Danke für die detaillierte Differenzierung, war mir so nicht bewußt. Für meine Alltagssprache hätte ich zwischen Staat und Land keinen Unterschied gemacht.
Tatsache ist allerdings, daß Deutschland, und speziell die Grünen, diese Listen kürzer halten möchten, als viele andere Länder; die Diskussionen um die Erweiterung der Liste, die immer an den Grünen scheitern, sind wohl allen schon mal zu Ohren gekommen. Ich habe schon von einem Fall gelesen, wo ein Afghane nicht nach Griechenland zurückgeschickt wurde, obwohl es rechtlich so richtig gewesen wäre, weil dort angeblich die Bedingungen nicht zumutbar seien.
Zitat:
Zitat von qbz
Etwas anderes sind die sog. "sicheren Herkunftsländer", in die Ausweisungen nach Straftaten möglich sind. Falls Du das meinst, welche Länder sollten nach Deiner "realistischen" Ansicht konkret als "sichere Herkunftsländer" gelten? Libyen z.B., wo ständig mit den Push Backs der Frontex gegen die Menschenrechte verstossen wird, oder Syrien oder Türkei oder Afghanistan oder Iran? , um einfach mal nach den UkrainerInnen die grössten Flüchtlingsruppen in DE zu nennen, wobei in die Türkei nach Einzelfallprüfung Straftäter ausgewiesen werden.
Ich finde, daß es eigentlich nur eine relativ kurze Liste von tatsächlich hoch unsicheren Ländern geben sollte (aktuell wären da für mich z.B., aber nicht ausschließlich Ukraine, Sudan, Iran drauf). Die meisten anderen Länder von den ca. 190 weltweit sind zumnidest bzgl. Abschiebung von schwer Kriminellen als akzeptabel anzusehen. Wir können nicht Deutschland als Maß für alle Länder der Welt nehmen, und alles andere als nicht menschenwürdig bezeichnen, das halte ich für eine Arroganz ohnegleichen.
Zitat:
Zitat von qbz
Das ganze unkonkrete Gerede und die Polemik wie "grüne Kuschelbegriff", wobei Du es selbst falsch anwendest, oder "realistische Basis" oder "Straftäter abschieben" dient doch nur einer Stimmungsmache gegen Flüchtlinge u. Ausländer, weil es darauf verzichtet, zu nennen, was tatsächlich konkret nach Gesetzeslage geschieht oder Änderungsvorstellungen konkret zu nennen.
Konkrete Gedanken, die Menschen vor Kriminellen zu schützen, kann man wunderbar diskreditieren, wenn man unterstellt, daß man damit generell gegen Flüchtlinge Stimmung machen will.
Danke für die detaillierte Differenzierung, war mir so nicht bewußt. Für meine Alltagssprache hätte ich zwischen Staat und Land keinen Unterschied gemacht.
Ich fürchte, Du hast diese Grundbegriffe immer noch nicht verstanden. Drittstaaten und Herkunftsländer sind nicht dasselbe.
Danke für die detaillierte Differenzierung, war mir so nicht bewußt. Für meine Alltagssprache hätte ich zwischen Staat und Land keinen Unterschied gemacht.
Der Unterschied macht die 1. Silbe aus: Drittstaat / Herkunftsland (egal ob bei Herkunft "land" oder "staat" verwendet wird.).
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ich finde, daß es eigentlich nur eine relativ kurze Liste von tatsächlich hoch unsicheren Ländern geben sollte (aktuell wären da für mich z.B., aber nicht ausschließlich Ukraine, Sudan, Iran drauf). Die meisten anderen Länder von den ca. 190 weltweit sind zumnidest bzgl. Abschiebung von schwer Kriminellen als akzeptabel anzusehen. Wir können nicht Deutschland als Maß für alle Länder der Welt nehmen, und alles andere als nicht menschenwürdig bezeichnen, das halte ich für eine Arroganz ohnegleichen.
Für Ausweisungen nach Straftaten in das Heimatland sind es hingegen nur ca. eine Handvoll Staaten, in die Deutschland bzw. die Bundesländer keine Abschiebungen / Ausweisungen durchführen, etwa aus dem Kopf zitiert für 2023: Eritrea, Somalia, Iran, Irak, Russland, Afghanistan, neuerdings vielleicht noch der Sudan?
Beispiel: Die Maghreb Staaten gelten bisher nicht als sichere Herkunftsstaaten. Nicht anerkannte Asylantragsteller, die überwiegende Mehrheit, muss ausreisen bzw. wird in die Maghreb Staaten abgeschoben, kommen sie der Ausweisungsverfügung nicht nach.
Leider nein, es hat aber nicht mal allein mit ausländischen Tätern zu tun (wobei, wenn man nur nach "Vergewaltigung und Bewährung" googelt, kommen m.M.n. zu viele solche Beispiele vor):
Für Ausweisungen nach Straftaten in das Heimatland sind es hingegen nur ca. eine Handvoll Staaten, in die Deutschland bzw. die Bundesländer keine Abschiebungen / Ausweisungen durchführen, etwa aus dem Kopf zitiert für 2023: Eritrea, Somalia, Iran, Irak, Russland, Afghanistan, neuerdings vielleicht noch der Sudan?
Ich habe volles Verständnis dafür, daß Menschen in solche Länder nicht zurückgeschickt werden - wenn es sich um "formale" Ablehnungen handelt, also einfach keine Anerkennung, etc. Hierfür ist eine (zeitlich definiert begrenzte) Duldung eine gute Übergangslösung, damit der Betreffende ein anderes Land suchen kann, das ihn aufnimmt.
Aber mir fehlt jedes Verständnis, warum nicht Kriminelle (ich denke nicht an Ladendiebe oder Zechpreller, sondern solche, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen vergehen) auch in solche Länder ohne Zögern zurückgeschickt werden sollten (zumal in den meisten nicht mal akut Krieg herrscht, und auch kaum allzu oft hier begangene Straftaten dort verfolgt werden).
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Ich habe volles Verständnis dafür, daß Menschen in solche Länder nicht zurückgeschickt werden - wenn es sich um "formale" Ablehnungen handelt, also einfach keine Anerkennung, etc. Hierfür ist eine (zeitlich definiert begrenzte) Duldung eine gute Übergangslösung, damit der Betreffende ein anderes Land suchen kann, das ihn aufnimmt.
Aber mir fehlt jedes Verständnis, warum nicht Kriminelle (ich denke nicht an Ladendiebe oder Zechpreller, sondern solche, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen vergehen) auch in solche Länder ohne Zögern zurückgeschickt werden sollten (zumal in den meisten nicht mal akut Krieg herrscht, und auch kaum allzu oft hier begangene Straftaten dort verfolgt werden).
Sollen dann unter Umständen bestimmte Delikte ohne Strafe bleiben oder andere mit Körperstrafen bis zum Tod bestraft werden? Und wie sollen Richter gerecht urteilen, wenn alle Zeugen in Deutschland leben?
Der tragische sog. Ehrenmord an der jungen sich emanzipierenden Hatan Sürücü, Frau u. Mutter, aus Berlin-Kreuzberg bekam z.B. sehr viel Aufmerksamkeit in Berlin und bundesweit. Sie erhielt vom Kreuzberger Jugendamt als junge, alleinerziehende Mutter (mit Kind aus Zwangsverheiratung mit 16) Hilfen und Betreuung (Ausbildung etc.). Der verurteilte jüngste Bruder, der sich als Einzeltäter dargestellt hat, ist direkt nach Verbüssung der Strafe aus der Haft in die Türkei ausgewiesen und abgeschoben worden. Seine zwei älteren Brüder, möglicherweise in die Tat verwickelt, wurden im 1. Verfahren freigesprochen, siedelten nach dem Prozess in die Türkei um, aber der Freispruch wurde in der Revision aufgehoben. Es kam zu keiner weiteren Verhandlung nach Aufhebung des Freispruches in Deutschland und in der Türkei wurden die Brüder von einer Mittäterschaft freigesprochen. Ich denke nicht, dass sich die Opfer einen Prozess im Heimatstaat der Täter wünschen.