mach das lieber abends - oder denkst Du an Restalkohol
Woolv musste doch nach seinem Unfall beim IM Switzerland auch zum Alkoholtest !
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Arbeitet, als würdet ihr kein Geld brauchen.
Liebt, als hätte euch noch nie jemand verletzt.
Tanzt, als würde keiner hinschauen.
Singt, als würde keiner zuhören .
Das liegt vermutlich daran, dass die meisten denken, wenn ich saufen gehe, dann geh ich lieber mit dem Fahrrad als mit dem Auto. Die Meinung bei den meisten ist auch noch, dass einem der Fahrzeugausweis nicht abgenommen werden kann, wenn man als betrunkener Radfahrer einen Unfall verursacht.
So wie ich das aber von einem Polizisten mal gehört habe, könne das ganz gut der Falls ein. Nur werden das die meisten nicht wissen.
Das liegt vermutlich daran, dass die meisten denken, wenn ich saufen gehe, dann geh ich lieber mit dem Fahrrad als mit dem Auto. Die Meinung bei den meisten ist auch noch, dass einem der Fahrzeugausweis nicht abgenommen werden kann, wenn man als betrunkener Radfahrer einen Unfall verursacht.
So wie ich das aber von einem Polizisten mal gehört habe, könne das ganz gut der Falls ein. Nur werden das die meisten nicht wissen.
Hunki
Ich weiss nicht wie das im schweizer Verkehrsrecht geregelt ist. Aber in Deutschland ist es IMHO egal ob Rad oder Auto. Die Strafe für Alkohol im Strassenverkehr ist die gleiche.
Ich weiss nicht wie das im schweizer Verkehrsrecht geregelt ist. Aber in Deutschland ist es IMHO egal ob Rad oder Auto. Die Strafe für Alkohol im Strassenverkehr ist die gleiche.
Etwas differziert muss man das doch sehen.
Wenn etwas passiert, Unfall oder heftige Ausfallerscheinung, ist es wirklich egal, ob du mit dem Fahrrad oder einem Kfz unterwegs bist.
Wenn aber nichts passiert ist es deutlich unterschiedlich und es gibt folgende Grenzen für Führer von Kfz:
mehr als 0,5%o
mehr als 0,8%o
mehr als 1,1%o, das ist die absolute Fahruntüchtigkeit, der Wert wurde mal vom BGH festgesetzt. In den 70er Jahren war diese Grenze noch bei 1,3%o
Für Radfahrer gibt es nur die absolute Fahruntüchtigkeit, die der BGH auf 1,6%o festgesetzt hat.
In diesem Fall gibt der Radfahrer auch seinen Führschein für eine nicht unerhebliche Zeit ab.
Ich weiss nicht wie das im schweizer Verkehrsrecht geregelt ist. Aber in Deutschland ist es IMHO egal ob Rad oder Auto. Die Strafe für Alkohol im Strassenverkehr ist die gleiche.
Mit dem Unterschied, dass du als Fahrerlaubnisbesitzer diese uU. abgenommen bekommst, was dir als Nichtbesitzer nicht passieren kann.
Haben wir nicht mal früher, also viel früher, als wir in der Schule eine Fahrradprüfung machen mussten auch so eine Art Fahrradführerschein bekommen, oder ist das Schu- bzw. Bundeslandabhängig.