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Alt 28.03.2020, 11:12   #33
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.934
Zitat:
Zitat von FlyLive Beitrag anzeigen
"Nach dem 04. Mai 2020 erfolgt keine Erstattung mehr. Eine Verschiebung des
Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich. Ein Teilnehmertausch ist nur bis 03. Juli 2020 direkt über Mika Timing möglich.

Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen beim Ablauf der Veranstaltung vornehmen oder diese ganz absagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer."
Zur Rechtslage:

Wenn der Veranstalter das Event absagt, muss er das volle Startgeld erstatten. Das gilt auch dann, wenn er die Absage nicht selbst verschuldet hat. Falls beispielsweise ein behördliches Verbot die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht, muss der Veranstalter das volle Startgeld rückerstatten.

Die Rückzahlung der Startgelder ist etwas anderes als der Schadenersatz:

Schadenersatz betrifft Aufwendungen des Teilnehmers wie Hotelbuchungen, Flugtickets etc. Schadenersatz kommt nur in Betracht, wenn der Veranstalter die Absage des Events selbst verschuldet hat, zum Beispiel indem er sie absagt, obwohl sie durchführbar gewesen wäre.

Kurz: Dein Startgeld steht Dir nach deutschem Recht in jedem Fall zu, sofern der Veranstalter die Veranstaltung absagt.

Diesem Grundsatz können Veranstalter nicht dadurch entgehen, dass sie es im Kleingedruckten anders regeln.

Grüße,
Arne
__________________
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Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2020, 11:24   #34
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.934
Hintergrund:

Maßgeblich sind zwei Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der erste regelt die Seite des Veranstalters, der zweite die des Teilnehmers. Dabei wird der Veranstalter als "Schuldner" bezeichnet, weil er die Erbringung einer vereinbarten Leistung schuldet.
§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Das bedeutet: Mit der Anmeldung zum Event ist ein Vertrag zustande gekommen. Der Veranstalter verpflichtet sich, ein Rennen zu veranstalten. Der obige Paragraph sagt, dass diese Verpflichtung entfällt, wenn die Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden ist. Im Gegenzug muss der Teilnehmer kein Startgeld bezahlen:
§ 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung;
Keine Veranstaltung, kein Startgeld: Richtet der Veranstalter (Schuldner) kein Rennen aus, entfällt sein Anspruch auf die Bezahlung.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2020, 14:19   #35
Alteisen
Szenekenner
 
Benutzerbild von Alteisen
 
Registriert seit: 10.09.2013
Beiträge: 1.616
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Hintergrund:

Maßgeblich sind zwei Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der erste regelt die Seite des Veranstalters, der zweite die des Teilnehmers. Dabei wird der Veranstalter als "Schuldner" bezeichnet, weil er die Erbringung einer vereinbarten Leistung schuldet.
§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Das bedeutet: Mit der Anmeldung zum Event ist ein Vertrag zustande gekommen. Der Veranstalter verpflichtet sich, ein Rennen zu veranstalten. Der obige Paragraph sagt, dass diese Verpflichtung entfällt, wenn die Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden ist. Im Gegenzug muss der Teilnehmer kein Startgeld bezahlen:
§ 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung;
Keine Veranstaltung, kein Startgeld: Richtet der Veranstalter (Schuldner) kein Rennen aus, entfällt sein Anspruch auf die Bezahlung.
Soweit die Theorie. Wie sieht es in der Praxis (ohne dass man sich einen Anwalt nimmt) aus? Man erhält mit Glück einen Teilbetrag, der Veranstalter (egal ob Verein oder kommerziell) drückt auf die Tränendrüse und bittet um Spenden "man hatte ja schon ganz hohe Kosten" und lässt anschließend die Dienstleister hängen. Der Veranstalter kommt mit einem blauen Auge davon und die Dienstleister mit wenig oder keinem Geld. Und wenn der Dienstleister etwas vom Kuchen abhaben möchte, hat er nicht nur in 2020 ein Problem sondern auch in 2021, weil er den "Kunden" los ist. Bei allen aktuellen Absagen, die Rennen in 8+ Wochen betrifft, kannst Du von diesem Szenario regelmäßig ausgehen.
Alteisen ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 12:56   #36
highlow
Szenekenner
 
Benutzerbild von highlow
 
Registriert seit: 22.12.2014
Ort: ...immer unterwegs
Beiträge: 240
Jetzt hat es auch den Ostseeman erwischt

https://www.ostseeman.de/2020/04/18/...n-2020-absage/
__________________
You are not what others think about you. You are not what you think of yourself. You are what you do.
highlow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 13:19   #37
doppeldick
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 03.08.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 33
Wie schade! und ich habe noch vor einer knappen Stunde auf die website gesehen, da war die Welt noch in Ordnung!
doppeldick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 13:58   #38
hanse987
Szenekenner
 
Benutzerbild von hanse987
 
Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 2.605
Wurde gestern schon über Facebook bekannt gegeben.

Dann wird ab jetzt nur noch für die Fitness gesportelt.
hanse987 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2020, 17:16   #39
iaux
Szenekenner
 
Benutzerbild von iaux
 
Registriert seit: 18.08.2013
Beiträge: 623
hat der Söder doch schon unter der Woche bekannt gegeben...
__________________
Doper stinken. Alle. Immer!
iaux ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2020, 11:34   #40
highlow
Szenekenner
 
Benutzerbild von highlow
 
Registriert seit: 22.12.2014
Ort: ...immer unterwegs
Beiträge: 240
Zitat:
Zitat von iaux Beitrag anzeigen
hat der Söder doch schon unter der Woche bekannt gegeben...
Wie jetzt, Söder hat diese Woche schon bekannt gegeben, dass der Ostseeman ausfällt?
__________________
You are not what others think about you. You are not what you think of yourself. You are what you do.
highlow ist offline   Mit Zitat antworten
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