NIUS.de kannte ich bisher gar nicht. Sollte man dort öfter lesen?
Mein Wissensstand war bisher der, dass es um Beleidigung ging. So hatte ich das bisher auf tagesschau.de und heute.de vernommen.
Die typische Kombination in den sozialen Medien: Grosse Fresse und Glaskinn.
Gerade in der rechten Szene werden bewusst, organisiert und in großem Umfang Hetze betrieben und Falschbehauptungen propagiert. Es ist höchste Zeit, dass sich die Gesellschaft dagegen zur Wehr setzt.
Ich kann das zwar lesen, bin aber kein Jurist und kann es nicht einordnen. Ich hatte in den letzten Tag gelesen, dass der Unterschied zwischen Politiker und Bürgern diesbezüglich größer geworden ist. Aber vielleicht war das falsch?
Ich bezweifle auch nicht, dass sich Politiker wehren sollten oder dürfen. Lediglich die Hausdurchsuchung halte ich für überzogen.
Ja, der Paragraph stellt insbesondere Beleidigung gegenüber politisch wirkenden Bürgern klar.
Wie ermittelt wird, ob diese Straftat ist und ob die Verhältnismäßigkeit vorliegt, ist ja unabhängig von dem Paragraf und wird durch einen Richter festgestellt (oder eben nicht).
Gerade bei Straftaten die online ermittelt werden, sind die Optionen für Polizei (aus gutem Grund?!) ja sehr eingeschränkt.
NIUS.de kannte ich bisher gar nicht. Sollte man dort öfter lesen?
Mein Wissensstand war bisher der, dass es um Beleidigung ging. So hatte ich das bisher auf tagesschau.de und heute.de vernommen.
Ja, auch die pöhsen regierungstreuen ÖRR Mainstreammedien haben das von NIUS.de ohne Faktencheck übernommen und vielleicht nicht mal korrigiert.
Wobei es natürlich stimmt daß es bei Habecks Anzeige um Beleidigung ging.
Der Unterschied zwischen koinzidenz & Kausalität ist zu beachten.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Wie ermittelt wird, ob diese Straftat ist und ob die Verhältnismäßigkeit vorliegt, ist ja unabhängig von dem Paragraf und wird durch einen Richter festgestellt (oder eben nicht).
Aus einem Interview des Tagesspiegels mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt:
Zitat:
Die Justiz stünde still, wenn alle strafbaren Beleidigungen zur Anzeige gebracht würden. Das ist sonnenklar. Während unseres Interviews werden auf sozialen Netzwerken Hunderte Beleidigungen veröffentlicht. Das sind nicht ohne Grund sogenannte absolute Antragsdelikte. Damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden, braucht es also einen Strafantrag des Beleidigten. Eine Ausnahme gilt seit 2021 für die Beleidigung von Politikern. Sie wird nicht nur härter bestraft, sondern kann inzwischen auch ohne Strafantrag verfolgt werden. Ob das so schlau ist, bezweifle ich. Hier besteht ein strukturelles Vollzugsdefizit. Wer soll all diese Beleidigungen bearbeiten und sachgemäß das erforderliche besondere öffentliche Interesse an ihrer Verfolgung prüfen?
Das ganze Rechtssystem würde kollabieren, wenn samtliches strafbares Verhalten zur Anzeige gebracht werden würde.
Gerade im Betrugsbereich, Nötigungsbereich oder einfache Körperverletzung wird ja nur ein ganz geringer Bruchteil der Begangenen Straftaten bekannt und zur Anzeige gebracht.
Allein in der Kinderwrziehung ist eine im Prinzip strafbare Nötigung ja absolut üblich „wenn Du nicht x machst oder lässt, passiert y“ wenn y jetzt zB eine Taschengeldkürzung ist bewegt man sich schon wieder in der Erpressung.
Unser Strafrecht erfasst eben sehr sehr viel und einen Rest gesunden Menschenverstand sollte man bei der Bewertung einzelner Sachverhalte schon benutzen
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Das ganze Rechtssystem würde kollabieren, wenn samtliches strafbares Verhalten zur Anzeige gebracht werden würde.
Gerade im Betrugsbereich, Nötigungsbereich oder einfache Körperverletzung wird ja nur ein ganz geringer Bruchteil der Begangenen Straftaten bekannt und zur Anzeige gebracht.
Allein in der Kinderwrziehung ist eine im Prinzip strafbare Nötigung ja absolut üblich „wenn Du nicht x machst oder lässt, passiert y“ wenn y jetzt zB eine Taschengeldkürzung ist bewegt man sich schon wieder in der Erpressung.
Unser Strafrecht erfasst eben sehr sehr viel und einen Rest gesunden Menschenverstand sollte man bei der Bewertung einzelner Sachverhalte schon benutzen