Zitat:
Zitat von Hardy
Ein entschiedenes nein, es gibt einen Unterschied zwischen Dienstleistungsunternehmen und Arbeitnehmerüberlassung. In den Verträgen war Art und Umfang der Dienstleistung geregelt und es gab keinen AÜV.
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womit Du dann auch nicht unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fällst ergo einen pupsnormalen Anstellungsvertrag genießt - also Festanstellung mit kompletten Kündigungsschutz und dem ganzen Pipapo und Deine Arbeitssituation hier in diese Diskussion überhaupt nicht hingehört.
Oder gibt es noch was "dazwischen" also zwischen Festanstellung und Zeitarbeit und ich mein jetzt nicht befristete Verträge.
Die du doch hattest oder nicht - also immer 6monatsverträge, befristet, beim selben Arbeitgeber? wie häufig denn?
edit. langsam könnt es für Deinen Dienstleister eng werden, wenn durch Kettenarbeitsverträge objektiv Kündigungsschutzregeln umgangen werden
und btw stellt sich dann auch die Frage, ob dies wirklich "schöner" ist als "ehrliche" Zeitarbeit