"[Kommentar zu Artikel 5.3.2: Die NADA wird keine Dopingkontrollen in der Zeit
von 23.00 Uhr bis 6:00 Uhr durchführen. Etwas anderes gilt, wenn ein ernster
und konkreter Verdacht vorliegt, dass der Athlet dopt oder der Athlet das
60-minütige Zeitfenster in diese Zeit gelegt hat oder sich ansonsten mit der
Durchführung der Dopingkontrolle in diesem Zeitraum einverstanden erklärt hat.]"
Kann also ganz einfach die Ursache haben, dass das einstündige Testfenster aus Versehen auf die Zeit von fünf bis sechs Uhr gelegt wurde.
"Jeden Tag muss ich 1h nennen, in der ich auf jeden Fall an dem Ort bin, den ich eintrage. Da ist es auch nicht möglich, mal schnell zum Einkaufen zu gehen oder etwas später vom Training zurück zu kehren. Daher wähle ich meist die frühstmögliche Stunde von 6.00Uhr bis 7.00Uhr. "
Ich traue ihr durchaus zu, dass sie vor dem Schreiben noch mal nachgeguckt hat, ob sie es versehentlich in diese Zeit reingelegt hat, weil sie von-Storch-mäßig auf der Maus ausgerutscht war.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
................Ich habe zu meinem großen Bedauern keine praktikable Lösung für die beschissene Gesamtkonstellation parat, aber ich finde es zu billig, hemmungslos über diejenigen herzuziehen, die als persönlich Betroffene Kritik an der Kontrollsituation üben. Wenn sie diese Eingriffe in ihre Intimsphäre über sich ergehen lassen müssen, dann soll man ihnen doch bitte zumindest das Recht zugestehen, dazu eine nicht massenkompatible Meinung zu haben.
Nein verstößt es nicht, weil die Kontrollen mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Athleten erfolgen.
Wiebitte ????
Es ist doch gerade das Wesen der Menschenwürde, dass sie unveräußerlich, nicht abgebbar ist. Daran ändert auch eine Athletenvereinbarung nichts. Was heißt wohl dieses "unantastbar" in Art. 1 GG , hm ??
Der BGH hat auch nicht entschieden, dass mit dieser Vereinbarung Art. 1 GG keine Anwendung mehr findet.
Wer sich für das Thema Menschenwürde, und was das eigentlich ist, interessiert, dem kann ich den diesbezüglichen Wikipedia Eintrag empfehlen. Nach dessen Lektüre kann man dann ja nochmal darüber nachdenken (und hier diskutieren), ob dieses Verfahren mit dem GG vereinbar ist und ob nicht diese Athletenvereinbarung per se sittenwidrig ist.
Es ist doch gerade das Wesen der Menschenwürde, dass sie unveräußerlich, nicht abgebbar ist. Daran ändert auch eine Athletenvereinbarung nichts. Was heißt wohl dieses "unantastbar" in Art. 1 GG , hm ??
Der BGH hat auch nicht entschieden, dass mit dieser Vereinbarung Art. 1 GG keine Anwendung mehr findet.
Wer sich für das Thema Menschenwürde, und was das eigentlich ist, interessiert, dem kann ich den diesbezüglichen Wikipedia Eintrag empfehlen. Nach dessen Lektüre kann man dann ja nochmal darüber nachdenken (und hier diskutieren), ob dieses Verfahren mit dem GG vereinbar ist und ob nicht diese Athletenvereinbarung per se sittenwidrig ist.
Du wirfst einiges durcheinander. Natürlich geht es bei der Athletenvereinbarung nicht darum, dass die "unantastbare Menschenwürde" ausgehebelt wird, sondern darum dass unter bestimmten Rahmenbedingungen bei Kadersportlern Dinge erlaubt sind, die ansonsten ohne diese Rahmenbedingungen nicht erlaubt sind.
Ein Gynäkologe oder Urologe darf auch bei seinen Patienten Dinge tun, die im "normalen" Leben als Verletzung der Menschenwürde gewertet werden würden und er darf dies nicht primär alleine deswegen, weil er Gynäkologe (oder Urologe) ist, sondern weil er mit seinen Patienten zuvor einen Behandlungsvertrag abgeschlossen hat.
Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ist in diesem Beispiel das Äquivalent zur Athletenvereinbarung.
Anna Hahner beschwert sich in dem verlinkten Text, dass die Kontrolleurin (Frauen dürfen aus nachvollziehbaren Gründen nur von weiblichen Kontrolleuren getestet werden) bei der Urinabgabe ihre Körperöffnung im Blick hat und meint, dass dies ein Verstoß gegen ihre Menschenwürde ist. Ohne abgegebene Athletenvereinbarung hätte sie zweifellos recht. Aber sowenig, wie sie ihren Frauenarzt aufgrund einer gynäkologischen Untersuchung verklagen kann, so wenig macht sich im konkreten Fall die Kontrolleurin strafbar, die ihrem Job nachgehen muss und der diese konkrete Situation zweifellos ähnlich unangenehm ist wie dem kontrollierten Sportler.
Wiebitte ????............ Was heißt wohl dieses "unantastbar" in Art. 1 GG , hm ??
Das habe ich mich bei der Bundeswehr-Musterung auch gefragt.
Schlagt doch bitte mal Alternativen vor, wie Ihr eine korrekte Kontrolle durchführen wollt, wenn der Sportler dafür alleine in sein eigenes Badezimmer gehen darf? Sollten die Kontrolleure nicht seltsam veranlagt sein, dann würden sie wahrscheinlich auch lieber vor der Badezimmertür warten.
Schlagt doch bitte mal Alternativen vor, wie Ihr eine korrekte Kontrolle durchführen wollt, wenn der Sportler dafür alleine in sein eigenes Badezimmer gehen darf? Sollten die Kontrolleure nicht seltsam veranlagt sein, dann würden sie wahrscheinlich auch lieber vor der Badezimmertür warten.
Mein Ansatz ist fundamentaler.
Leitsatz: Man darf nicht in Grundrechte von Sportlern eingreifen um einen sauberen Sport zu garantieren!
Die Menschenwürde beispielsweise ist nicht nur ein höheres Gut als ein sauberer Sport, sie ist das höchste Gut in unserem Land, deren Schutz stets unter allen Umständen gewährleistet sein muss.
Was zu tun ist, weiß ich auch nicht. Aber so, wie es zur Zeit praktiziert wird, geht es auch nicht. Urinieren unter peinlich genauer Beobachtung aus 20cm Entfernung nachts um halb Eins, Dilettanten die in der Vene rumstochern, ich bitte euch, das kanns doch nicht sein.
Auf die Schnelle:
-Verletzung der Privat- und Intimsphäre,
-Verletzung der Wohnung
-Verletzung des Körpers
(Wer will, kann sich die entsrechenden Artikel im Grundgesetz raussuchen.)
Wenn das keine massiven Eingriffe in Grundrechte sind, dann würde ich mal gerne die Definition von "Eingriff" und "Grundrechte" wissen.
Bin gerade mal neugierig auf der FB-Seite der Hahner-Twins vorbeigesurft, weil ich es schon oft erlebt habe, dass FB-Diskussionen sich in eine völlig andere Richtung entwickeln als Diskussionen hier auf TS.de und habe insgeheim erwartet, dass auf FB breiteste Zustimmung der vielen Hahner-Twin-Fans hinsichtlich des Blog-Eintrags dominiert.
Überraschenderweise ist das nicht der Fall und die Mehrzahl der fast 300 FB-Kommentare beurteilt die Situation ähnlich, wie die Mehrheit hier im Thread: die Kontrollen mögen lästig sein, aber sie gehören nunmal zum Leistungssport dazu und es gibt letztlich keine Alternativen dazu.
Manche Äußerungen dort gehen durchaus schon in Richtung "social-media-shitstorm" und ich könnte mir vorstellen, dass die Twins insgeheim schon bereuen, ihren Blog nicht etwas ausgewogener formuliert zu haben, falls nicht wirklich -so wie es Kullerich schon angedeutet hat- ihr Manager ihnen empfohlen hatte bewusst mal zu provozieren und "Kante zu zeigen", um von ihrem sehr biederem und etwas langweiligem Image weg zu kommen.