Darf ich denn die Rparatur schon vornehmen, ohne das die Versicherung den Schaden gesehen/geprüft hat, wenn ich eine Schadenstaxierung vom Radladen habe?
Jein. Theoretisch schon, es ist ja dein Rad und nicht das der Versicherung. Und damit auch deine Sache wann du was daran machen lässt. Wenn du eh reparieren lässt könntest du auch gleich die Rechnung einreichen.
Zweifelt aber die Versicherung bzw. der Unfallgegner die Summe im KV an gibt es Probleme wenn der Schaden danach nicht mehr begutachtet werden kann.
Solltest du vorab reparieren wollen (angesichts anstehender WK verständlich) reichlich Fotos vom Schaden machen um hinterher was in der Hand zu haben. Am besten mit dem KV einige Fotos einreichen.
Dumm so kurz vor Kraichgau und meine Prellung schmerzt doch ganz gut nach Belastung! Mal sehen. Sollte Kraichgau nicht sein komme ich aj zum Essen, anfeuern, Fotos machen ....aber noch isses nicht so weit.
Das Kraichgau-Startgeld halte ich auch für einen Teil des zu ersetzenden Schadens, wenn du im Kraichgau nicht starten kannst oder es zumindest lässt, weil es keinen Wettkampf- sondern Reha-Charakter hätte.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Wenn ich sowas lese, kommt mir sogar kurz vorm Abendessen noch das Mittagessen wieder hoch...
Anwalt wegen der Abwicklung mit Versichrung................nicht wegen des Kindes / der Eltern! Wenn die keine Versicherung haben, dann muß mit den Eltern verhandeln und mal schauen wie es so läuft!
So, dann iss mal wieder, damit mit ich nicht Schuld bin, wenn du vorm Fleisch fällst.
Anwalt wegen der Abwicklung mit Versichrung................nicht wegen des Kindes / der Eltern! Wenn die keine Versicherung haben, dann muß mit den Eltern verhandeln und mal schauen wie es so läuft!
So, dann iss mal wieder, damit mit ich nicht Schuld bin, wenn du vorm Fleisch fällst.
Je nach Versicherung werden wohl schon komische Register gezogen.
Und wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt kann es passieren dass man trotz 100%iger Schuld des Gegners keinen Cent sieht.
Also vorsichtig mit Dingen die hohe Kosten verursachen.
Wir reden ja nicht über einen Autounfall wo es zwangsweise eine Haftpflichtverischerung gibt an die man direkt seine Ansprüche stellt. Das vereinfacht die Sache ungemein.
wenn ich solche Sachen lese weiss ich wieder, weshalb ich für zwei von meinen Rädern über den TCS eine Versicherung abgeschlossen habe. Zusätzlich zur Haftpflicht, welche bei uns in der Schweiz (noch!) für jedes Fahrrad obligatorisch ist. So wäre in diesem Fall durch das Kinderrad wenigstens der Schaden gedeckt, ob die Zeit- oder Neuwert bezahlen weiss ich allerdings nicht.
dass das Rad zu Lasten des Fahrers geht nur weil die Familie keine Haftpflicht hat (gibts das wirklich - Leute die keine Privathaftpflicht abgeschlossen haben?) wäre schon krass
gute Besserung Cruiser!
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Arbeitet, als würdet ihr kein Geld brauchen.
Liebt, als hätte euch noch nie jemand verletzt.
Tanzt, als würde keiner hinschauen.
Singt, als würde keiner zuhören .
Hm, wirklich nur Zeitwert? Nem Kumpel wurde letztens ein Rad aus dem Keller geklaut, da hat die Hausrat den Neupreis erstattet. Oder gibt es da nen Unterschied zwischen Unfällen und Diebstählen?
Mit Loch im Rahmen kannste das P2C jedenfalls abschreiben Cruiser. Aber gut, dass dir nichts passiert ist. Kopf hoch.
FuXX
Diebstahl hab ich auch Neuwert drin - kann man hier bei Versicherungsabschluss als Zusatz wählen.
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dass das Rad zu Lasten des Fahrers geht nur weil die Familie keine Haftpflicht hat (gibts das wirklich - Leute die keine Privathaftpflicht abgeschlossen haben?)
Grundsätzlich:
Wenn jemand haftpflichtig ist, dann muss er Schadensersatz zahlen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt für den Haftpflichtigen diese Pflicht gegen vorherige Gebühren etc..
Wenn jemand keine Haftpflichtversicherung hat, dann entbindet das nicht von der Zahlungspflicht, es heißt ja Haftpflicht und nicht Haftpflichtnurwennversichert.
(Einschränkung: Einem nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen, wenn der Haftpflichtige nicht versichert ist und kein Geld hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht zahlen und der Gläubiger hat evtl Pech - das ist aber ja immer so.)