Sascha Lobo verweist in Deinem verlinkten Artikel auf Rechtsradikale, die über Facebook sich organisieren und angeblich Jagd auf die ausländischen Täter machen.
Kannst Du mir diese Facebookseite zeigen? Oder Hinweise darauf, dass die Täter durch rechtsradikale Deutsche nun zu verfolgten Opfern wurden?
Kannst Du mir diese Facebookseite zeigen? Oder Hinweise darauf, dass die Täter durch rechtsradikale Deutsche nun zu verfolgten Opfern wurden?
Leider nein, ich bin dort nicht sehr aktiv. Soweit ich verstanden habe, bezieht sich das Vorhaben der Rechtsradikalen auf die Zukunft. Ausländische Opfer von Rechtsradikalen gibt es jedoch genügend, doch das war wohl nicht Deine Frage.
Falls doch: Gibt es eine gesetzliche Grundlage solche Personen aufgrund der Geschehnisse abzuschieben?
*Spekulationsmodus an*
Die meisten schwarzafrikanisch aussehenden Täter sind möglicherweise keine Flüchtlinge der jetzigen Welle... sondern eher in Frankreich oder Belgien geboren... zweite oder dritte Generation, möglicherweise mit zwei Staatsbürgerschaften? Reine Spekulation meinerseits. Wohin willst Du die Leute denn abschieben? (beziehe mich da auf die Angaben von Frau Schwarzer, die meinte, dass die meisten jungen Täter, Männer mit Migrationshintergrund gewesen sein könnten in 2. oder 3. Generation.).
*Spekulationsmodus aus*
Damit wäre das Grundproblem ja noch nicht gelöst, weil:
Zitat:
Wer schon mal als Frau oder mit einer gemischten Gruppe auf überfüllten Strassen oder überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Nachtbussen) in Ländern wie der Türkei oder in arabischen Ländern unterwegs war, kennt doch das Problem der sex. Grabscherei und Übergriffe.
Out of sight out of mind ... löst keine Probleme.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Falls doch: Gibt es eine gesetzliche Grundlage solche Personen aufgrund der Geschehnisse abzuschieben?
Hinge bestimmt vom Einzelfall ab, wobei die Art des Aufenthaltsstatus, die Tat (sex. Belästigung, Missbrauch, Nötigung, Gewalt ) und die Gefahr für den Abzuschiebenden im Herkunftsland eine Rolle spielen.
Ich habe mal nachgeschaut bei Wikipedia : Sexuelle Belästigung für sich genommen ist nicht mal ein eigener Straftatbestand. (Und Gerichtsverhandlungen darüber für die Opfer oft sehr, sehr schwierig.)
"Sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand und ist im Regelfall auch nicht gemäß anderen Tatbeständen strafrechtlich relevant. In besonderen Fällen kann die einschlägige Handlung als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) gem. § 185 Strafgesetzbuch strafbar sein. Ob sich der Belästigte subjektiv beleidigt fühlt oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. Da § 185 kein Auffangtatbestand ist, fallen sexualbezogene Handlungen nur dann unter diese Vorschrift, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen.
Ein Notwehrrecht kommt der belästigten Person nur zu, solange der Angriff stattfindet: „Solange die Betroffene den Zudringling also ohrfeigt oder ihm auf die Finger schlägt, solange er seine Hand noch an ihrer Brust hat, wäre sie gem. § 32 StGB gerechtfertigt, sofern ihre Abwehrhandlung die Grenzen des Erforderlichen nicht überschreitet. Küsst der Täter das Opfer dagegen auf den Mund oder fasst ihm zwischen die Beine und wendet sich dann ab, darf das Opfer, wenn ein weiterer Angriff nicht zu befürchten ist, nicht zurückschlagen, da in diesem Fall keine Notwehrlage mehr vorliegt. Ohrfeigt die Betroffene den Täter dennoch, macht sie sich ggf. gem. § 223 StGB wegen Körperverletzung strafbar.“[7]
Leider nein, ich bin dort nicht sehr aktiv. Soweit ich verstanden habe, bezieht sich das Vorhaben der Rechtsradikalen auf die Zukunft. Ausländische Opfer von Rechtsradikalen gibt es jedoch genügend, doch das war wohl nicht Deine Frage.
Ok, ich habe nämlich -Gott sei Dank- auch nichts gefunden. Damit ist diese Meldung/Kommentar im Spiegel offenbar nicht haltbar.
Weiter Oktoberfest...: Hier kommen pro Jahr 6 Millionen Besucher. Statistiken bezüglich Straftaten, im speziellen der sexuellen Übergriffe sind weder hier noch auf einer Dorfkerb mit den Vorkommnissen in Köln und Co. zu vergleichen. Diese Dinge („Bierfest“ und „Köln“) in einen Kontext zu bringen ist imo unseriös.
Zur „lesenswerten“ Einordnung von Sascha Lobo:
Hier lese ich gleich zu Beginn: „…Als Antwort auf den Kölner Silvestermob ist eine Welle der Empörung im Netz losgebrochen. Dabei schert sich ein Großteil der Öffentlichkeit wenig um sexuelle Gewalt. Außer sie kommt von "nordafrikanisch oder arabisch aussehenden" Männern.….“.
Demzufolge erführen die Übergriffe, wären sie von „Urdeutschen“ ausgeführt worden, eine wesentlich geringere Beachtung. Das halte ich für eine Fehleinschätzung. Wären diese Aktionen durch eine 1000 Mann starke Neonazi-Gruppierung oder durch einen großen Hooliganmob (wobei hier 1000 Mann in der Regel kaum erreicht werden) in vergleichbarer Form erfolgt, wäre bereits am 1. oder 2. Januar ein Brennpunkt gesendet worden. Da hier keine ausweichende und vorsichtige Berichterstattung erforderlich ist, wären viel schneller mehr und konkretere Details berichtet worden, so meine Meinung.
Ok, ich habe nämlich -Gott sei Dank- auch nichts gefunden. Damit ist diese Meldung/Kommentar im Spiegel offenbar nicht haltbar.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Naja, es gibt auch nichtöffentliche Gruppen.
Arne, es gibt ganz viel das stimmt und ganz viel das nicht stimmt.
Offenbar trifft Letzteres bei dem verlinkten Spiegelartikel wieder einmal zu.
Es stört mich, wenn Journalisten bereits beim ersten Nachfragen ins Straucheln geraten oder wenn Aussagen und deren Quellen nicht belegt werden können.
Sei Mitarbeiter an der Wahrheit, egal ob sie in die persönliche Ideologie bzw. den gerade aktuellen Zeitgeist passt oder nicht. Und nicht jede Information stimmt, nur weil sie zu meiner Weltanschauung passt