Naja, ums Ankommen wird es kaum gehen. Das steht ob der Distanz nicht in Frage. Rein ums gewinnen wird es allerdings auch nicht gehen. Gut, meistens ist es so, dass ich, wenn ich einigermaßen seriös vorbereitet bin auch konkurrenzfähig bin, aber für mich selbst spielt das kaum eine Rolle im Denken. Es geht rein um den Spaß. Soweit ich das übrigens überblicken kann hat noch nie ein Radfahrer dort gewonnen.
Deine Laufform dürfte aktuell absolut konkurrenzfähig sein, da bin ich mir sicher. Ob das deinen Ansprüchen genügt ist ne andere Frage.
Ich wette, dass du das Ding gewinnst, wenn Du startest.
Ich meine es ist ein extrem schönes Foto, aber wie schaut es da eigentlich mit den Rechten aus? Habe ich als abgebildetes "Objekt" eigentlich ein Recht darauf, dass ich dieses Foto bekomme und selbst verwenden darf?
Ich meine es ist ein extrem schönes Foto, aber wie schaut es da eigentlich mit den Rechten aus? Habe ich als abgebildetes "Objekt" eigentlich ein Recht darauf, dass ich dieses Foto bekomme und selbst verwenden darf?
Wirklich schönes Foto, aber die Verwertungsrechte des Fotos hat glaube ich nur der Fotograf.
Als Teilnehmer an einer öffentlichen Sportveranstaltung gilt man glaube ich als "Person des öffentlichen Lebens" die nicht mehr extra um Erlaubnis gefragt werden muss, ob sie überhaupt fotografiert werden darf.
Im normalen Alltag (z.B. Trainingsbetrieb) wäre es anders. Da überwiegt das Recht auf Privatsphäre und man darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis fotografiert werden.
Viele Fotografen haben abererfahrungsgemäß nichts dagegen, wenn man für nichtkommerzielle Blogs ihre Bilder nutzt sofern man sie vorher konkret gefragt hat und zusichert, dass man die Quelle eindeutig benennt bzw. verlinkt.
...
was man so von sich selbst im Netz findet...
Ich meine es ist ein extrem schönes Foto, aber wie schaut es da eigentlich mit den Rechten aus? Habe ich als abgebildetes "Objekt" eigentlich ein Recht darauf, dass ich dieses Foto bekomme und selbst verwenden darf?
Ausnahmen von der Einwilligungspflicht
Vom genannten Grundsatz der Einwilligungspflicht gibt es jedoch einige Ausnahmen. Diese Besonderheiten des Rechts am eigenen Bild sind in § 23 Abs. 1 KunstUrhG normiert. So können Bildnisse auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen einschlägig ist:
1. Bildnisse der Zeitgeschichte:
Nach aktueller Rechtsprechung kommt es bei der Beurteilung, ob es sich um eine Abbildung der Zeitgeschichte handelt, stärker auf den Kontext der Berichterstattung als auf die abgebildete Person an. Jedoch ist der Begriff weit zu fassen, da es im Rahmen der Informationsfreiheit ein großes Interesse der Öffentlichkeit an Geschehnissen von gesellschaftlicher Relevanz gibt. Unter Anderem fallen folgende Beispiele unter diese Ausnahme:
...und Sportler.
Der BGH stellte mit Urteil vom 08.04.2014 (Az. VI ZR 197/13) klar, dass auch kleine Veranstaltungen in den Bereich der Zeitgeschichte fallen können (wir berichteten)...
2. Abgebildeten Personen als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit:
Entscheidend dafür, dass diese Ausnahme greift, ist dass es bei der Abbildung erkennbar nicht um die Person als Motiv gegangen sein darf, sondern sie „aus Versehen“, „durch Zufall“ oder „weil sie gerade dort war“ neben oder innerhalb eines anderen Motivs abgebildet wurde. Nur dann muss das Recht am eigenen Bild hinter anderen Interessen zurückstehen.
Du bist da unstrittig alleiniges Objekt, der Fotograph hätte vor Veröffentlichung fragen sollen (müssen?). Kannst jetzt auf Entlohnung bestehen, wenn Du nicht im Vertrag mit dem Veranstalter alle Rechte an Aufnahmen der vom Veranstalter beauftragten Fotographen an den Veranstalter abgetreten hast.
Da sollte zumindest ein Satz schöner Abzüge drin sein, wenn es Dir nicht um mehr geht!!!
Keine Rechtsauskunft, da ja kein Anwalt.
Im Fall der Fälle einen solchen befragen.
Cheers
Thomas
__________________
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Wirklich schönes Foto, aber die Verwertungsrechte des Fotos hat glaube ich nur der Fotograf.
Als Teilnehmer an einer öffentlichen Sportveranstaltung gilt man glaube ich als "Person des öffentlichen Lebens" die nicht mehr extra um Erlaubnis gefragt werden muss, ob sie überhaupt fotografiert werden darf.
Im normalen Alltag (z.B. Trainingsbetrieb) wäre es anders. Da überwiegt das Recht auf Privatsphäre und man darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis fotografiert werden.
Viele Fotografen haben abererfahrungsgemäß nichts dagegen, wenn man für nichtkommerzielle Blogs ihre Bilder nutzt sofern man sie vorher konkret gefragt hat und zusichert, dass man die Quelle eindeutig benennt bzw. verlinkt.
Das war allerdings mit ziemlich hoher Sicherheit nicht der offizielle Fotograph des Veranstalters.
Und selbstverständlich haben wir als Team mit Sponsoren immer Interesse daran Bilder auch "benutzen" zu dürfen.
Ich hab mal ne freundliche Mail hingeschickt. Zumal wir das Bild ja eh in voller Auflösung brauchten und nicht als reduzierte Version.