"Nach dem 04. Mai 2020 erfolgt keine Erstattung mehr. Eine Verschiebung des
Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich. Ein Teilnehmertausch ist nur bis 03. Juli 2020 direkt über Mika Timing möglich.
Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen beim Ablauf der Veranstaltung vornehmen oder diese ganz absagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer."
Zur Rechtslage:
Wenn der Veranstalter das Event absagt, muss er das volle Startgeld erstatten. Das gilt auch dann, wenn er die Absage nicht selbst verschuldet hat. Falls beispielsweise ein behördliches Verbot die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht, muss der Veranstalter das volle Startgeld rückerstatten.
Die Rückzahlung der Startgelder ist etwas anderes als der Schadenersatz:
Schadenersatz betrifft Aufwendungen des Teilnehmers wie Hotelbuchungen, Flugtickets etc. Schadenersatz kommt nur in Betracht, wenn der Veranstalter die Absage des Events selbst verschuldet hat, zum Beispiel indem er sie absagt, obwohl sie durchführbar gewesen wäre.
Kurz: Dein Startgeld steht Dir nach deutschem Recht in jedem Fall zu, sofern der Veranstalter die Veranstaltung absagt.
Diesem Grundsatz können Veranstalter nicht dadurch entgehen, dass sie es im Kleingedruckten anders regeln.
Maßgeblich sind zwei Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der erste regelt die Seite des Veranstalters, der zweite die des Teilnehmers. Dabei wird der Veranstalter als "Schuldner" bezeichnet, weil er die Erbringung einer vereinbarten Leistung schuldet.
§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Das bedeutet: Mit der Anmeldung zum Event ist ein Vertrag zustande gekommen. Der Veranstalter verpflichtet sich, ein Rennen zu veranstalten. Der obige Paragraph sagt, dass diese Verpflichtung entfällt, wenn die Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden ist. Im Gegenzug muss der Teilnehmer kein Startgeld bezahlen:
§ 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung;
Keine Veranstaltung, kein Startgeld: Richtet der Veranstalter (Schuldner) kein Rennen aus, entfällt sein Anspruch auf die Bezahlung.
Maßgeblich sind zwei Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der erste regelt die Seite des Veranstalters, der zweite die des Teilnehmers. Dabei wird der Veranstalter als "Schuldner" bezeichnet, weil er die Erbringung einer vereinbarten Leistung schuldet.
§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Das bedeutet: Mit der Anmeldung zum Event ist ein Vertrag zustande gekommen. Der Veranstalter verpflichtet sich, ein Rennen zu veranstalten. Der obige Paragraph sagt, dass diese Verpflichtung entfällt, wenn die Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden ist. Im Gegenzug muss der Teilnehmer kein Startgeld bezahlen:
§ 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung;
Keine Veranstaltung, kein Startgeld: Richtet der Veranstalter (Schuldner) kein Rennen aus, entfällt sein Anspruch auf die Bezahlung.
Soweit die Theorie. Wie sieht es in der Praxis (ohne dass man sich einen Anwalt nimmt) aus? Man erhält mit Glück einen Teilbetrag, der Veranstalter (egal ob Verein oder kommerziell) drückt auf die Tränendrüse und bittet um Spenden "man hatte ja schon ganz hohe Kosten" und lässt anschließend die Dienstleister hängen. Der Veranstalter kommt mit einem blauen Auge davon und die Dienstleister mit wenig oder keinem Geld. Und wenn der Dienstleister etwas vom Kuchen abhaben möchte, hat er nicht nur in 2020 ein Problem sondern auch in 2021, weil er den "Kunden" los ist. Bei allen aktuellen Absagen, die Rennen in 8+ Wochen betrifft, kannst Du von diesem Szenario regelmäßig ausgehen.