Solange sich niemand anmelden kann, muss auch nix genehmigt sein.
Ggf. mal in die Veranstalterordnung gucken, da steht unter anderem drinnen, dass der Antrag auf Genehmigung zwischen dem 01.10. und 31.03 gestellt werden muss und der Verband die auch noch später genehmigen kann.
Veranstalterordnung gucken ist gerade schwierig, www.dtu-info.de sagt "wird überarbeitet"
Gibt es eigentlich Vorgaben, wo ein WK zu melden ist, der in Bundesland 1 schwimmt und in Bundesland 2 alles andere macht (und von einem Verein/Unternehmen aus BL 1 organisiert wird)?
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
Übrigens ist laut Ausschreibung jetzt noch eine Kurzdistanz ("Shorty") dazu gekommen: 0,5 - 37 - 5. Also, wem Mittel- oder "olympische" Distanz am Nürburgring zuviel waren, kann jetzt trotzdem mit in die Eifel...
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Wer spricht von Siegen? Überstehen ist alles! - Rainer Maria Rilke
Die Stadt Nürburg und den Rheinland Pfälzer Triathlon Verband; Durchführung nach den gültigen DTU-Ordnungen.
es könnte sein, daß sie nur die Genehmigungsnummer vergessen haben, zu schreiben.
dann wäre es nur ein kleiner Formfehler,
und kein "nicht genehmigter Wettkampf"
schaun mer mal....
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Leidenschaft ist stärker als jede Krise.
noch nicht.
Gibt es objektive Kriterien, nach denen eine Veranstaltung nicht genehmigt werden kann?
Wenn sie dort erwähnt ist, scheint ja der Antrag bereits gestellt..?
Und: wenn sie nicht genehmigt würde und trotzdem stattfände, bekäme man dann die Kosten für die Tageslizenz (die dann ja nicht mehr erforderlich wäre) zurück? Wäre dann ja nur für die Startpassinhaber gefährlich, dort teilzunehmen. Alle anderen haben kein Problem.