So ganz eindeutig scheint mir das Ergebnis nicht zu sein.
Wenn ich mir allerdings den zugrunde liegenden §203 StGB anschaue
"(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1. Arzt, [...]
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.",
dann stellt sich mir mit meinem zugegebenermaßen stark unterentwickelten Rechtsverständnis die Frage, ob es sich bei Doping tatsächlich um den persönlichen Lebensbereich bzw. um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt. Ich würde meinen, dass es über diesen Bereich doch weit hinaus geht. Ist das nicht relevant?
unabhängig davon, was unsere moralische einschätzung dazu ist!
alles andere ist unerheblich/(rechtlich)uninteressant!
Heinrich
Doping nicht, aber Medikamentenmissbrauch. Und die Anwendung von parenteralen Meidkamenten (Nedikamente zum Injizieren) ohne medizinische Indikation ist unzweifelhaft ein Medikamentenmissbrauch.
In der Praxis fuehrt diese Gesetzteslage zwar nur selten zu Verurteilungen (ein prominentes Beispiel ist die Verurteilung von Vuckovic' Trainer Springstein wegen Medikamentenmissbrauch), aber es besteht unter Juristen allgemeiner Konsens, dass der zitierte Paragraph aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports eine hinreichend stabile Rechtsgrundlage zur staatsanwaltschaftlichen Veranlassung auch umfangreicher Ermittlungen liefert.
...verpflichtet aber trotzdem den einbezogenen Arzt zur vollständigen Diskretion gegenüber Dritten.
Ein Aspekt, den wir in der bisherigen Diskussion wenig beleuchtet haben (weil er im SZ-Text auch nur in einem kurzen Nebensatz vorkommt) ist, dass Engelhardt das Gedächtnisprotokoll ausschließlich fuer die DTU-Geschaeftsstelle und eben nicht zur Weiterleitung an die Landesverbandspraesidenten oder gar an die Presse angefertigt hat. In dem Protokoll fand sich (wie von Kai Baumgartner auf 3athlon.de wiedergegeben) sogar ein expliziter Vertraulichkeitsvermerk ("Ausdrücklich war die Weitergabe an die Landesverbände, Dritte und insbesondere Stephan Vuckovic selbst verboten")
Die Mitarbeiter der DTU-Geschaeftsstelle stehen zwar nicht unter aerztlicher Schweigepflicht, sind aber, abgeleitet aus der Treuepflicht ihrem Areitgeber gegenueber, zur Wahrung von Vertraulichkeit verpflichtet und duerfen zur internen Information bestimmte Dokumente nicht an Dritte weitergeben.
In diesem Kontext wird es fuer Vuckovic (alias seinem Anwalt Lehner) erst recht schwer irgendjemanden wegen uebler Nachrede oder Verletzung der Schweigepflicht zu verklagen, weil ja voellig unklar ist, wo ueberhaupt die "undichte Stelle" ist...
Nun, ich glaube die Diskussion rein unter juristischen Gesichtspunkten zu führen ist etwas verfehlt und erinnert mich sehr stark an die Muster im Radsport. (Recht bekommen oder Recht haben, kann doch sehr stark voneinander abweichen.)
Vucko möchte sicherlich nicht nur formell Recht bekommen.
Das wäre ja als ob er bei einem Hawaii Sieg mit Flossen schwimmen und beim Radfahren den Windschatten in Anspruch nehmen würde. Oder vielleicht sogar für einen Olympiasieg Epo benützen würde.
Nein, er wird die Triathlongemeinde von seiner Unschuld überzeugen. Er wird deshalb nicht nur die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden, sondern Sie auch noch um eine aktive Stellungnahme bitten.
Geändert von Nervenzusammenbruch (30.11.2008 um 11:54 Uhr).
Grund: vielleicht ist es wirklich nicht lustig
Nun, ich glaube die Diskussion rein unter juristischen Gesichtspunkten zu führen ist etwas verfehlt und erinnert mich sehr stark an die Muster im Radsport. (Recht bekommen oder Recht haben, kann doch sehr stark voneinander abweichen.)
Vucko möchte sicherlich nicht nur formell Recht bekommen.
Das wäre ja als ob er bei einem Hawaii Sieg mit Flossen schwimmen und beim Radfahren den Windschatten in Anspruch nehmen würde. Oder vielleicht sogar für einen Olympiasieg Epo benützen würde.
Nein, er wird die Triathlongemeinde von seiner Unschuld überzeugen. Er wird deshalb nicht nur die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden, sondern Sie auch noch um eine aktive Stellungnahme bitten.