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Alt 26.10.2015, 15:24   #6817
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
...Dass Nandrolon ein "sinnvolles" Dopingmittel ist, ist nach gefühlt hunderten Nandrolon-Fällen keine sonderlich neue Erkenntnis....
Genau das war aber doch damals bekanntermaßen das Kernargument der Verteidigungslinie von Baumann:

"Weil Nandrolon für einen Ausdauerathleten wie ihn keinen Sinn machen würde, noch dazu im Aufbautraining für die neue Saison und weil die nachgewiesene Konzentration viel zu gering sei, um relevante biologische Wirkungen zu entfalten, sei bewusstes Doping unwahrscheinlich bis abwegig und die Anschlag-Hypothese daher weitaus plausibler."

Natürlich hat sich an den bekannten Fakten nichts verändert und wird sich nach 15 Jahren auch nichts mehr ändern, aber im Sportrecht bei der Frage Doping ja oder nein geht es ja nicht darum, wie im Strafrecht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und unter dem Strafrechtsgrundsatz "in dubio pro reo" ein Urteil zu finden, sondern es geht nur um den Anscheinsbeweis:
Wenn insgesamt deutlich mehr für die Schuld des Sportlers spricht als für dessen Unschuld kommt es zu einer Sperre.

Wenn also nun alte Unschulds-Argumente die von damaligen Funktionären ebenfalls unterstützt wurden wegfallen bzw. im Licht aktuellerer Erkenntnisse neu und anders bewertet werden, bekommen die längst bekannten Schuld-Argumente automatisch auch ohne neue Fakten eine höhere Gewichtung.

(Gerade die Micro-Doping-Geschichte, dass manche Leistungssportler sich mit verschiedenen Substanzen, die z.t. biologisch im Körper synergistisch wirken, knapp an die Nachweisgrenze herandopen, war um die Jahrtausendwende keineswegs so bekannt unter Dopingbekämpfern, möglicherweise bis wahrscheinlich aber längst Allgemeinwissen unter gut informierten Dopern.)
 
Alt 26.10.2015, 15:51   #6818
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 23.519
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Natürlich hat sich an den bekannten Fakten nichts verändert und wird sich nach 15 Jahren auch nichts mehr ändern, aber im Sportrecht bei der Frage Doping ja oder nein geht es ja nicht darum, wie im Strafrecht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und unter dem Strafrechtsgrundsatz "in dubio pro reo" ein Urteil zu finden, sondern es geht nur um den Anscheinsbeweis: Wenn insgesamt deutlich mehr für die Schuld des Sportlers spricht als für dessen Unschuld kommt es zu einer Sperre.
Was Du über den Anscheinsbeweis sagst, stimmt so nicht. Er stellt keine Abwägung von zwei Wahrscheinlichkeiten dar, also eine Abwägung zwischen belastenden und entlastenden Argumenten. Fakt ist,

1. dass der Anscheinsbeweis bei Baumann nicht geführt werden konnte.

2. Deshalb wurde er vom Rechtsausschuss des DLV freigesprochen.

Ankläger in diesem Prozess gegen Baumann war Clemens Prokop. Er unterlag im Urteil vor dem Rechtsausschuss, Baumann wurde freigesprochen. Der Fall ging nun auf die internationale Ebene des Leichtathletik Weltverbands (IAAF). Dort war aber nicht Baumann der Beklagte, sondern der Deutsche Leichtathletik Verband. Vertreten wurde er ausgerechnet durch Jens Prokop.

So wurde Prokop vom Ankläger Baumanns auf nationaler Ebene zu dessen vermeintlichem Verteidiger auf internationaler Ebene. Die Sitzung der IIAF dauerte deshalb auch nicht lange, man wurde sich schnell einig: Sperre für Baumann. Der Sportler selbst wurde dabei nicht angehört.
Klugschnacker ist offline  
Alt 26.10.2015, 16:27   #6819
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Was Du über den Anscheinsbeweis sagst, stimmt so nicht. Er stellt keine Abwägung von zwei Wahrscheinlichkeiten dar, also eine Abwägung zwischen belastenden und entlastenden Argumenten. Fakt ist,

1. dass der Anscheinsbeweis bei Baumann nicht geführt werden konnte.

2. Deshalb wurde er vom Rechtsausschuss des DLV freigesprochen.
...
Laut dieser Quelle (OLG Frankfurt mit Zitierung deren Urteilsbegründung; im Link ziemlich weit unten),
, in der es im Kern darum geht, ob die Entscheidung des IAAF (für eine Sperre) Bindungswirkung gegenüber dem von dir zitierten "Freispruch" des Rechtsausschusses des DLV (gegen eine Sperre) hat, ging es bei Baumann sehr wohl um einen sog. "Anscheinsbeweis" und dass dieser eben vom Sportler nach Ansicht des Gerichtes nicht "nachhaltig erschüttert werden konnte".
 
Alt 26.10.2015, 17:22   #6820
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 23.519
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Laut dieser Quelle (OLG Frankfurt mit Zitierung deren Urteilsbegründung; im Link ziemlich weit unten),
, in der es im Kern darum geht, ob die Entscheidung des IAAF (für eine Sperre) Bindungswirkung gegenüber dem von dir zitierten "Freispruch" des Rechtsausschusses des DLV (gegen eine Sperre) hat, ging es bei Baumann sehr wohl um einen sog. "Anscheinsbeweis" und dass dieser eben vom Sportler nach Ansicht des Gerichtes nicht "nachhaltig erschüttert werden konnte".
So war die Reihenfolge:

1. Der DLV hatte Baumann aufgrund einer positive Probe vorläufig suspendiert. Eine positive Urinprobe reiche als Anscheinsbeweis aus.

2. Baumann klagte dagegen vor dem OLG. Das OLG bestätigte das Vorliegen eines Anscheinsbeweises, den Baumann nicht erschüttert habe. Baumann müsse das Ergebnis des sportrechtlichen Verfahrens abwarten, oder entlastende Beweise liefern. Baumann blieb suspendiert.

3. Der DLV hob danach seinerseits die Suspendierung auf und sprach Baumann frei. Ein Anscheinsbeweis gegen Baumann komme nach Auswertung aller Fakten nicht infrage.

Edit: Ordentliche Gerichte dürfen nicht zu der Frage Stellung beziehen, ob Baumann Täter oder Opfer sei. Das gebietet die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie. LG Stuttgart 17. Zivilkammer AZ: 17 O 611/00 Baumann
Klugschnacker ist offline  
Alt 26.10.2015, 18:37   #6821
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
So war die Reihenfolge:

1. Der DLV hatte Baumann aufgrund einer positive Probe vorläufig suspendiert. Eine positive Urinprobe reiche als Anscheinsbeweis aus.

2. Baumann klagte dagegen vor dem OLG. Das OLG bestätigte das Vorliegen eines Anscheinsbeweises, den Baumann nicht erschüttert habe. Baumann müsse das Ergebnis des sportrechtlichen Verfahrens abwarten, oder entlastende Beweise liefern. Baumann blieb suspendiert.

3. Der DLV hob danach seinerseits die Suspendierung auf und sprach Baumann frei. Ein Anscheinsbeweis gegen Baumann komme nach Auswertung aller Fakten nicht infrage.
...
Keine Ahnung, ob Baumann mehrmals das OLG Frankfurt angerufen hat, aber in dem von mir verlinkten Urteil (Urt. v. 18.04.2001, Az.: 13 U 66/01)(( hier die Urteilsbegründung des Gerichtes und Klagebegründung von Baumanns Anwälten im Detail)geht es im Kern nicht um die Suspendierung von Baumann durch den DLv, die ja zu dem Zeitpunkt bereits wieder aufgehoben worden war, sondern um die Bestätigung der Sperre durch den IAAF, trotz "Freispruch" durch das DLV-Sportgericht, also letztlich um die Frage, ob der internationale Verband überhaupt befugt ist, eine Entscheidung eines nationalen Sportgerichts zu überstimmen.

Das OLG kam letztlich zu der Überzeugung, dass das Urteil des IAAF unter rechtsstaatlichen Grundsätzen zustande kam und durchaus mit der Möglichkeit für Baumann als Beklagten Gehör zu finden und deshalb gültig sei und Baumann Klage dagegen wurde abgewiesen. Baumann musste die Kosten dieses Verfahrens tragen.
 
Alt 26.10.2015, 18:41   #6822
flaix
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 1.902
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
So war die Reihenfolge:

1. Der DLV hatte Baumann aufgrund einer positive Probe vorläufig suspendiert. Eine positive Urinprobe reiche als Anscheinsbeweis aus.

2. Baumann klagte dagegen vor dem OLG. Das OLG bestätigte das Vorliegen eines Anscheinsbeweises, den Baumann nicht erschüttert habe. Baumann müsse das Ergebnis des sportrechtlichen Verfahrens abwarten, oder entlastende Beweise liefern. Baumann blieb suspendiert.

3. Der DLV hob danach seinerseits die Suspendierung auf und sprach Baumann frei. Ein Anscheinsbeweis gegen Baumann komme nach Auswertung aller Fakten nicht infrage.

Edit: Ordentliche Gerichte dürfen nicht zu der Frage Stellung beziehen, ob Baumann Täter oder Opfer sei. Das gebietet die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie. LG Stuttgart 17. Zivilkammer AZ: 17 O 611/00 Baumann
hältst Du Baumann für unschuldig???
flaix ist offline  
Alt 26.10.2015, 19:01   #6823
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 23.519
Zitat:
Zitat von flaix Beitrag anzeigen
hältst Du Baumann für unschuldig???
Ja, genauso wie Prof. Werner Franke, Prof. Schänzer und der Leiter der vierköpfigen polizeilichen Sonderkommission, die in dem Fall ermittelt hat.
Klugschnacker ist offline  
Alt 26.10.2015, 19:25   #6824
flaix
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 1.902
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Ja, genauso wie Prof. Werner Franke, Prof. Schänzer und der Leiter der vierköpfigen polizeilichen Sonderkommission, die in dem Fall ermittelt hat.
ich weiss nichtwarum ich ihm nicht glaube. Iregndwie fehlt mir das qui bono bei der Anschlagstheorie. Im ähnlich gelagertem Pechstein Fall ist mir das eingängig und deswegen bin ich dort parteiisch zugunsten Claudia Pechstein. Beim Dieter Baumann ist das irgendwie ein wilde Geschichte.
flaix ist offline  
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