgeber, Firmen, Investitionen an solchen Standorten schaffen, solche Firmenansiedlungen entsprechend fördern (steuerlich, Infrastruktur-Investitionen, Verkehr...) - dann kommen auch die Menschen freiwillig hin.
Laut meiner Tageszeitung ist Prio erst mal Klimawandel, Digitalisierung und Stopfen von Löchern in den Arbeitsämtern.
Jungen Menschen empfehle ich die beide Dokus "Digitale Tagelöhner" und "The Cleaners" auf ARTE ;-)
Gibt es eigentlich schon einen Annalena-Rap? Falls ja, so bitte ich um den link. Falls nein, so formuliere ich mal die ersten zwei Zeilen und empfehle auch einen Takt.
Textvorschlag:
1,2,3, hi ! Ich bin Annalena, kann auch bis vier, kein Problem, willst du Trampolinspringen gehn?! Da bin ich gut, hab nur Mut, alles gut,.
1,2,3, hi! Ich bin Annalena, vier Buchstaben mal zwei, kann ich auch, Annalena, schon seit der Grundschule höre ich Nena!
Nur eben müsste das Video unter Annalena versus Armin gefunden werden können. Künstlerisch schwierig, aber vllt durchaus machbar???
Einst steht fest: Rap ist ganz sicher Waldorf-Pädagogisch gut, weil Sprechgesang eben besser hängen bleibt als ein Evergreen.
Es gibt nur eine Alternative, sei dabei, Zeile 3, weder Anna noch Lena, auch nicht Nena, unsere neue Bundeskanzlerin, sie heißt Annalena.
Usw.
Ich hoffe, dass es bald eine Annalena-Song gibt. Ich bin für Rap, und nicht wie "Angiee, Angiee", dieser Evergreen von den Stones. Für Merkel war das ja okay so.
Die sog. eher wirkungslose Mietpreisbremse ist eine Bundesangelegenheit und auch der beschlossene Mietendeckel braucht ab jetzt ein Bundesgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte. Insofern finde ich es schon wichtig, auch für die Bundestagswahl, zu sehen, wie sich die Parteien da positionieren und wer gegen den Mietendeckel geklagt hatte. .....
Wer sich für die Folgen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil für alle Länder und den Bund interessiert, hier wird das Urteil aus juristischer Sicht von einer Juristen für Mietrecht erläutert:
Zitat:
Das wesentliche Ergebnis der Entscheidung ist nun: Nur der Bund darf Mietpreise regulieren. Damit ist klargestellt, dass das Mietpreisrecht – ein traditionelles Instrument der sozialen Wohnungsversorgung, noch bis in die 1980er-Jahre in einigen Großstädten der Bundesrepublik eingesetzt – nicht (mehr) in die Zuständigkeit des Gesetzgebers für das Wohnungswesen fällt. Länder können auf das Mittel der Preisregulierung für Wohnraum nicht zurückgreifen, obwohl sie für die Wohnungsfrage zuständig sind. Ihnen ist das vielleicht schärfste Schwert der Wohnungspolitik genommen.
Was sich der Bund mit der sogenannten Mietpreisbremse zur Bewältigung des Problems steigender Mieten ausgedacht hat, gilt nun als abschließend. Die Länder dürfen keine weitergehenden Regeln erlassen, auch wenn sie sehen, dass die bundesweiten Maßnahmen den Zuständen vor Ort nicht gerecht werden.
.......
Interessanterweise hat Karlsruhe ein Türchen offengelassen für weitaus drastischere wohnungspolitische Maßnahmen durch die Länder: Diese dürften wohl tatsächlich Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum einführen, also etwa die Auswahlkriterien der Mieter:innen bestimmen oder Pflichten des Mietverhältnisses vorgeben. Solche Regelungen verlassen laut der Entscheidung das Terrain des Bürgerlichen Rechts und eröffnen damit die Kompetenz des Landes – dann sind auch preisrechtliche Vorgaben möglich.
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