(ist gerade so frisch, dass ich es selbst noch nicht gelesen hab ...)
Wenn Vuckovic selbst es veröffentlicht, dann können wir uns das Lesen wohl auch sparen, denn es wird nichts drin stehen, was den tatsächlichen sachverhalt angemessen widerspiegelt- wenn die vorliegenden Fakten angemessen gewürdigt worden wären, hätte die DTU das Verfahren ja gerade nicht einstellen dürfen, ohne eine Antwort auf noch offenstehende Fragen (z. B. durch Vernehmung weiterer Zeugen etc.) zumindest zu suchen.
Wenn Vuckovic selbst es veröffentlicht, dann können wir uns das Lesen wohl auch sparen, denn es wird nichts drin stehen, was den tatsächlichen sachverhalt angemessen widerspiegelt- wenn die vorliegenden Fakten angemessen gewürdigt worden wären, hätte die DTU das Verfahren ja gerade nicht einstellen dürfen, ohne eine Antwort auf noch offenstehende Fragen (z. B. durch Vernehmung weiterer Zeugen etc.) zumindest zu suchen.
Liest sich in Teilen etwqas holprig, aber im Teil bzgl. des Beweisverwertungsverbots wg. Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (leider) konsequent.
Trotz alledem hat Frau Wisser sicher das Herz geblutet, als sie das hat unterschreiben müssen, bei all den Konsequenzen, die das noch für sie unden Verband haben wird.
Natürlich habe ich's jetzt trotzdem gelesen und zumindest eine interessante Passage gefunden (Seite 4, Mitte):
"Die NADA war mit dem Ergebenis der ADK" (=Anit-Dopinkommision der DTU) " nicht einverstanden und schlug deshalb vor, das Verfahren an die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit abzugeben und die NADA mit der Verfahrensführung zu beauftragen...Stephan Vuckovic hat dies aber über seinen Rechtsvertreter abgelehnt. Im weiteren Verlauf drängte die NADA zunehmend auf die Eröffnung eines "förmlichen Verfahrens" um eine persönliche Vernehmung von Stephan Vuckovic durchzuführen...Stephan Vuckovic hat durch seinen Anwalt erklären lassen, dass er hierzu nicht bereit sei."
Ich denke der zitierte Absatz spricht Bände. Vuckovic hat sich offensichtlich entscheidende Vorteile erhofft (und die Entwicklung hat ihm in dieser Haltung leider Recht gegeben), wenn der ganze Vorgan bei der ADK/DTU bleibt und nicht etwa noch ein unabhängiges Schiedsgericht oder die NADA Einfluss auf das Verfahren gewinnt.
Zweiter bemerkenswertes Factum: Bevor man ein "förmliches Verfahren" wegen Dopingverdachtes einleitet, muss man anscheinend den Beschuldigten vorher um sein Einverständnis fragen. Halloo????
Das ist etwa so, wie wenn man einen Sumpf trockenlegen will und vorher den dort wohnenden Frosch um Erlaubnis bitten muss!
Wenn das wirklich so sein sollte, dann liegt hier offensichtlich ein echtes Defizit der rechtlichen Möglichkeiten der Anti-Doping-Kommision vor (unzureichend ausgearbeitete Paragraphen im DTU-Regelwerk, fehlendes Antidoping-Gesetz in Deutschland?). Man kann sich kaum eine zahnlosere Institution vorstellen.
Wenn Vuckovic selbst es veröffentlicht, dann können wir uns das Lesen wohl auch sparen, denn es wird nichts drin stehen, was den tatsächlichen sachverhalt angemessen widerspiegelt- wenn die vorliegenden Fakten angemessen gewürdigt worden wären, hätte die DTU das Verfahren ja gerade nicht einstellen dürfen, ohne eine Antwort auf noch offenstehende Fragen (z. B. durch Vernehmung weiterer Zeugen etc.) zumindest zu suchen.
Was hat das Lesen der Entscheidung mit Stephan Vuckovic zu tun. Es ist doch eine Entscheidung der DTU. Daher lohnt es sich auf jeden Fall die Entscheidung zu lesen. Die Schlüsse die man aus den Entscheidungsgründen zieht, können allerdings sehr verschieden sein.
Ich habe die Entscheidung gelesen. Die DTU und Claudia Wisser haben das einzig richtige getan und das Verfahren eingestellt. Aus der Entscheidung erfährt man auch, dass die DTU versuchte weitere Zeugen zu vernehmen. Mein vorangehender Post mit der Behauptung, dass die DTU wenigstens ein förmliches Verfahren hätte eröffnen müssen, um weitere Zeugen anzuhören, hat sich unter diesen Umständen erübrigt.
Nur weil hier ziemlich viele Leute glauben, dass Stephan Vuckovic mit EPO gedopt hat, kann man ihn nicht einfach verurteilen. Wenn wir hier eine Aufzählung aufmachen, von wem wir glauben, dass er dopt, dann sitzen wir noch Tage später am PC.
Soll doch Martin Engelhardt beweisen was er sagt. Hätte er damals sofort die Sache öffentlich gemacht, dann würde auch seine Glaubwürdigkeit nicht so sehr leiden. Erhellend ist auch seine Mail vom 16.10.08. Da meint er, dass ihm im Rahmen seines Aufenthaltes anlässlich der Olympischen Spiele in Peking mitgeteilt wurde, dass bei den anstehenden Wahlen für den Vorstand des baden-württembergischen Triathlonverbandes als Präsidentschaftskandidat Stephan zur Wahl antreten würde. Die Absicht von Stephan war doch schon viel früher bekannt. Könnte es vielleicht sein, dass es sich zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele Susanne Mortier anders überlegt hat beziehungsweise feststand, dass sie von Spanien wieder nach Deutschland zieht? Ich glaube jedenfalls Martin Engelhardt nicht. Die Sache hat einen viel zu faden Beigeschmack.
Wenn Martin Engelhardt seine Behauptung nicht beweisen kann, dann ist es wirklich an der Zeit von dem Amt des Ehrenpräsidenten zurückzutreten. Oder will er nach Athen und Peking auch noch London seine Aufwartung machen
Auf seine ominösen Vorhersagen, dass eines Tages die Wahrheit ans Licht kommt, möchte ich mich nicht verlassen.
Cengiz
Liest sich in Teilen etwqas holprig, aber im Teil bzgl. des Beweisverwertungsverbots wg. Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (leider) konsequent.
Trotz alledem hat Frau Wisser sicher das Herz geblutet, als sie das hat unterschreiben müssen, bei all den Konsequenzen, die das noch für sie unden Verband haben wird.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kommt drauf an, ob M-O in seiner Funktion als Arzt etwas erfahren hat. In seiner Funktion als ehemaliger Präsident der DTU unterlag er selbstverständlich keiner Schweigepflicht.
Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist aber ein Gesichtspunkt,den Martin Engelhardt kannte, als er sein Gedächtnisprotokoll innerhalb der DTU verbreitete.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kommt drauf an, ob M-O in seiner Funktion als Arzt etwas erfahren hat. In seiner Funktion als ehemaliger Präsident der DTU unterlag er selbstverständlich keiner Schweigepflicht.
Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist aber ein Gesichtspunkt,den Martin Engelhardt kannte, als er sein Gedächtnisprotokoll innerhalb der DTU verbreitete.
Hab ich nicht gelesen, dass M-O in Carlsbad und auf dem Weg in die Klinik dabei gewesen sei. Wenn nicht, dann sähe es anders aus, stimmt Cengiz.
Übrigens: Kennst du den Aufsatz zu Schweigepflicht vs Dopingvergehen, der auf S. 2 der Entscheidung zitiert wird? Wo bekommt man den denn evtl. her?