Anscheinend ist sich die DTU intern nicht einig, was man jetzt veröffentlicht (oder Herr Hilsheimer hat sich beschwert), denn die oben zitierte Meldung ist von der DTU-Website wieder verschwunden. Möglicherweise kennen sie auch die einschlägigen von Lidlracer oben zitierten NADA-Regeln nicht..
Das ist eine Soll-Regel; es wird nicht festgelegt, wie lange eine solche Meldung öffentlich bleiben muss:
Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestim- mungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Diszip- linarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentli- chen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Ath- leten oder der anderen Person, der/die den Verstoß began- gen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen. Art. 14.3.2 NADA-Code
Das ist eine Soll-Regel; es wird nicht festgelegt, wie lange eine solche Meldung öffentlich bleiben muss:
Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestim- mungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Diszip- linarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentli- chen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Ath- leten oder der anderen Person, der/die den Verstoß began- gen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen. Art. 14.3.2 NADA-Code
Aber eine Veröffentlichungsdauer von nur wenigen Stunden (was die Art der verbotenen Substanz anbelangt) entspricht nun nicht unbedingt dem Geiste des NADA-Codes...
Die Liste ist ja gut versteckt - was macht die unter dem Punkt "Kampfrichter"? Hier noch mal ne kürzere Adresse für das Gleiche: www.dtu-info.de/gesperrte-athleten.html
Hat irgendwer ne Ahnung, was das für 9 Leute darauf sind, die durch den NRWTV vom 1.12. bis 1.4. gesperrt sind? Das sieht mir ja eigentlich nicht nach Doping aus, daher bitte die Namen hier möglichst NICHT breittreten!
Und die unbefristete Sperre für 2 Leute aus Bayern scheint mir auch erklärungsbedürftig ...
Wirklich merkwürdig - vor allem die Sperre in NRW über den (quasi wettkampffreien) Winter. Kann das was mit Startpässen zu tun haben?
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Das ist eine Soll-Regel; es wird nicht festgelegt, wie lange eine solche Meldung öffentlich bleiben muss:
Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestim- mungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Diszip- linarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentli- chen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Ath- leten oder der anderen Person, der/die den Verstoß began- gen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen. Art. 14.3.2 NADA-Code
Damit, dass die Entscheidung so kurz Online gestellt wird, kommt die DTU eindeutig der Veröffentlichungsforderung der NADA nicht nach. Vor den Internetzeiten bedeutete Veröffentlichung schriftliche Publikation z.B. in einem Verbandsorgan oder schriftliche Pressemitteilung, so dass die Begründung der Entscheidung aufbewahrt, archiviert und anderswo zitiert werden konnte (es heisst in dem NADA-Text ja nicht explizit: Online-Publikation, weshalb auch keine Zeitangabe notwendig ist. Die Entscheidung sollte für andere wie jede andere Veröffentlichung auch natürlich zitierbar sein und bleiben.)
Vermutlich fürchtet der Verband negativen Schaden für den Sport, schadet aber durch diese minimale Transparenz in meinen Augen sich selbst bei seinen Antidopingbemühungen.
Damit, dass die Entscheidung so kurz Online gestellt wird, kommt die DTU eindeutig der Veröffentlichungsforderung der NADA nicht nach. Vor den Internetzeiten bedeutete Veröffentlichung schriftliche Publikation z.B. in einem Verbandsorgan oder schriftliche Pressemitteilung, so dass die Begründung der Entscheidung aufbewahrt, archiviert und anderswo zitiert werden konnte (es heisst in dem NADA-Text ja nicht explizit: Online-Publikation, weshalb auch keine Zeitangabe notwendig ist. Die Entscheidung sollte für andere wie jede andere Veröffentlichung auch natürlich zitierbar sein und bleiben.)
Vermutlich fürchtet der Verband negativen Schaden für den Sport, schadet aber durch diese minimale Transparenz in meinen Augen sich selbst bei seinen Antidopingbemühungen.
Das war gestern bei der DTU. Heute steht die Entscheidung wieder Online. Danke.
"Bekanntmachungen vom 12.12.2013
Die Deutsche Triathlon Union gibt bekannt, dass bei
Herrn Markus Hilsheimer
am 8.6.2013 bei einer Wettkampfkontrolle ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (Testosteron/ Epitestosteron, nicht-spezifische Substanz gemäß Art 4.2.2 NADA-Code i.V.m. der Verbotsliste der WADA, Klasse S1 (endogene AAS)) vorlag und die exogene Herkunft nachgewiesen wurde.
Wegen Verstoßes gegen § 1 DTU – ADC i.V.m. Art. 2.1 des NADC wird Herr Hilsheimer mit einer Trainings- und Wettbewerbssperre gemäß § 8.1. ADC der DTU i.V.m. Artikel 10.2. NADC von zwei Jahren, beginnend mit dem 15.07.2013, belegt."
Was ich nicht verstehe: Beginnend vom 15.7. heißt doch eigentlich, dass seitdem das Ergebnis verstand und sicher auch dem Athleten mitgeteilt wurde.
Falls dem so ist, sollte durch die Kommunikation im Winter der Sache etwas Brisanz genommen werden? Würde ich nicht für den richtigen Weg halten so etwa mehrere Monate nicht mitzuteilen.
Hormondoping im Amateursport in der Hobbyklasse... wie krank ist das denn? Vielleicht denkt er - zumal aus dem medizinischen Bereich kommend - mal drüber nach, was dabei auch ihm selber passieren kann. Unglaublich.
Hormondoping im Amateursport in der Hobbyklasse... wie krank ist das denn? Vielleicht denkt er - zumal aus dem medizinischen Bereich kommend - mal drüber nach, was dabei auch ihm selber passieren kann. Unglaublich.
Erkläre das bitte mal genauer. Ich meine Testosteron verstehe ich, warum erkennt man Hormondoping in der Mitteilung (wegen exogene...)?