Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Die Religionsfreiheit, auf die sich das Grundgesetz bezieht, geht von einem "privaten" Religionsbegriff aus, der keine Auswirkung auf Mitmenschen hat.
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Du verkehrst hier die tatsächlichen Verhältnisse ins Gegenteil.
Die Religionsausübung in Deutschland zur Zeit nach dem zweiten Weltkrieg, als das Grundgesetz geschrieben wurde, war nicht nur rein privat, sondern hatte eine große gesellschaftliche Komponente.
Heute kennen wir noch die (wahlweise) Vereidigung von Politikern auf die Bibel, die vom Staat einkassierte Kirchensteuer, die Privilegien der Kirchen in den Schulen, die Überpräsenz der Kirchen im öffentlichen Fernsehen und Rundfunk, und so weiter.
Auch im Selbstverständnis der Kirchen waren diese immer bemüht, Anders- und Nichtglaubende zu beeinflussen. Das Missionieren von Menschen bis hin zu weit entfernt lebenden Kulturen gehört zum Wesenskern des Christentums. Ein rein privat ausgeübtes Christentum gab es nie, es war stets über die Kirchen institutionalisiert. Das ist der Inhalt des Kirchgesetzes "Extra ecclesiam nulla salus" – niemand kommt zum Heil außerhalb der Kirche.
Natürlich ist der Islam in weiten Teilen eine frauenfeindliche Religion – so wie der Katholizismus auch. Dass ersterer vehement bekämpft, letzterer aber übersehen wird, und dass das rechte Lager bei den Frauenrechten der Gesellschaft stets hinterher hinkt, zeigt, dass es in der Kopftuchdebatte nicht um die Stärkung der Rechte von Frauen geht, sondern um die Enschränkung der Rechte von Ausländern.