Für die Veranstalter von Wettkämpfen, Reisen, Messen und Kongressen ist es eine enorme Zumutung, dass keine behördlichen Verbote für die nächsten 6 Monate bestehen. Fragen nach Schadenersatz infolge einer vorsorglichen Absage sind nur unter großem Risiko zu beurteilen. Als Unternehmer hat man komplett die Arschkarte.
Falls deutsches Recht anwendbar ist, ist Dein Startgeld zu erstatten. Ausweichtermine musst Du nicht akzeptieren.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, gelten zunächst individuelle Absprachen, z.B. durch Vertrag. Wenn diese geltendem Recht widersprechen oder es solche Absprachen nicht gibt, gilt allgemeines Recht.
In den AGB für 2020 findet sich dazu zwei Absätze:
Zitat:
4. Haftungsausschluss
4.1.Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt eine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5.
und
Zitat:
3. An- und Abmeldung
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
Ob das deutschem Recht widerspricht, müssen andere beurteilen.
Bin auch für Roth gemeldet gewesen und fordere nun nicht die gesamte Summe zurück.
Was mir jedoch noch nicht so transparent ist, wie viel der Startgelder aktuell notwendig sind, damit ein Veranstalter wie die Challenge Roth über 2020 hinaus überlebt.
Vielleicht kann das jemand einschätzen? Zudem könnte ich mir auch Hilfen aus den aktuell beschlossenen Maßnahmen und der frühen Anmeldung für Roth 2021 vorstellen, dass es nicht ganz so düster aussieht?
Das stimmt tatsächlich. Du musst an Eides statt versichern, dass alles andere ausgeschöpft und keine Liquidität vorhanden ist.
An Eides statt heißt auf Laiendeutsch: Wenn falsch dann ordentliche Strafe (bis 3 Jahre Knast) + ggf. Subventionsbetrug.
Das stimmt tatsächlich. Du musst an Eides statt versichern, dass alles andere ausgeschöpft und keine Liquidität vorhanden ist.
An Eides statt heißt auf Laiendeutsch: Wenn falsch dann ordentliche Strafe (bis 3 Jahre Knast) + ggf. Subventionsbetrug.
wir schauen mal.
Challenge Roth ist ein interessantes Beispiel. Vermutlich haben die gerade noch keinen Liquiditätsengpass.
Aber wenn die Forderungen z.B für Strassensperrungen und Stadion fällig werden, dann schon.
Ich hab auch keinen solchen Engpass im Moment, aber in 2 - 3 Monaten schon.
Geändert von Trillerpfeife (27.03.2020 um 14:14 Uhr).