Die Aufforderung (wie gesagt Aufforderung, keine Pflicht!) an Coronaleugner, doch bitte auf Behandlungen im Zusammenhang mit Corona zugunsten Anderer zu verzichten (z.b. im Form einer Patientenverfügung), halte ich für sinnvoll. Einfach um den Leuten auch die Folgen ihres Tuns klar zu machen.
Nein. Einfach nein. So funktioniert unsere Medizin nicht. So darf sie niemals funktionieren.
Versicherungen dürfen unter bestimmten Aspekten gewisse Risiken ausschließen, nicht aber die medizinische Fürsorge und die öffentliche Gesundheitsfürsorge.
Nein. Einfach nein. So funktioniert unsere Medizin nicht. So darf sie niemals funktionieren.
Versicherungen dürfen unter bestimmten Aspekten gewisse Risiken ausschließen, nicht aber die medizinische Fürsorge und die öffentliche Gesundheitsfürsorge.
MattF sprach von einer Aufforderung, keine Pflicht, um den Leuten die Folgen Ihres Tuns klar zu machen.
Nein. Einfach nein. So funktioniert unsere Medizin nicht. So darf sie niemals funktionieren.
Wenn ich freiwillig über den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden kann, dürfte eine Verfügung gegen eine Behandlung gegen die Auswirkung einer Corona Erkrankung jetzt nichts außergewöhnliches sein.
... Ärzte können und dürfen im Zweifelsfall nur nach überlebenswahrscheinlichkeit priorisieren.
...
Ist das so?
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, dann richtet man sich in Zweifelsfällen (insbesondere bei der manchmal gar nicht so einfachen Entscheidung, ob man eine Reanimation beginnt bzw. ab wann man eine Reanimation beendet) meist nach dem vermuteten Patientenwillen und weniger nach der Überlebenswahrscheinlichkeit.
In der medizinischen Praxis ist meiner Erfahrung nach insbesondere das Alter eines Patienten (neben den bekannten Vorerkrankungen) die dominierende Richtschnur, welcher Aufwand getrieben wird, um ein Leben zu retten.
Das hat natürlich wenig mit Triage zu tun, wie sie jetzt schon in manchen sächsischen Kliniken notwendig ist und ist auch nichts, was irgendwo in Gesetzestexte gegossen ist.
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, dann richtet man sich in Zweifelsfällen (insbesondere bei der manchmal gar nicht so einfachen Entscheidung, ob man eine Reanimation beginnt bzw. ab wann man eine Reanimation beendet) meist nach dem vermuteten Patientenwillen und weniger nach der Überlebenswahrscheinlichkeit.
In der medizinischen Praxis ist meiner Erfahrung nach insbesondere das Alter eines Patienten (neben den bekannten Vorerkrankungen) die dominierende Richtschnur, welcher Aufwand getrieben wird, um ein Leben zu retten.
Das hat natürlich wenig mit Triage zu tun, wie sie jetzt schon in manchen sächsischen Kliniken notwendig ist und ist auch nichts, was irgendwo in Gesetzestexte gegossen ist.
Sorry für die völlige Laienbeschreibung (und die war noch sehr... knarzig formuliert). Am Ende wollte ich einfach darauf hinaus, dass es keine Rolle spielen darf und zwar niemals, welche politische Gesinnung ein Patient / möglicher Patient hat. Auch der Typ mit glatze und hakenkreuz Tattoo hat ein Recht auf die gleiche Behandlung wie jeder andere auch.
Das das hier auch nur ansatzweise zur Diskussion steht finde ich erschreckend. Und folgt dem gleichen Muster wie das von Rechtspopulisten. Immer ein bischen mehr über „rote Linien“ hinaus formulieren, dann zurückrudern und beim nächsten mal gucken ob die Linke nicht doch ein bischen weiter gerutscht ist...
Das das hier auch nur ansatzweise zur Diskussion steht finde ich erschreckend.
Ich halte das eher für einen Erregungsreflex in Forendiskussionen. Oder denkst Du, jemand hier würde ernsthaft einen Coronaleugner auf dem Klinikflur ersticken lassen?