In der Sportordnung ist es eindeutig geregelt:
[SpO §50.6a]
Gewertet werden:
a) bei Deutschen Meisterschaften alle Athleten, die einen gültigen DTU-Startpass
und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und sich bis zum Meldeschluss
gemeldet haben. Verspätet eingehende Meldungen können nicht in die
Meisterschaftswertung aufgenommen werden.
[SpO §50.7]
Ein Athlet, der neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere
Staatsangehörigkeiten besitzt, darf bei Deutschen Meisterschaften nur dann gewertet
werden, wenn er im gleichen Jahr nicht für ein anderes Land bei internationalen
Wettkämpfen startet.
Ist nur die Frage, ob ihm der Vizetitel nicht wieder weggenommen werden müsste, wenn er dieses Jahr noch für Irland starten sollte.