Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen, da er nicht einem Sportverband angeschlossen ist. Ein Startverbot für gesperrte SportlerInnen muss in so einem Fall durch die Startregeln in der Ausschreibung geregelt sein. Das war hier nicht der Fall. Der Veranstalter kann daher frei entscheiden, wen er starten lässt und wen nicht. Das sagt zumindest die Frau von der NADA, mit der ich heute Schriftverkehr in der Sache hatte.
Der Veranstalter, Gernot Weigl von der runabout GmbH aus München, steht hinter dem Start der gesperrten Athletin und würde sie auch erneut starten lassen. Für ihren 2. Platz beim Freiburger Marathon hat sie passend dazu zwei Startplätze für den München-Marathon erhalten.
Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht.
Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen,
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Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht.
Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit von Letzterem - dadurch wäre sie doch bei jedem Marathon (abgesehen von Meisterschaften) startberechtigt gewesen, oder? D.h. diese Freiburger Sonderregelung spielt eigentlich gar keine Rolle?!
Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit von Letzterem - dadurch wäre sie doch bei jedem Marathon (abgesehen von Meisterschaften) startberechtigt gewesen, oder? D.h. diese Freiburger Sonderregelung spielt eigentlich gar keine Rolle?!
Gruß Matthias
Die Schiedvereinbarung (Starterlaubnis bei allen Sportarten außerhalb des Radsports und von Meisterschaften) gilt für Veranstaltungen, die den Regeln eines Verbandes unterliegen. Zum Beispiel unterliegt ein vom DLV genehmigter Volkslauf diesen Regeln. Die Schiedsvereinbarung gilt jedoch nicht für "wilde" Veranstaltungen, die nicht einem Sportverband angeschlossen sind. Hier gilt dann nur die eigene Hausordnung und das Gutdünken des Veranstalters.
Sie hätte also bei jedem Marathon laufen können,
- der keine Meisterschaft ist
- dessen Veranstalter nichts dagegen hat, sofern es sich um eine wilde Veranstaltung handelt.
Wie man sich das bei der Schiedsstelle vorstellt, gesperrte Sportler quasi in andere Sportarten abzuschieben, verstehe ich nicht.