Zitat:
Zitat von dude
Nein, Buergersteige gehoeren nicht mehr zur Strecke. Im Rahmen der Streckenvermessung ist das die Grenze.
Wenn die Buergersteige noch dazu gehoerten, was ist dann mit dem ungezaeunten Vorgarten?
Ich bin beim Nuerburgring mal vom Podest runter, als ein notorischer ueber-die-Wiese-Laeufer aufgerufen wurde.
Richtig.
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Zitat:
http://www.berglaufpur.de/berglauf/aktuell-2014-10.html
Auszug aus dem Handbuch für Streckenvermesser:
Eine einfache Streckenführung ist für alle Beteiligten anzustreben.
Kriterien für die Festlegung der Strecke sind
u. a. die Möglichkeit der Nutzung des gesamten
Straßen- und Wegekörpers bzw. Einschränkungen auf bestimmte Fahrbahnen und/oder
Bürgersteige.
Die bei der Veranstaltung vorgesehenen Zwangsbedingungen, wie z.B. feste
Punkte für Start und/oder Ziel, Wendepunkte, gegenläufige Streckenführungen sowie
Absperrungen, sind genau zu definieren und bei der Vermessung zu berücksichtigen und zu
dokumentieren. Dies gilt auch für die zu diesem Zeitpunkt bekannten örtliche Behinderungen
bei der Veranstaltung, die dauerhaft oder auch temporär vorhanden sein werden.
Das bedeutet, sofern die Ecken nicht durch Flatterbänder, Absperrgitter, oä. "gesperrt" sind, ist ein sogenanntes Abschneiden über den Gehsteig erlaub