Wir haben keine Rechtschutzversicherung, und ich habe es schon erlebt, das eine Staatsanwältin trotz Zeugen meinte der Fall (Sachbeschädigung) wäre zu unwichtig, weil der Beschuldigte mit seinem Anwalt steif und fest behauptet hat, er war es nicht!
Damals sind wir auf den Anwaltskosten schön sitzen geblieben, genauso bei der Behebung des Sachschadens. (vielleicht war unser Anwalt auch )
Uns geht es auch nicht um Schadensersatz, ich würde den Typen nur gerne finanziell "bluten" sehen.
Na erstmal Glückwunsch, daß Euch nix Schlimmeres passiert ist.
Habe im Bekanntenkreis einen Fall, der IMHO juristisch ähnlich gelagert war (Autofahrer lauert dem Radler, der ihn vorher geärgert hat auf und geht auf ihn los (ohne Auto)).
Ich weiß nicht wie es genau ausging, aber ich weiß daß mein Kumpel recht zufrieden war.
Der Anwalt ist selbst Triathlet und wird gerne mal weiterempfohlen. War auch glaub ich schonmal hier inner Sendung. Sag Bescheid, wenn Du die Adresse haben willst.
Davon abgesehen kann es aber trotzdem sein, daß du an 'nen überarbeiteten Richter gelangst, der meint, daß die Justiz was Besseres zu tun hat als solche "Kleinkriege" zu verfolgen.
Davon abgesehen kann es aber trotzdem sein, daß du an 'nen überarbeiteten Richter gelangst, der meint, daß die Justiz was Besseres zu tun hat als solche "Kleinkriege" zu verfolgen.
boing.
dann würd ich zum nächsten Richter gehen...
an der Mosel würde ein ähnlicher Typ, der weit harmloseres gemacht hat, verknackt, Führerschein weg etc.
Die Triathleten hatten genügend Zeugen.
Und ich glaube, der Herr hatte auch COC.
Zitat:
Folgender Artikel war in der 5.Maiwoche 2008 in einer Cochemer Zeitung abgedruckt.
Die drei Radfahrer waren 2 sehr bekannte Triathleten und noch ein Dritter.
Spontan auf Radfahrer losgefahren: Geldstrafe
Cochem (zen). Weil er seinen Frust über Radfahrer mit besonderen Mitteln zum Ausdruck gebracht haben soll, wurde jetzt ein Mann aus einem Moselort vom Amtsgericht Cochem verurteilt. Das Amtsgericht ist davon überzeugt, dass der 58-Jährige bewusst drei Radfahrer mit seinem Wagen abgedrängt hat. Nur durch ein riskantes Ausweichmanöver konnten die Radfahrer offenbar einen Unfall vermeiden.
Der Vorfall hatte sich laut Anklage am 6. Mai 2007 auf der Landstraße 98 zwischen Bruttig und Cochem ereignet. Gegen 11.40 Uhr fuhren demnach vor dem Angeklagten drei Radfahrer. Die Hochleistungssportler wurden vor dem Ort Valwig überholt. Dann soll der Moselaner mit etwa 30 Stundenkilometer vor ihnen hergefahren sein.
Außerhalb der Ortschaft führte er angeblich die Fahrt in dieser Geschwindigkeit fort, so dass die Radfahrer schließlich versuchten, ihn zu überholen. Dabei soll der 58-Jährige sie nach links abgedrängt haben. Nur durch ein Ausweichmanöver, so die Anklage, konnte ein Unfall verhindert werden. Die Sportler beobachteten die Fahrweise des Mannes dann eine Weile und versuchten nochmals ihn zu überholen. Abermals soll er sie nach links abgedrängt haben. Dann öffnete er das Wagenfenster und brüllte die Radfahrer mit den Worten „Sie haben auf der Straße nichts zu suchen“ an. Die Radfahrer konnten, so die Anklage, erneut nur durch ein Ausweichmanöver einen Unfall vermeiden.
Der angeklagte Moselaner wollte sich zu den Äußerungen nicht äußern. Richter Wilfried Johann griff hart durch und verurteilte den Rentner wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro. Außerdem kassierte Richter Wilfried Johann für sechs Monate den Führerschein des 58-Jährigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!
boing.
dann würd ich zum nächsten Richter gehen...
Um was genau zu erreichen ? Ein für dich gefälligeres Ergebnis ?
Zum Glück ist die Justiz in D im Allgemeinen nicht käuflich (unterstelle ich mal..)
Und ich habe ja nicht gesagt, daß ich das ok fände.
Aber juristisch gesehen ist ne Pfeffersprayattacke nunmal Kinderkram. Ich wünsch dem Kerl trotzdem daß es richtig dafür blechen muß.
Ich will auf keinen Fall rechtfertigen, was der Idiot getan hat. Aber die Vermutung liegt nahe, dass Ihr irgendwie mehr getan habt, als nur auf der Straße zu fahren. Nebeneinander gefahren? Oder betont weit links gefahren? Damit macht man sich nicht unbedingt Freunde.
Wir sind auf der Straße gefahren, aber rechts am Rand, ich war ca. 20m hinter meinem Freund, die Straße war komplett frei, kein Gegenverkehr. Erst hat er mich überholt, ganz normal ... bei meinem Freund hat er gehupt wie ein bescheuerter, dass war das was mir in dem Moment durch den Kopfging. Und dann halt schön nah vorbei ... grundlos.
Wir hatten auch gar nicht mitbekommen, dass das Auto in den Feldweg abgebogen ist, konnten wir nämlich nicht sehen, lag hinter 'ner Kuppe, und wenn, wäre mir eh egal gewesen, halte mich an so was nicht auf.
Dass der das Spray sofort in der Hand hatte, zeigt mir, dass der vor hatte es an dem Tag zu benutzen, ... bzw. auf eine Situation gewartet hat und die hat er halt selber geschaffen. Ich wusste nämlich nicht, das anhalten mit dem Rad in 2m Abstand als Angriff zu werten ist.
Der ist auf uns los gegangen, wir nicht auf ihn. Außerdem zur Selbstverteidigung hätte er uns nicht mehrfach ansprühen und meien Freund treten müssen ... oder?
Als ich den ersten Post gelesen hatte, musste ich direkt an den kranken Typen aus Schwalmtal denken, der letzte Woche endlich geschnappt wurde, und an die dabei von der Polizei verwendete Bezeichnung "Zufallsopfer".
Klingt ja wirklich so, als wenn der nur auf jemanden gewartet hätte, an dem er sich aus an den Haaren herbeigezogenen "Gründen" mit seinem Pfefferspray abreagieren kann.
Bei dem Gedanken, wie viele solche kranken Typen noch in der Gegend rumlaufen, wo nur noch der letzte Tropfen fehlt, um das Hassfass zum Überlaufen zu bringen, kann man ja direkt Angst bekommen.
Euch auf jeden Fall gute Besserung!
Aber juristisch gesehen ist ne Pfeffersprayattacke nunmal Kinderkram.
das ist so nicht korrekt!
Zitat:
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
also der gesetzgeber sieht das pfefferspray als waffe und damit ist ein nciht gerechtfertigter (notwehr) einsatz gegen andere als gefährliche körperverletzung zu werten. hier wird dies gleichgesetzt mit einer messerstecherei einer vergiftung usw. also alles andere als lapidar behandelt. auch dass das strafmaß keine geldstrafe mehr vorsieht (nicht mal im minderschweren fall) unterstreicht die wichtigkeit der ahndung
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Um was genau zu erreichen ? Ein für dich gefälligeres Ergebnis ?
Zum Glück ist die Justiz in D im Allgemeinen nicht käuflich (unterstelle ich mal..)
Und ich habe ja nicht gesagt, daß ich das ok fände.
Aber juristisch gesehen ist ne Pfeffersprayattacke nunmal Kinderkram. Ich wünsch dem Kerl trotzdem daß es richtig dafür blechen muß.
Ich spreche nicht davon, dass ich die Justiz kaufen möchte; ich spreche eher vom Weg durch die Instanzen.
Kinderkram ist, wenn sich zwei Nachbarn weger Laub oder Schnee in der Einfahrt streiten.
Ich kenn ne Juristin, die frag ich mal bei Gelegenheit, was sie dazu sagt... (obwohl ich die antwort eh schon kenn: "kommt drauf an" :D)