Zitat:
Zitat von Hafu
Der Triathlon war öffentlich ausgeschrieben trug mit Zeitnahme, Ergebnisliste auch alle sonstigen Merkmale eines typischen Sportwettkampfes.
Die SG Mörsbach ist sehr wohl ein anerkannter eingetragener Verein mit klassischer Vereinsstruktur (1. und 2. Vorsitzender, Geschäftsführer, Kassierer). Man müsste in der Satzung den Vereinszweck nachlesen, aber angesichts des Namens SG würde ich annehmen, dass da so etwas wie "Förderung des Sportes" drinsteht.
Ob der Verein jetzt Mitglied im Landessportbund oder bei irgendeinem Fachverband ist, halte ich bei der Frage "Wettkampfsperre" für zweitrangig. Eine ausgesprochene Sanktion soll ja für den der sie erhalten hat, schmerzen und sollte schon vor diesem Hintergrund nicht leicht zu umgehen sein mit modifiziertem Wettkampfkalender.
Ansonsten kann sie auch keine abschreckende Wirkung entfalten.
Wir haben in Bayern z.B. diverse Veranstaltungen von Ortsverbänden der DLRG, teils mit Anmeldung bei der DTU, teils auch ohne DTU-Genehmigung.
Die DLRG ist (ähnlich wie kirchliche Sportorganisationen oder Betriebssportgruppen) auch kein direktes Mitglied des Landessportbundes (in Bayern BLSV), gehört aber wenn Wettkämpfe ausgerichtet werden, zweifellos zu den von der DTU in der Satzung umschriebenen "organisierten Vereine".
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Die SG Mörsbach ist laut meiner Recherche bei den drei (!) Landessportbünden in Rheinland-Pfalz NICHT Mitglied. Ähnliches wird mir auch vom Triathlon Verband Rheinland-Pfalz bestätigt.
Die SG Mörsbach ist nach meiner weiteren Recherche auch kein eingetragener Verein, ansonsten müsste man ihn als“ eingetragenen Verein“ auch bei den zuständigen Amtsgerichten der Gegend finden.
Die SG Mörsbach bezeichnet sich als „e.V.“, es kann aber sein, dass es nie zu einer Eintragung gekommen ist und die Bezeichnung also nicht zutrifft. In diesem Falle wäre das für das zuständige Finanzamt interessant....
Die SG Mörsbach war sogar, nach Info des zuständigen Landesverbandes, bis vor einigen Jahren Mitglied im Rheinland-pfälzischen Triathlon Verband - bis jemand mal die Satzung und den steuerlichen Freistellungsbescheid einforderte. Damit war die Veranstaltung auch raus aus der Obhut der Verbände.
Richtig ist, dass der Vizepräsident Finanzen der DTU in 2018 und 2019 mitsamt seiner privaten Zeitnahmefirma „br-timing“ gegen Bezahlung dieser Dienstleistung für den notwendigen Ergebnisdienst sorgte, inklusive Urkunden. Bei einem von der DTU als „wilde Veranstaltung“ eingestuften Triathlon dessen Sieger in 2018 und 2019 einen offiziell und mithilfe der DTU gesperrten Triathleten aus Daaden benennt. Bei den wenigen Dopingfällen, mit denen sich die DTU beschäftigen musste, hat ihm dieser Fall bekannt sein müssen.
Die NADA sieht übrigens laut ihren Statuten gemauswenig Handlungsmöglichkeiten wie die DTU:
Der Triathlet hat wohl aktuell keinen Startpass, er ist an einem Triathlon außerhalb der DTU-Reglements und der DTU-Verbandsstrukturen gestartet, den eine Organisation außerhalb der üblichen Kreis-, Landessportbünde, des DOSB und der DTU mit ihren LVs veranstaltet.
Nach dieser Interpretation ist also ein Startverbot nur innerhalb des organisierten Sports möglich.